Lehrer dissen erlaubt

Spickmich-Urteil Eine Lehrerin wollte ihre Bewertung bei Spickmich.de verbieten lassen. Der BGH entschied: Schüler dürfen Lehrer online beurteilen. Ein Urteil für freien Meinungsaustausch

Es ist ein Thema, bei dem jeder mitreden kann. Wer erinnert sich nicht sofort an die eigene Schulzeit und das Gefühl der Ohnmacht, wenn man eine unfaire Note bekam? Widerspruch zwecklos. Noten sind keine Verhandlungssache – und das Verhältnis zwischen Lehrer und Schüler ist bekanntlich ein asymmetrisches. Das Onlineportal Spickmich.de verspricht, diese Asymmetrie in der Virtualität des Netzes zu korrigieren. Dort können Schüler den Unterricht von Lehrern in Kategorien wie "cool" und "witzig", "faire Noten" und "guter Unterricht" bewerten. Zudem können Zitate der Unterrichtenden gespeichert werden. Erhält ein Lehrer mehr als zehn Bewertungen wird daraus eine Durchschnittsnote ermittelt, die neben seinem Namen, seiner Schule und seinen Unterrichtsfächern angezeigt wird. Die bewertenden Schüler hingegen bleiben anonym.

Seit der Gründung im Februar 2007 laufen Lehrer gegen die Spickmich-Bewertungen Sturm, sie fühlen sich an einen Online-Pranger gestellt. Sie müssen aber damit leben, urteilte nun der Bundesgerichtshof in einer aufsehenerregenden Entscheidung. Eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen hatte mit Unterstützung der Bildungsgewerkschaft GEW gegen Spickmich.de geklagt. Dabei ging es ihr nicht so sehr um ihre Spickmich-Note – diese verbesserte sich in den vergangenen zwei Jahren von 4,3 auf immerhin 3,2 –, sondern sie wollte überhaupt nicht ohne ihre Zustimmung auf dem Onlineportal genannt werden.


Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegen das Recht auf freien Meinungsaustausch. Wo sind die Grenzen für Netz-Communities? Die Richter urteilten: Im Zweifel für die Freiheit. Beurteilungen im Internet können auch ohne die Zustimmung der Betroffenen abgegeben werden. Bei der Lehrerin werde nicht die Privatsphäre verletzt, es sei nur ihre Sozialspähre betroffen, die nicht einen so rigiden Schutz genießt.

Und Meinungen können auch anonym gepostet werden, befand das Gericht. Allerdings sei dieses Urteil kein Freifahrtschein für alle Arten von Bewertungsportalen – wie etwa den von den Krankenkassen geplanten Ärzte-TÜV. Man müsse jedes Mal im Einzelfall prüfen, so die Vorsitzende Richterin Gerda Müller.

Trotz dieser Einschränkung: Das Spickmich-Urteil ist ein klares Zeichen für den Schutz des freien Meinungsaustausches im Netz. Die Meinungen, die im Netz artikuliert werden, sind oft stark zugespitzt. Sie sind meist nicht ausgewogen – und es wäre eine Illusion zu glauben, nur weil mehrere eine Beurteilung einer bestimmten Leistung abgeben würden, wäre dieses Urteil dann fair. Aber all das – mit seinen ganzen Überzeichnungen – muss man in einer freien Gesellschaft aushalten können. Und auf die selbstbewusste Teilnahme an einer solchen, sollte die Schule Jugendliche im Idealfall ja vorbereiten.

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