"Ich dachte, das kann ja wohl nicht sein, dass der jetzt dort vorne sitzt und vor ein paar Wochen noch bei mir Kunde war", erzählte Sara (Name geändert) 2007 zwei Journalisten. Gemeint war ein Richter im Prozess gegen den ehemaligen Betreiber des Leipziger Kinderbordells "Jasmin", in dem zwischen Juni 1992 und Januar 1993 Jugendliche im Alter von 13 bis 19 Jahren zur Prostitution gezwungen wurden. Darunter war auch Sara, die in dem Verfahren 1994 als Zeugin gehört wurde. Jetzt ist sie eine von zwei Angeklagten in einem Prozess, der am Dienstag in Dresden beginnt. Der Vorwurf: Verleumdung.
Es ist wie ein ferner Nachhall der sogenannten Sachsensumpf-Affäre, die sich für die einst Verdächtigten in der sächsischen Justiz mehr oder weniger in Wohlgefallen aufgelöst hat. Belangt wurden inzwischen die Journalisten, die die Affäre ins Rollen gebracht hatten, ermittelt wird zudem noch gegen Polizeibeamte und gegen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der über die vermutete Verwicklung sächsischer Eliten mit dem Rotlichtmilieu ein 15.000 Seiten starkes Dossier zusammengetragen hatte. Nun also geht es vor Gericht um Aussagen von Opfern der Zwangsprostitution, von denen sich hohe Staatsbeamte selbst zu Opfern gemacht sehen.
"Freiwillige Handlungen"
Bis heute ist Sara von ihrer Behauptung nicht abgerückt: "Ingo", ein ehemaliger Freier des "Jasmin", habe sie bei dem Prozess 1994 von der Richterbank aus angelächelt. Anfang des Jahres 1993 war das "Jasmin" von der Polizei gestürmt worden, da vermutet wurde, dass auch einflussreiche Persönlichkeiten, darunter auch ranghohe Juristen, hier ein und aus gingen. Im damaligen Prozess wurde der Betreiber des Bordells vom Landgericht Leipzig wegen schweren Menschenhandels, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und sexuellen Missbrauchs von Kindern zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.
Schon im damaligen Urteil gingen die Richter allerdings nicht gerade sanft mit den befragten Zwangsprostituierten um. Eine der Zeuginnen hatte angegeben, aus Angst vor "weiteren Schlägen" keine Fluchtversuche unternommen zu haben. Der Zuhälter habe damit gedroht, sie sonst in die "Schweinemastanlage" zu bringen und versprochen, sie würde "eine Kugel durch den Kopf" bekommen. Im Urteil liest man, die Gewaltanwendung des Angeklagten habe sich in "Grenzen gehalten". Kurz vor ihrem 14. Geburtstag habe das Mädchen "bereits sexuelle Erfahrungen“ gehabt und "freiwillig diese Handlungen" geduldet.
Bis 2000 wurden keine weiteren Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Fall "Jasmin" eingeleitet. Die Ermittlungen gegen Unbekannt endeten zum Ablauf der Verjährungsfristen 2003 ergebnislos. Niemand kann heute mehr dafür strafrechtlich belangt werden. Betreiber Michael W. hatte zwar im Jahr 2000 in einer Vernehmung eine Vermutung geäußert, wie sein relativ mildes Urteil 1994 zustande kam: Er habe wie vereinbart keine „dreckige Wäsche“ gewaschen und keine Aussagen zu Freiern gemacht. 2007 revidierte er jedoch diese Aussage.
Damals erreichte die Sachsensumpf-Affäre ihren Höhepunkt. Das Referat Organisierte Kriminalität des sächsischen Verfassungsschutzes veröffentliche 2007 Unterlagen, die auch das "Jasmin" in Verbindung mit möglichen Rotlichtkontakten und unlauteren Immobiliengeschäften sächsischer Honoratioren brachte. Ein von der Regierung flugs eingesetztes Expertenteam externer Kriminal- und Verfassungsschutzbeamter kam aber zu dem Ergebnis, es gebe keine Beweise für kriminelle Netzwerke, die Akten des Verfassungsschutzes seien schlampig geführt und aufgebauscht worden. Auch die sächsische Staatsanwaltschaft ermittelte sozusagen in eigener Sache und kam zu dem Ergebnis: „Alles heiße Luft“. Von einer Korruptionsaffäre in Sachsen könne keine Rede sein, vielmehr handele es sich um eine “Aktenaffäre des Verfassungsschutzes”.
"Angaben widerlegt"
Gegenstand der Ermittlungen waren dabei auch die mutmaßlichen Bordellbesuche des früheren Staatsanwalts und jetzigen Leiters des Landgerichts Chemnitz sowie eines heute pensionierten Richters. Die jetzt wegen Verleumdung angeklagten Frauen wurden dazu mehrmals vernommen. Doch die Staatsanwaltschaft wertete ihre Aussagen als widersprüchlich und nicht glaubhaft. Anfang 2008 gab die Anklagebehörde bekannt: „Soweit zwei ehemalige Prostituierte die Beschuldigten belastet haben, sind deren Angaben widerlegt.“
Die Staatsanwälte unterstellten zudem, dass Zeuginnen durch Journalisten manipuliert worden sein könnten. Die Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel hatten Mitte 2007 frühere Zwangsprostituierte aus dem "Jasmin" ausfindig gemacht. Zwei waren zu Gesprächen bereit gewesen, ihnen hatten sie etwa 30 Fotos vorgelegt. Unabhängig voneinander hatten die Frauen ihren ehemaligen Freier "Ingo" – den heute pensionierten Richter – und den ehemaligen Staatsanwalt als ehemalige Freier benannt. Auch bei den Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft 2008 waren sie bei dieser Aussage geblieben.
Die Ankläger fanden jedoch keine Belege für die Vorwürfe gegen die Juristen, und die Ermittlungen gegen sie wurden eingestellt. Anfang 2008 wiederum stellten Richter und Staatsanwalt Anzeige gegen die ehemaligen Prostituierten. Der einst verdächtigte Ankläger hat mittlerweile 12.500 Euro Schmerzensgeld vom Freistaat Sachsen erhalten; zu Unrecht hatte er sich als korrupt und als Freier des "Kinderbordells" verdächtigt gesehen. Im Prozess gegen die beiden Exprostituierten werden beide als Geschädigte durch die Nebenklage vertreten.
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