Falsch gemacht

Urteil Niederlage für Familienministerin Kristina Schröder: Das Verwaltungsgericht Dresden hat die umstrittene Extremismusklausel für rechtswidrig erklärt
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Egal, was man tue, immer mache man es falsch, lamentierte Kristina Schröder kürzlich bei ihrer Buchvorstellung in Berlin. Diese Erfahrung der Familienministerin scheint sich nun zu bestätigen: Das Dresdner Verwaltungsgericht hat die von der CDU-Politikerin eingeführte und mit Verve verteidigte Extremismusklausel für rechtswidrig erklärt.

Der Verein Alternatives Kultur- und Bildungszentrum e.V. (AKuBiZ) hatte gegen den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge geklagt, weil ein Projekt des Vereins zwar als „demokratiefördernd“ anerkannt, ihm aber trotzdem der Zuschuss verweigert wurde. Eben weil der Verein die Klausel nicht unterschreiben wollte. Das Gericht gab dem Kläger nun in allen Punkten Recht.

Die Klausel sei ein Verstoß ge