Als "Bundestrojaner" dem Bürger auf der Spur

Schäubles neues Sicherheitspaket Träten diese Maßnahmen in Kraft, wäre das Volk potenziell sein eigener Staatsfeind

Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Verfassung in Kurzform - de facto der Kern unserer staatlichen Verfasstheit mit den Strukturprinzipien Demokratie, Gewaltenteilung, Bundesstaat, Bindung von Gesetzgebung, Exekutive und Rechtsprechung an Verfassung, Recht und Gesetz, Rechtsstaat sowie Sozialstaat. An dieser Bastion zu rütteln, ist mehr als verwegen.

Heribert Prantl hat am 3. April 2007 in der Süddeutschen Zeitung ("Angriff auf die Bastion des Rechts") zusammengetragen, was das Bundesverfassungsgericht und - in einem Fall der Bundesgerichtshof - seit drei Jahren dem Gesetzgeber und der Exekutive immer wieder ins Stammbuch geschrieben haben: Im Rechtsstaat darf nicht alles gemacht werden, was gemacht werden kann. Dr. jur. Wolfgang Schäuble, der Erfinder des Quasi-Verteidigungsfalls - man denke an das vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesene Luftsicherheitsgesetz - und seine willfährigen Referenten im Bundesinnenministerium ficht dies nicht an. Im Gegenteil, sie legen noch eine volle Schippe drauf: Ihr neues, so genanntes Sicherheitspaket umfasst die automatisierte Rasterfahndung, die Speicherung von Fingerabdrücken und der biometrischen Daten aller Staatsbürger bei den Meldebehörden, einen ausgeweiteten Großen Lauschangriff, den Zugriff auf Daten aus der LKW-Maut, die Online-Durchsuchung mit einem "Bundestrojaner", um Rechner durchforsten zu können, ohne dass es der Besitzer bemerkt, und die Rasterfahndung. Jeder Bürger steht damit bis zum Beweis des Gegenteils unter Generalverdacht und ist a priori ein Sicherheitsrisiko. Träte das Paket in Kraft, wäre das Volk sein eigener potenzieller Staatsfeind.

Das alles rechtfertigt der für den Schutz der Verfassung zuständige Minister mit den Gefahren des Terrorismus. Nun geht Schäuble ja von jeher der Ruf voraus, "Effizienz" über alles zu stellen. Allerdings greift diese Deutung zu kurz. Der Einserjurist geht mit seinen Plänen gegen die "Bastion" (Prantl) des Rechts vor. Er provoziert durch besagtes Paket massive Konflikte mit dem Verfassungsgericht, soll doch die staatliche Machtbalance weiter zugunsten der Exekutive verschoben und damit letztlich eine Abkehr von der Gewaltenteilung betrieben werden. Dass damit exekutiver Willkür Tür und Tor geöffnet sein können, steht außer Frage.

Nachdem das Parlament in einem fast 60jährigen Abnutzungskrieg bereits zum Erfüllungsgehilfen der Exekutive degeneriert ist, soll die Judikative offenbar demselben Verfahren unterzogen werden, nach dem Motto: Steter Tropfen höhlt den Stein. So etwas nennt man einen kalten Staatsstreich.

Nicht von ungefähr plädiert Schäuble seit Jahren für den Einsatz der Bundeswehr als Polizeisubstitut im Inneren und eine fast völlige Entmachtung des Bundestages bei Auslandseinsätzen mit Hilfe von Generalermächtigungen. Der Volljurist weiß, was er tut, er ist keineswegs das Opfer einer Effizienzneurose. Wie bereits sein Vorgänger Schily schürt er im Verbund mit willfährigen Journalisten und "Terrorismusexperten" die Ängste der Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen, um Akzeptanz für eine weiter amputierte Demokratie zu gewinnen. Wenn das nicht ausreicht, stehen andere Methoden zur Verfügung. Erinnert sei nur an die Affäre um das vom niedersächsischen Verfassungsschutz fingierte "Celler Loch" im Jahr 1978.

Die Machtfrage in Deutschland zugunsten der Exekutive zu entscheiden, ist freilich kein Selbstzweck. Der erste Versuch des Liberalismus, die Gesellschaft auf Dauer wieder in Herren und Heloten zu spalten, ist im 19. Jahrhundert an der Arbeiterbewegung gescheitert. Nach dem Zweiten Weltkrieg musste er wegen des existierenden Sozialismus zähneknirschend so tun, als sei es ihm stetes Anliegen, dem Menschen besser zu dienen als der Sozialismus. Seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion glaubt der Neo-Liberalismus, es gäbe nun keine Fesseln mehr, um das beschriebene Ziel doch noch zu erreichen. Auf europäischer Ebene sind die Mittel dazu die Verträge von Maastricht und Nizza und der vorläufig gescheiterte EU-Verfassungsvertrag.

Der kluge Politiker baut jedoch vor. Es könnte schließlich sein, dass sich Millionen von Menschen auf diesem reichen Kontinent nicht einfach so zu Opfern degradieren lassen und aufbegehren, wenn sie das Spiel durchschaut haben. Für diesen Fall ist der auf Effizienz bedachte Minister um prophylaktische Maßnahmen bemüht und stellt alle Bürger unter Generalverdacht, die nicht auf der Forbes-Liste der Reichen und vermeintlich Mächtigen stehen. Er hält - als Ergänzung zu den Notstandsgesetzen - die Mittel bereit, um den Anfängen zu wehren.

Noch steht mit dem Bundesverfassungsgericht eine tragende Säule der Bastion Rechtsstaat, wenn auch kleinere Beschädigungen nicht zu übersehen sind. Aber wie lange noch wird das Bundesverfassungsgericht den permanenten Angriffen standhalten können? Und was passiert, wenn die Kraft unseres eigentlichen Verfassungshüters erschöpft ist oder die Exekutive seine Entscheidungen einfach ignoriert? Nie war es mehr geboten, sich des Widerstandsrechts zu erinnern, wie es gleichfalls im Artikel 20 GG festgeschrieben ist.


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