Alarm im Weltall

Ton & Text GEMA vs. GEZ? Die Einstellung der „Space Night“ liefert eine Traum-Konstellation für Gebühren-Zyniker
Alarm im Weltall

Foto: NASA

So schön kann Fernsehen sein: „Gesättigt von den wunderschönen Bildern fallen die Augen irgendwann ganz von alleine zu. Sie schweben zurück ins Bett …“ So schreibt der Bayerische Rundfunk auf seiner Homepage, es ist – auch wenn ursprünglich aus dem Hause SZ – eine überaus treffende Beschreibung des Prinzips „Space Night“. Faszinierende Realbilder aus dem Alltag im All, unterlegt mit hypnotischer Endlosschlaufen-Musik – als die „Space Night“ Mitte der Neunziger das bis dahin nächtlich gezeigte Fernseh-Testbild ablöste, dauerte es nicht lange, bis die Sendung trotz – oder besser: wegen – ihrer aberwitzigen Sendezeit zum Renner wurde. Es war die große Zeit des Techno-Aufbruchs, bis dato im Discobetrieb eher marginale „visuals“ wurden zum wichtigen optischen Begleiter der durchtanzten Nächte. Extrem beliebt: die Weltall-Motive eben der „Space Night“, die man dann praktischerweise zu Hause einfach weiter schauen konnte – naturgemäß mehr oder weniger benebelt von früher Stunde und allem, was man im Verlauf der Nacht so zu sich genommen hatte. Die „Space Night“ wurde schnell zum Kult, zu einer Institution im Bewusstsein einer ganzen Generation der Clubkultur.

Jetzt ist – erst mal – Schluss mit den unendlichen Weiten bis früh um sechs, „zur Zeit keine Ausstrahlung“ vermeldet die Sendungsinfo trocken. Schuld sei, so der schnelle Konsens in der alarmierten (man entschuldige das in diesem Fall begrifflich unwiderstehliche) „Blogosphäre“, die GEMA. Natürlich, schließlich ist die Musikrechte -Verwertungsgesellschaft im Prinzip für alles Übel der Welt verantwortlich; auch das ein gängiger Konsens bei so ziemlich allen, die nicht Mitglied sind. In der Tat haben sich die Gebühren für die unterlegte Musik bei Fernsehsendungen wie der „Space Night“ auf Grund einer neuen Tarifregelung geändert. In diesem Fall: deutlich erhöht. Sechs Prozent aller Einnahmen, „die durch die jeweilige Sendung generiert werden“, sind rückwirkend ab 2009 fällig. Es ist eine Regelung, die eigentlich die privaten Rundfunkbetreiber betrifft, aber auch für die öffentlich-rechtlichen Sender gilt. Man habe die Sendung wegen jetzt jährlich siebenstelliger GEMA-Gebühren auf Eis gelegt, so lässt der Bayerische Rundfunk verlauten. Bedeutet: Man könne oder wolle in dieser Größenordnung keine Rundfunkgebühren aufwenden.

Es ist die Traumkonstellation aller Gebühren-Zyniker: „GEMA gegen GEZ“ – wer ist denn nun der Bösere? (Wobei man anmerken muss, dass der vermutlich trotzdem unausrottbare Begriff GEZ seit Anfang des Jahres nicht mehr ganz zutreffend ist, es gibt ja jetzt den „Rundfunkbeitrag“.) Soll man nun mit ungeliebten Rundfunkgebühren ungeliebte GEMA-Gebühren zahlen? Vor allem: so viel? Die Lösung, die schnell bei der Hand zu sein scheint und auch sofort breit diskutiert bis unterstützt wird: Warum nicht einfach „freie“ Musik verwenden? Musik also, die per Creative Commons lizensiert ist, für die gar keine GEMA-Gebühren fällig werden – insofern man nachweisen kann, dass die verwendeten Künstler denn auch wirklich nicht bei der GEMA gemeldet sind. Oder – im internationalen Fall – von ihr automatisch vertreten werden. Was schon auf einen Teil der Crux verweist. Natürlich gibt es jede Menge CC-Musik, gerade im hier vorwiegend interessanten Bereich Chill/Trance/Electro ist das Angebot der einschlägigen Plattformen theoretisch ausreichend, um ein paar Stunden Space-Bilder angemessen zu untermalen.

Nur: Ganz so einfach ist es mit Creative Commons dann doch nicht. Oft genug sind die erforderlichen Daten der Künstler nicht verfügbar. Um sich GEMA-frei zu stellen, ist eine exakte Angabe der Urheber erforderlich, also der Quasi-Nachweis der Nicht-GEMA-Zugehörigkeit. Das wurde eben erst im Streit zwischen GEMA und Piratenpartei gerichtlich so bestätigt. Die Lizensierung an sich ist auch nicht eben ohne: Schließlich ermöglicht Creative Commons – das ist ihr eigentlicher Sinn – eine genaue Vorgabe der möglichen Verwendungszwecke. Zum Beispiel für „unkommerzielle“ Zwecke, es ist der klassische Einsatz für CC-Musik. Trifft das aber auf die „Space Night“, auf öffentlich-rechtlichen Rundfunk generell zu? Die exakte Deklarierung an sich ist sowieso schon ein Problem von CC-Material, die Interpretation der verschiedenen Klassifikationen nochmal eine ganz andere Ebene. Die logische Folge ist ein erheblicher Recherche- und Dokumentationsaufwand. Ein großer Rest Rechtsunsicherheit wird sich dabei nicht ausschließen lassen. Die Justiziare des BR würden bei einem generellen Umstieg auf CC-Musik vermutlich im Kreis springen. Obwohl es das Experiment vielleicht sogar wert wäre.

Aber wäre das auch wirklich, was angemessen ist? Die Kosten so zu verlagern, dass der dann nötige Verwaltungsapparat gestärkt wird? Dass die bisher bezahlten Urheber einfach durch – um das mal in gängige Wirtschaftssprache zu übersetzen – Niedrig- bzw. Garnichtlöhner ersetzt werden? Statt Urheber zu vergüten, auf „kostenlos“ zu setzen? Und wozu zahlt man dann überhaupt Gebühren, wenn sie nicht genau dafür eingesetzt werden, diejenigen angemessen zu bezahlen, die die Inhalte liefern?

Zur durchaus berechenbaren Anti-GEMA-Aufregung kommt also noch die populistische Scheinlösung. Gewinnen kann dabei niemand. Die einzig vernünftige Lösung: Der BR zahlt. Fertig. Oder – und das ist ja der Stand der Dinge – die Sendung ist den finanziellen Aufwand nicht wert, es kann von Senderseite nicht gerechtfertigt werden, Rundfunkbeiträge für derart marginale Zwecke auszugeben. Denn mal Hand auf’s Herz: Wer hat wirklich im letzten Jahr nachts BR-alpha geschaut? Natürlich ist die „Space Night“ Kult. Aber ist sie auch unverzichtbare Kultur? Allein aus dem Kultstatus eine ewigwährende Existenzberechtigung abzuleiten, scheint verwegen. Fernseh-Kult gibt es vielerlei, noch auf Sendung ist das Wenigste davon. Das kann man schlecht finden. Man kann sich aber auch einfach die „Space Night“-DVDs kaufen.

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