Vor 70 Jahren, am Samstag, den 12. März 1938 um 5.30 Uhr begann der Einmarsch der Deutschen Wehrmacht in Österreich. Am Abend zuvor hatte die österreichische Regierung vor den Ultimaten aus der Reichshauptstadt Berlin kapituliert und war zurückgetreten. Einen Tag später, am 13. März wurde in Wien und Berlin gleichzeitig die Einverleibung der Republik Österreich in das Deutsche Reich, das sich nunmehr Großdeutschland nannte, verkündet. Einen Monat später, am 10. April 1938, stimmte die überwältigende Mehrheit der Österreicher der Eingliederung Österreichs in Nazideutschland zu. Am 23. Mai ernannte Hitler seinen Vertrauten Josef Bürckel zum "Reichskommissar für die Wiedervereinigung". Unter Bürckels Leitung wurde Österreich, das nun als Ostmark bezeichnet wurde, durch die komplette Übernahme der deutschen Reichsgesetze politisch, administrativ und wirtschaftlich in das Deutsche Reich integriert.
Mit der deutschen Wehrmacht waren auch die deutsche Polizei und die SS ins Land gekommen. Bereits einen halben Tag, bevor Hitler am Abend des 12. März seinen ersten umjubelten Auftritt in Linz/Oberösterreich hatte, war der Reichsführer SS, Heinrich Himmle,r in Wien-Aspern gelandet. Der ersten großen Verhaftungswelle vom März/ April 1938 fielen vor allem Kommunisten, Sozialisten und bekannte Antifaschisten sowie Juden zum Opfer.
Sozialdemokratische Vokabel
Heute wird, was im Frühjahr 1938 in Österreich geschah, allgemein, auch von den Historikern, als "Anschluss" bezeichnet. Die angelsächsische Zeitgeschichtsschreibung hat den deutschen Begriff übernommen, dort ist vom "Anschluss of Austria" die Rede. Die national wie international übliche Charakterisierung der Eingliederung Österreichs ins nationalsozialistische Deutschland als "Anschluss" ist jedoch streng genommen nicht korrekt. Erstens fand die Bezeichnung seitens der neuen Machthaber keine Verwendung - die Eingliederung wurde am 13. März durch ein "Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich" juristisch vollzogen. Dem Text auf dem Stimmzettel zufolge hatten sich die Österreicher am 10. April für (oder gegen) die Wiedervereinigung zu entscheiden.
"Wiedervereinigung" lautete auch die Formel in allen amtlichen Dokumenten. Sie sollte der "Spaltung Deutschlands" ein Ende bereiten, wie sie als Ergebnis des preußisch-österreichischen Kriegs von 1866 durch den Ausschluss Österreichs aus dem von Bismarck betriebenen "kleindeutschen" Vereinigungsprozess eingetreten war. Als politischer Begriff war "Anschluss" indessen gerade von jenen geschaffen worden, die zu den ersten Opfern der Übernahme der Macht durch die Nazis gehörten - von den österreichischen Sozialdemokraten.
Die erste Regierung nach dem Fall der Monarchie hatte im November 1918 verkündet "Deutschösterreich ist Bestandteil der deutschen Republik", womit ein demokratisches, in den ersten Nachkriegsjahren ebenfalls von Sozialdemokraten regiertes Deutschland gemeint war. Der "Anschluss an Deutschland" blieb während der zwanziger Jahre eine programmatische Forderung nicht nur der Sozialdemokraten, sondern aller demokratischen Parteien Österreichs. Erst als die NSDAP 1933 in Deutschland die Herrschaft übernahm und Hitler seine Diktatur auf Österreich ausdehnte, rückten die demokratischen Parteien vom Begriff Anschluss ab. Im Oktober 1933 strich der sozialdemokratische Parteitag den Anschlussparagrafen aus dem Parteiprogramm.
Der deutsche Fall
Die Verwendung des Anschluss-Begriffes blieb in der Zeitgeschichtsschreibung auf den österreichischen Fall beschränkt, bis der deutsche Vereinigungsprozess von 1989/90 begann. Es war die Bürgerbewegung Demokratie Jetzt, die bei der Vorstellung ihres "Drei-Stufen-Planes zur Einigung" am 14. Dezember 1989 wohl erstmals mit dem bis dahin allein auf Österreich fixierten Begriff Anschluss argumentierte: "Nach unserer Überzeugung, hieß es, kann eine Wiedervereinigung durch Anschluss der Deutschen Demokratischen Republik an die Bundesrepublik Deutschland die deutsche Frage nicht lösen."
Zur Charakterisierung des 1990 juristisch als Beitritt und von den maßgeblichen Politikern als Vereinigung bzw. Wiedervereinigung bezeichnete Vorgang fand bei einem Teil der ostdeutschen Zeithistoriker relativ rasch das Wort "Anschluss" Verwendung. Lässt man diese Stimmen - in der Regel handelte es sich bei den Betroffen um "Verlierer der Einheit" - einmal beiseite, dann bleibt es doch auffällig, dass auch in der angelsächsischen Zeitgeschichtsschreibung der Begriff Anschluss für die Vereinigung von Bundesrepublik und DDR Verwendung gefunden hat. Was mag diese Historiker zu dieser Begriffsentlehnung bewogen haben, wo doch weder Bundeswehrtruppen auf dem Gebiet der DDR einmarschiert waren noch nach dem 3. Oktober 1990 eine Verhaftungswelle seitens bundesdeutscher Polizei oder Geheimdienste lief?
1990 habe in Deutschland, schrieb 1992 der britische Spezialist für Neuere deutsche Geschichte, Richard Evans, "less a true unification than an Anschluss" stattgefunden.Was Evans und andere britische Zeithistoriker zur Benutzung der Vokabel "Anschluss" bewog, waren natürlich nicht die gravierenden Unterschiede, sondern auffällige Gemeinsamkeiten der Ereignisse von 1938 und 1990. Dabei hatten er und seine Kollegen wohl kaum den Jubel der Beigetretenen für denjenigen Politiker des Nachbarlandes, der in seiner Person "die Einheit" zu verkörpern, schien, vor Augen. Wenig entscheidend dürfte auch gewesen sein, dass eine erdrückende Mehrheit des "Beitrittsgebietes" sich direkt in einem Plebiszit oder indirekt in Form von Wahlen für "die Einheit" ausgesprochen hatte.
Vielmehr sprechen für Evans und seine Kollegen zwei andere Argumente für den Gebrauch des Begriffs "Anschluss". Wie in Österreich 1938 wurden auch nach der Vereinigung von 1990 in raschem Tempo die administrativen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen des Hauptlandes im eingegliederten Gebiet komplett eingeführt, einen Elitewechsel, bezogen auf die Spitzenpositionen in vielen gesellschaftlichen Bereichen - von der Generalität bis zur Richterschaft - eingeschlossen. Zum Zweiten folgte der Einheitseuphorie, der Vorstellung, dass sich die Bewohner des Landes nun wieder alle als Deutsche fühlen durften, die herbe Enttäuschung des "angeschlossenen" Teils und die Erkenntnis, dass sich die anderen von einem selbst auch weiterhin deutlich unterschieden. Die Beigetretenen fühlten sich bald als Deutsche zweiter Klasse und wurden - ihrer Meinung nach - auch so behandelt. Sie machten ihrem Unmut in bitteren Worten und Witzen - in Österreich über die "Piefkes", nach 1990 über die "Besser-Wessis" - Luft.
Anschluss und Melancholie
Es war wohl vor allem der angeführte zweite Grund, der den Havard-Professor und Historiker Charles S. Maier veranlasste, in seinem 1997 in den USA erschienenen Buch über den deutschen Vereinigungsprozess dem Kapitel über die sich im Osten Deutschlands zwischen dem Herbst 1990 und 1995 vollziehenden Veränderungen den Titel Anschluss and Melancholy zu geben - Anschluss und Melancholie heißt es auch in der deutschen Ausgabe von 1999.
Natürlich kann man die Anwendung des Anschlussbegriffes auf die deutschen Ereignisse von 1990 unter Hinweis auf die anders gearteten - demokratischen statt diktatorischen - Rahmenbedingungen vehement verweigern, wie unter der Mehrzahl der (west)deutschen Zeithistoriker bislang üblich. Und natürlich kann man als Zeithistoriker zur genaueren Charakterisierung des Vereinigungsprozesses in Deutschland neutrale, korrektere Wortschöpfungen wie etwa "asymmetrische Vereinigung" kreieren. Aber wird sie jemand benutzen?
Klüger dürfte es sein, den Anschluss, der schon lange den Charakter eines einmaligen, auf einen konkreten Zeitpunkt fixierten Ereignisses verloren hat, exakt zu definieren, ihm seinen pejorativen Beigeschmack zu nehmen und ihn als eine der historisch existierenden Vereinigungsvarianten zwischen Staaten zu akzeptieren. Er wäre dann deutlich unterscheidbar vom Zusammenschluss zweier Länder, mit dem eine Vereinigung zu bezeichnen wäre, bei der die gesellschaftlichen Strukturen eines der Teilnehmerländer nicht zugunsten des anderen aufgegeben werden, sondern eine Verschmelzung der Strukturen beider Länder herbeigeführt wird, so dass substanziell neue, gewissermaßen dritte Strukturen entstehen. Die einfachste und schnellste Art festzustellen, ob der Vereinigungsprozess mehr in die eine oder die andere Kategorie einzuordnen wäre, ist zweifellos ein Blick auf die Verfassung. Wird sie von einem der Vereinigungspartner nur übernommen oder geben sich beide bisher getrennt existierende Staaten eine aus beiden Grundgesetzen resultierende und eine ganz neue Qualität generierende Verfassung?
Für einen sachlichen Umgang mit dem Anschluss-Begriff in der Zeitgeschichtsschreibung hat der Autor dieses Beitrages wiederholt plädiert. Wer den Begriff - vielfach emotional motiviert - ablehnt, sollte bedenken: Wieder Einsperren in die österreichische Geschichte kann man den Anschluss nicht mehr, zumal er sich in die Zeitgeschichtsschreibung auch außerhalb Deutschlands eingebürgert hat. Gewiss ist die Anwendung des Begriffs auf den Prozess der Herbeiführung der deutschen Einheit historisch sicher nicht korrekt, so wenig wie der Begriff Anschluss auf den Vereinigungsprozess von 1938 zwischen Deutschland und Österreich zutraf. Also, warum nicht den Mut haben und das in der (west)deutschen Zeitgeschichtsschreibung geübte Tabu zugunsten einer die Einordnung der deutschen Vereinigung in den internationalen Kontext erlaubenden Begriffswahl fallen zu lassen?
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