Gerichtskasse Jedes Jahr kommen in Deutschland mehrere Millionen Euro Bußgelder zusammen. Was damit passiert, entscheiden Richter und Staatsanwälte allein und fast ohne Kontrolle
Jedes Jahr geht es um viele Millionen Euro. Die deutsche Justiz verteilt Bußgelder aus eingestellten Verfahren oder abgebrochenen Ermittlungen. Das Geld soll vor allem in Projekte fließen, die der Vorbeugung von Verbrechen dienen; den Opfern soll geholfen werden oder den entlassenen Straftätern. Aber passiert das auch? Tatsächlich ist undurchsichtig, wie die Beträge verteilt werden. Es gibt keine zentrale Sammelstelle für die Zahlungen, die Daten werden lückenhaft erfasst. Richter, Staatsanwälte und hunderte Millionen Euro bleiben sich selbst überlassen.
Das Recherchebüro Correctiv hat nun zum ersten Mal alle verfügbaren Fakten über die Geldströme aus den deutschen Gerichten zusammengeführt. In der Datenbank finden sich T
den sich Tausende Vereine, die Geld bekommen haben. Etliche haben wenig bis gar nichts mit dem Täter-Opfer-Ausgleich oder der Strafvorbeugung zu tun.Allein der Verein Memnon hat in den vergangenen drei Jahren 62.000 Euro erhalten. Damit bezahlt er eine Ausgrabung in Ägypten. An die lukrative Förderung kam der Verein ausgerechnet über eine Richterin, über Ursula Lewenton. Sie fährt im Jahr 2002 nach Ägypten, ins Deutsche Haus in Luxor. Dort graben Archäologen die größte Tempelanlage des Landes aus, die Gedenkstätte für Pharao Amenophis III. Die Münchner Richterin lernt dort die Grabungsleiterin Hourig Sourouzian kennen. Die beiden Frauen verstehen sich. Sourouzian braucht Geld für ihre Arbeit, Lewenton weiß, wo Geld zu holen ist: Sie arbeitet am Oberlandesgericht München, und dort werden immer wieder Schätze verteilt.Zurück in der bayrischen Landeshauptstadt macht sich die Richterin ans Werk. Sie gründet den Verein Memnon. Er soll Geld aus der Justiz eintreiben und in die Grabungen in Ägypten stecken. Wenige Monate nachdem Lewenton in Rente geht, spricht sie ihre ehemaligen Kollegen an Gerichten und in den Staatsanwaltschaften an. Sie verteilt Flyer und selbstgedrehte Videos, die sie von ihren Besuchen in Ägypten mitbringt.Die Strategie geht auf. Immer wieder entscheiden Richter und Staatsanwälte, wenn sich ein Beschuldigter von Strafe freikauft: Memnon soll das Geld bekommen. Der Club der Kollegin. Richterin Lewenton sagt, sie habe keine privaten Verbindungen ausgenutzt, sondern nur die kollegialen. „Ich habe den Vorteil, dass ich den Kontakt habe.“Wenn Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden, können Richter und Staatsanwälte die Geldbuße an einen gemeinnützigen Verein weiterreichen. In den meisten Bundesländern gelten für Staatsanwälte die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren. Richter jedoch können selbstständig entscheiden, wer das Geld bekommt. Allein im vergangenen Jahr verteilten deutsche Richter und Staatsanwälte mindestens 80 Millionen Euro, die Dunkelziffer ist groß.Ein MelksystemWie kommt es zu solch hohen Summen? Wenn eine Freiheitsstrafe drohe, zahlten viele Angeklagte lieber Geld, sagt Martin Wenning-Morgenthaler, Bundesvorstandssprecher der Neuen Richtervereinigung. Zudem sieht er bei Prominenten ein Interesse, „möglichst schnell wieder aus den Medien raus“ zu sein.Nach Recherchen von Correctiv werden etliche Zuweisungen nicht erfasst. In Bayern müssen Vereine zum Beispiel an die Justiz melden, wie viel Geld sie bekommen haben. Ob die Summe stimmt, wird aber nicht kontrolliert. Wenn eine Meldung vergessen wird, erfährt davon niemand. Und wählt ein Richter eine Einrichtung aus, die das Gericht nicht zuvor auf einer zentralen Liste erfasst hat, gibt es nicht mal eine Stelle, an der die Zahlungen gesammelt werden. Theoretisch könnten Richter alle Geldauflagen an ihre privaten Kegelvereine geben und niemand würde es merken.Diese Lücke in der Datenerfassung „macht das System korruptionsanfällig“, sagt ein Sprecher der Hamburger Justizbehörde. Kann man davon ausgehen, dass alle Richter vernünftig handeln, nur weil es zum Berufsethos gehört? Und profitieren am Ende die Personen, denen das System besonders gut vertraut ist?Placeholder infobox-1Wer in Deutschland Bußgelder bekommen möchte, kann sich auf offiziellen Listen bei Gerichten eintragen lassen. Diese Listen sollen den Richtern und Staatsanwälten helfen, eine Auswahl zu treffen. Doch sie sind lang, und die Auswahl scheint willkürlich. Am Oberlandesgericht Karlsruhe zum Beispiel werden knapp 600 Einrichtungen geführt, auch die Taxistiftung Deutschland steht drauf. In den meisten Bundesländern gibt es Tausende Vereine auf den Listen, viele erhalten nichts.Der Landesrechnungshof Niedersachsen empfahl schon im Jahr 2009 nach einer Routineprüfung: Richter sollten schriftlich begründen, warum sie einer Einrichtung Geld geben. Die Landesregierung veranstaltete daraufhin Fortbildungen zur Korruptionsvorbeugung, am System, das Korruption möglich macht, änderte sie nichts. Bis heute muss in Deutschland kein Richter begründen, wie er Bußgelder verteilt. Die Millionen bleiben ohne Aufsicht.In Hamburg wird zumindest versucht, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Anfang der 70er Jahre wurde ein regelrechtes Bußgeldermelksystem aufgedeckt. Im Zentrum stand damals der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, kurz BADS. Der Verdacht: Staatsanwälte und Richter stellten Verfahren gegen die Zahlung an den BADS ein, hielten später Vorträge für genau diesen Verein und ließen sich dafür entlohnen. Die unrühmliche Vergangenheit hat dem BADS nicht geschadet. Heute ist er laut Datenbank der sechstgrößte Empfänger von Bußgeldern mit 1,6 Millionen Euro in den vergangenen drei Jahren.Top secret: GebernamenAls der Fall öffentlich wurde, stellten die Hamburger ihr System um. Nun sollen Richter nur noch allgemeine Fördergebiete benennen. Ein Gremium aus Richtern, Staatsanwälten und den Sozialbehörden verteilt dann das Geld auf die Einrichtungen. Wenn ein Verein daran beteiligt werden möchte, muss er jedes Jahr einen Antrag mit der gewünschten Summe und dem Zweck benennen. All das kostet aber Zeit und Geld. Zwei Personen sind hauptsächlich damit beschäftigt, diesen Fonds zu verwalten. Trotzdem muss auch Hamburg immer noch mit einer Dunkelziffer kämpfen, denn Richter sind unabhängig. „Wir können nur dafür werben, dass es ein sinnvolles System ist“, sagt Holger Schatz, Leiter des Hamburger Strafvollzugsamts. Wie viele Richter dieses System umgehen, wird nicht erfasst.Schon öfter gab es Initiativen, die Zahlungsströme transparent zu machen, bislang sind alle gescheitert. Es gab nur Veröffentlichungen zu einzelnen Gerichten, eine Gesamtübersicht fehlt. Auch die Correctiv-Übersicht ist nicht vollständig. In den meisten Bundesländern werden die Gaben aus der Justiz gar nicht veröffentlicht. In Baden-Württemberg werden nur die drei größten Geldempfänger genannt, im Rest der Republik ist es undurchsichtig. Fast nie lässt sich nachvollziehen, welches Gericht oder welche Staatsanwaltschaft an einen bestimmten Verein gezahlt hat. Die Namen der Richter und Staatsanwälte bleiben immer geheim. Es gibt genug Grauzonen, in denen getrickst werden kann.
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