Noch ein Trauerspiel

Asyl Zehntausende minderjährige Flüchtlinge kommen ohne Eltern nach Deutschland. Hier geht es ihnen oft schlecht
Ausgabe 49/2015

Am Bahnhof von Fürstenwalde kennt Yusuf jeden. Wenn er mit seinem Fahrrad eine Runde dreht, grüßt ihn der Imbissbesitzer, im kurdischen Dönerladen bezahlt er den Freundschaftspreis, und die Mitarbeiter im Kiosk fragen ihn, wann er mal wieder auf einen Tee vorbeikommt. „Fürstenwalde ist meine Stadt. Hier möchte ich bleiben“, sagt der 17-jährige syrische Kurde. Für seine Zukunft in der brandenburgischen Kleinstadt hat er konkrete Pläne. Die zwölfte Klasse muss er schaffen, dann kann er die Ausbildung machen und Polizist werden.

Wenn Yusuf über seine Freunde in Fürstenwalde erzählt, über die Lehrer oder darüber, wie er manche Regeln kreativ auslegt, um auf eine Party zu gehen, klingt er wie ein ganz normaler Teenager. Aber es gibt auch die anderen Momente. Die, in denen er nicht schlafen kann, beim Geräusch von Sirenen zusammenzuckt oder ausrastet, wenn er angeschrien wird. „Manchmal kriege ich die Bilder aus Syrien nicht aus meinem Kopf.“ Yusuf hat es nach monatelanger Flucht, nach Internierung in einem bulgarischen Gefängnis und Fußmärschen durch Serbien und Ungarn endlich nach Deutschland geschafft. Zusammen mit mehr als 70 anderen sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen lebt er jetzt in einem Kinderheim für Flüchtlinge. Die Zahl der allein reisenden Flüchtlingskinder ist in den vergangenen Monaten in die Höhe geschossen. In diesem Jahr kamen laut einer Aufstellung der Bundesländer schon fast 60.000 unbegleitete Jugendliche nach Deutschland. Einige unter ihnen sind nicht einmal zehn Jahre alt.

Theorie und Praxis

Flüchtling und Waise – in dieser Doppelrolle stehen die Jugendlichen zwischen zwei Rechtssystemen mit völlig gegensätzlichen Interessen. Auf der einen Seite die Jugendhilfe. Sie soll das Kindeswohl schützen und die Entwicklung der Jugendlichen fördern. Auf der anderen Seite Aufenthalts- und Asylrecht, die ganz anderen Zielen dienen – der Ordnungspolitik des Staates – und immer restriktiver werden.

Auf dem Papier gilt für die unbegleiteten Minderjährigen das Primat des Kindeswohls. Unbegleitete Minderjährige sind gegenüber den erwachsenen Flüchtlingen bessergestellt. Sie erhalten Leistungen nicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern durch die Jugendhilfe, zudem sind sie vom Dublin-Abkommen ausgenommen und können vor ihrem 18. Lebensjahr nur unter sehr strikten Bedingungen abgeschoben werden. Kinder sollen – egal, woher sie kommen – in allererster Linie Kinder sein dürfen. Eigentlich.

Auch in dem neuen Gesetz aus dem Familienministerium zur „Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder“, das seit Anfang November in Kraft ist, ist stets vom „Kindeswohl“ die Rede, angeblich steht es an oberster Stelle. Aber Theorie und Praxis gehen weit auseinander. Von echtem Schutz und Förderung kann vielerorts keine Rede sein, auch die aktuellen Verschärfungen im Asylrecht treffen die Minderjährigen massiv.

Das neue Gesetz regelt, dass die Kinder wie Erwachsene nach einem speziellen Schlüssel auf die Bundesländer verteilt werden. Vorher blieben sie in der Regel dort, wo sie ankamen. „Das bisherige Gesetz war nicht für die heutige Krise ausgelegt“, sagt die Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Aus München kamen seit Monaten Beschwerden, dass man keine Unterbringungsmöglichkeiten für die Kinder mehr habe, keine Sozialarbeiter, nicht genügend Dolmetscher, Psychologen, Jugendamtsmitarbeiter und Schulplätze. Ähnlich lauteten die Klagen aus Hamburg, Bremen und Berlin. Der linke Bundestagsabgeordnete Norbert Müller hält die Probleme jedoch für hausgemacht. „Die Jugendhilfe steht schon jetzt in vielen Teilen des Landes vor dem Kollaps, und zwar nicht, weil wir unbegleitete Minderjährige aufnehmen, sondern weil es über Jahre eine chronische Unterfinanzierung der sozialen Infrastruktur gegeben hat.“

Nach dem neuen Gesetz sollen die Kinder am Ankunftsort vom Jugendamt vorläufig in Obhut genommen werden. In einem Schnellverfahren wird dann geprüft: Wie alt ist das Kind? Gibt es Verwandte? Spricht die körperliche oder psychische Verfassung gegen ein Weiterschicken? Dann werden die Kinder auf die Bundesländer verteilt. Das Problem: Bundesweit gibt es nur wenige Jugendämter, die Erfahrung mit Flüchtlingen haben. An dem neuen Ort kann die Situation für die jungen Flüchtlinge noch schlechter sein. Für die Länder und Kommunen bleibt keine Zeit, die nötigen Strukturen aufzubauen. Und woher die Fachkräfte so schnell kommen sollen, weiß auch niemand. Die bayrische CSU-Wirtschaftsministerin Ilse Aigner hat nun bereits gefordert, die Standards für minderjährige Flüchtlinge zu senken.

Doch es gibt nicht nur personelle und finanzielle Schwierigkeiten. Auch die Jugendämter selbst haben eine problematische Doppelrolle, gerade in den Schnellverfahren. Als provisorische Vertreter des Kindes sollen sie dessen Interessen vertreten, als Behörde sind sie hingegen an einer zügigen Fallbearbeitung und Weiterleitung interessiert. „Im Zweifelsfall muss ein Mitarbeiter des Jugendamtes das Kind gegen die eigene Behörde vertreten. Da sind Interessenkollisionen natürlich programmiert“, sagt Tobias Klaus vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF), in dem sich mehrere Vereine und Organisationen aus der Flüchtlingsarbeit zusammengeschlossen haben.

Der Verband kritisiert auch die neuen Regelungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. „Damit wird die Integration von Jugendlichen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten faktisch unmöglich“, erzählt Klaus. Der Zugang zu Ausbildung und Job werde für diese Jugendlichen extrem erschwert.

Abruptes Ausbildungsende

In Fürstenwalde leitet Detlef Schlingelhof das Heim für Flüchtlingskinder. „Die Unsicherheit über ihre Zukunft in Deutschland macht sich bei allen Kindern bemerkbar“, sagt er. Shehu aus Benin beispielsweise hat große Angst, dass er in einigen Jahren zurückgeschickt wird. „In meinem Land gibt es keine Bomben und keinen Krieg. Deshalb darf ich vielleicht nicht in Deutschland bleiben“, sagt er. „Aber vielleicht, wenn ich sehr gut Deutsch lerne.“ Der 15-Jährige wurde in seinem Heimatland von der eigenen Familie gefoltert, weil er nicht zum Christentum konvertieren wollte.

Besonders schwierig wird es für die Jugendlichen, wenn sie volljährig werden. Dann greift plötzlich die ganze Härte des Aufenthalts- und Asylrechts. Schlingelhof erlebt immer wieder, wie die Jugendlichen sein Heim nach dem 18. Geburtstag verlassen müssen. „Für die Jugendlichen, die sich etwas aufgebaut haben und schon sehr selbstständig sind, ist das ein enormer Rückschritt, wenn sie wieder zurück in eine Sammelunterkunft müssen und ihre Ausbildung nicht fortsetzen können.“ All die Integrationsbemühungen werden plötzlich ausgebremst.

Auch wenn immer wieder vom Primat des Kindeswohls die Rede ist: Jugendhilfe, Schutz und Integration der Kinder passen einfach nicht zu einem Asylrecht, das auf Abschottung und die Unterscheidung von „guten“ und „schlechten“ Flüchtlingen setzt. „Es gibt in Deutschland nicht Kinder erster und zweiter Klasse“, beschwört Familienministerin Schwesig. Wenn das stimmt, brauchen die minderjährigen Flüchtlinge aber mehr – einen uneingeschränkten Zugang zu Bildung und Ausbildung, und auch Planungsmöglichkeiten durch einen möglichst sicheren Aufenthaltstitel.

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