Nur der Dumme zahlt

Vermögen Karlsruhe könnte bald die nächste Reform der Erbschaftssteuer fordern. Doch der Staat wird sich weiter zurückhalten
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 29/2014

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts sind gemeinhin nicht als Klassenkämpfer bekannt – umso erstaunlicher war es, mit welchen Worten sie sich in der vergangenen Woche das Erbschaftssteuergesetz vorknöpften. Im Kern ging es um die zahlreichen Ausnahmeregeln, mit denen etwa Unternehmer von der Erbschaftssteuer entlastet oder ganz befreit werden können. „Sie fördern damit schlicht und einfach Großkapital, das sich da ansammelt“, ließ Verfassungsrichter Reinhard Gaier den Parlamentarischen Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Meister (CDU), wissen. Im Herbst wird das Urteil erwartet. Nicht wenige Beobachter gehen davon aus, dass das Gericht zumindest Teile des jetzt gültigen Erbschaftssteuerrechts für verfassungswidrig