Noch immer gültig

"Rassisch minderwertig" 70 Jahre "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"

Wenige Monate nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten, am 14. Juli 1933, erließ das Kabinett Hitler das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"(GVeN). Rund 400.000 Männer und Frauen sind aufgrund dieses Gesetzes zwangsweise unfruchtbar gemacht worden. Dazu mussten sie noch nicht einmal selbst "erbkrank" - das heißt "schwachsinnig", "schizophren" oder "schwerer Alkoholiker" - sein, es genügte, wenn die Familiengeschichte nach damaligen Kriterien "rassisch minderwertig" klang. Die Amtsärzte waren verpflichtet, Auffällige anzuzeigen. Das in der Regel daraufhin folgende Verfahren vor dem "Erbgesundheitsgericht" endete fast immer mit einem Urteil zur Sterilisation. Für ungefähr 6.000 Menschen endeten die Operationen tödlich, circa 30.000mal wurde zugleich zwangsweise abgetrieben, ganz zu schweigen von den persönlichen Folgen für Gesundheit, Lebensplanung, Karriere, die mit einer Zwangssterilisation verbunden waren.

War da Unrecht geschehen? Wohl gab es nach Kriegsende ein gewisses Unbehagen gegenüber dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", und die Erbgesundheitsgerichte wurden nicht wieder eröffnet. Doch die alten Urteile blieben rechtskräftig. Und noch bevor eine Entschädigung für die Zwangssterilisierten überhaupt in Erwägung gezogen wurde, waren die Rassehygieniker - jetzt unter der Bezeichnung Humangenetiker - schon dabei, für ein neues Sterilisationsgesetz zu werben. Bereits 1947 wurde Professor Werner Villinger von der US-Militärregierung mit dem Entwurf dazu beauftragt. Als jahrelanger Gutachter in Erbgesundheitsobergerichten galt Villinger als besonders qualifiziert.

Das 1933 eingeführte GveN, schrieb sein Kollege Professor Hans Nachtsheim 1961 in einer Ärztezeitschrift, sei vielleicht der Form, nicht aber dem Inhalt nach ein Nazi-Gesetz gewesen. Nachtsheim hatte sich bereits in der Weimarer Republik für eugenisch prononcierte Bevölkerungspolitik eingesetzt und war damit, obwohl er den Parteieintritt verweigerte, bei den Nationalsozialisten gut angekommen - ab 1941 arbeitete er als Abteilungsleiter im berüchtigten Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie in Berlin-Dahlem.

Nach Kriegsende setzte er seine Karriere als Direktor des Instituts für Genetik an der Freien Universität Berlin fort. "Jedes Kulturvolk braucht eine Eugenik, im Atomzeitalter mehr denn je", erklärte der Experte und machte sich gemeinsam mit Villinger im Innenausschuss des Bundestages für ein neues Sterilisationsgesetz stark, während beide im Wiedergutmachungsausschuss von einer Entschädigung der NS-Zwangssterilisierten abrieten.

Das GVeN blieb rechtsgültig, die Experten wurden integriert - aber was war mit den Opfern des Erbgesundheitsgesetzes? Die meisten versuchten, das Stigma geheim zu halten. Andere hatten die Erwartung, das ihnen angetane Unrecht müsse in der Demokratie anerkannt werden. Doch wie hätte das sein können - fanden doch die Ideologien, die dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" zugrunde lagen, noch immer breite Akzeptanz. Jahrzehntelang sind Vorschläge, den NS-Zwangssterilisierten eine Pauschalentschädigung zu gewähren, abgelehnt worden. Franz Josef Strauß, damals Finanzminister der Bundesregierung, nahm 1967 im Bundestag Stellung dazu: Eine Entschädigung komme unter anderem auch deswegen nicht in Frage, weil "mehr als 60 Prozent (der Gelder) an Schwachsinnige und schwere Alkoholiker" zu zahlen wären. Außerdem war nach herrschender medizinischer Lehrmeinung bei einer Sterilisation kein Schaden entstanden, da die Erwerbsfähigkeit nicht beeinträchtigt worden war. Eine Entschädigung hingegen könne bei den Betroffenen Neurosen auslösen. Betroffene wurden dazu natürlich nicht befragt.

Erst 1980, die Serie Holocaust rührte die Herzen, bot der Bundestag den Zwangssterilisierten eine Entschädigung an: 5.000 Mark pauschal, auf Antrag und ohne Rechtsanspruch. Die NS-Zwangssterilisierten protestierten - und plötzlich wurden die sogenannten "vergessenen Opfer" in der Öffentlichkeit wahrgenommen und sogar zu Ausschuss-Sitzungen des Bundestages eingeladen. Sie erreichten in jahrzehntelangem Kampf 1998 eine dauerhafte Rente von 120 Mark monatlich und die Aufhebung der Urteile, ein Rechtsanspruch ergibt sich daraus nicht. Eine volle Anerkennung der als "rassisch minderwertig" Sterilisierten hat es nie gegeben. Und die Idee, das Erbgut der kommenden Generation steuern zu können, ist attraktiv geblieben. Heute geht es um das Recht auf "gesunde" Kinder. Wo die pränatale Diagnose genetische Schäden zeigt, rät man zur Abtreibung. Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" ist nie für nichtig erklärt worden.

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