Kirchhof durch die Hintertür

Unternehmenssteuerreform "Heuschrecken" und Reiche werden weiter begünstigt - Arbeitnehmer, Rentner und Gewerbetreibende müssen bezahlen

Die für 2008 beschlossene Unternehmenssteuerreform wird, wie schon 2001, zu massiven Steuerausfällen führen - schätzungsweise jährlich über zehn Milliarden Euro. Die bestehenden strukturellen Probleme wie die steuerliche Subventionierung des Arbeitsplatzexports und die Zerschlagung inländischer Firmen, wird sie nicht angehen. Die massiven Mindereinnahmen an Steuern bezahlen Arbeitnehmer, Rentner und Gewerbe über die Mehrwertsteuer.

Die Bundesregierung hatte im Juli 2006 zwar die Senkung des Steuersatzes festgeklopft, aber es wurde parallel nur ein Wunschkatalog an Maßnahmen niedergeschrieben, wie die "Steuerschlupflöcher" reduziert werden könnten, um eine Gegenfinanzierung der Steuersatzsenkung sicherzustellen. Das war der entscheidende strategische Fehler: Warum sollten die Wirtschaft und ihre Interessenvertreter in Parlament und Regierung später Maßnahmen zur Gegenfinanzierung zustimmen, wenn der gesenkte Steuersatz schon sicher ist? Das ist wie beim Weihnachtssingen: Wenn die Kinder ihre Geschenke schon haben, wollen sie nicht mehr singen.

Die große Koalition hofft, dass allgemeine Steuersatzsenkungen automatisch mittelfristig zu Steuermehreinnahmen in Deutschland führen. Aber warum sollte ein Unternehmen, das derzeit ganz legal in Deutschland erwirtschaftete Erträge in Irland mit 12,5 Prozent versteuert, bei einer Senkung des deutschen Steuersatzes diese Erträge plötzlich in Deutschland versteuern? Denn wenn man Körperschaft- und Gewerbesteuer zusammenzählt, dann erreicht der offizielle Satz auch nach der Reform noch immer knapp 30 Prozent. Unter diesen Bedingungen werden Gewinne nur in Deutschland versteuert, wenn sie nicht mehr ins Ausland verschoben werden können.

Ursprünglich hatte Finanzminister Steinbrück (SPD) ein sinnvolles Konzept: So schlug er noch im Mai 2006 vor, die steuerliche Absetzbarkeit von Finanzierungsaufwendungen hälftig zu begrenzen. Vom Bruttoertrag wäre dann nur noch die Hälfte der Zinsaufwendungen steuerlich abzugsfähig gewesen, die aggressive Fremdfinanzierung von Equity und Hedge Fonds wäre steuerlich nicht mehr so stark belohnt worden. Doch diese dringend erforderliche und einfach umzusetzende steuerliche Begrenzung wurde auf Druck der Wirtschaftsverbände und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bis zur Unkenntlichkeit abgeändert.

Stattdessen wurde die so genannte "Zinsschranke" erfunden. Diesem Tiger wurden aber von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion durch eine Reihe von Ausnahmeklauseln die meisten Zähne gezogen, Equity- und Hedge Fonds sowie der Großteil der im Ausland residierenden Firmen können nun die Zinsschranke aushebeln. Betroffen sind - wenn überhaupt - letztlich nur in Deutschland residierende mittlere und größere Konzerne, die zum Großteil eigentlich gar nicht Ziel der Zinsschranke waren. Auch diese Unternehmen wird man deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren Schritt für Schritt ausnehmen, letztlich wird dann fast niemand mehr betroffen sein. Gewinnverschiebung, Arbeitsplatzexport und "Heuschrecken" werden damit weiter vom deutschen Fiskus steuerlich begünstigt.

Die vorgesehene Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen ist die widersinnigste Form der Gegenfinanzierung: Sie führt nur zu einem Vorziehen von Steuereinnahmen und es werden ausschließlich diejenigen belastet, die in Deutschland real investieren und Arbeitsplätze schaffen, indem sie zum Beispiel Hallen bauen und Maschinen installieren. Übrigens: Die Wirtschaft stimmte den Abschreibungsverschlechterungen zu, weil sie erwartet, dass beim nächsten Wirtschaftsabschwung die alten Abschreibungserleichterungen wieder eingeführt werden. Das ohnehin schon extrem komplizierte deutsche Unternehmenssteuerrecht wird noch komplizierter. Die vielen neuen Wahlmöglichkeiten ermöglichen ganz neue Steuervermeidungen und sind zusammen mit den vielen neuen Einzelfallregelungen ein Beschäftigungsprogramm für Steuerberater.

Auf private Kapitalerträge wird eine Abgeltungssteuer eingeführt. Aber warum sollte ein Deutscher, der derzeit seine Zinsen (illegal) steuerfrei in der Schweiz einstreicht, plötzlich die Erträge in Deutschland versteuern, bloß weil der Steuersatz von maximal 42 Prozent auf nun maximal 25 Prozent gesenkt wird? Das geschieht doch nur, wenn gleichzeitig massive Maßnahmen gegen Steuerbetrug ergriffen werden und - wie in den USA - alle Informationsquellen zur Risikoerhöhung für Steuerhinterzieher genutzt werden; die Bundesregierung hingegen will zukünftig alle Kontrollmitteilungen abschaffen. Damit entpuppt sich die Abgeltungssteuer als reine Steuersatzsenkung ohne weitere Anreize zur Erhöhung der Steuerehrlichkeit.

Im Herbst 2005 haben die Wähler gegen Paul Kirchhofs 25-Prozent-Modell rebelliert und der Professor aus Heidelberg wurde deshalb von der politischen Bühne entfernt. Hinreichend lange vor der nächsten Bundestagswahl haben die Wähler keine Macht: Das 25-Prozent-Modell wird nun umgesetzt, aber - in einem ersten Schritt - nur für Unternehmer und Sparer: Einbehaltene Unternehmensgewinne werden zukünftig mit gut 25 Prozent besteuert, private Kapitalerträge mit maximal 25 Prozent. Nur noch Löhne werden dann mit bis zu 42 Prozent besteuert, die höhere Mehrwertsteuer finanziert die resultierenden massiven Steuerausfälle.

Damit ist die weitere Entwicklung vorgezeichnet: Auch für die Arbeitnehmer werden im nächsten Schritt die Spitzensteuersätze gesenkt, die daraus resultierenden Steuerausfälle wird man wieder durch Erhöhung der indirekten Steuern und durch massive Kürzungen bei Arbeitslosen und Rentnern gegenfinanzieren.

Prof. Dr. Lorenz Jarass, University of Applied Sciences, Wiesbaden, veröffentlichte das Buch Unternehmenssteuerreform 2008 - Kosten und Nutzen der Reformvorschläge, MV-Verlag, Münster, 2006


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