Wie eine Demokratie unter die Räder kommt

Folter, Deportationen, extralegale Hinrichtungen Israel, Ariel Sharon und das Kriegsopfer Rechtsstaat

Die Mehrheit der israelischen Bevölkerung will nicht nur Frieden, sondern auch eine Zweistaatenlösung. Ein palästinensischer Staat neben einem israelischen. Daran knüpft sich die Hoffnung, dass der Krieg, der seit Ausbruch der Intifada vor fast zwei Jahren mehr als 2.000 Menschen das Leben kostete, irgendwann ein Ende hat. Allerdings muss das israelische Volk dazu eine neue Regierung wählen. Mit Ariel Sharon ist vielleicht Friedhofsruhe möglich, aber kein Frieden. Momentan jedoch - betäubt von den Terroranschlägen - sieht eine überwältigende Mehrheit offenbar keine Alternative zur Regierung Sharon und ihrer Gewaltstrategie.

Dieser Staat ist keine Militärdiktatur, sondern eine Demokratie: Mit Gewaltenteilung, mit politischer Kontrolle des Militärs, einer unabhängigen Justiz und einer freien Presse, die Verstöße gegen rechtsstaatliche Normen kritisieren und auf Abhilfe dringen kann. Nicht nur Verstöße, die den Bürger des Staates Israel in seinen Rechten verletzen. Auch die Bevölkerung der besetzten Gebiete kann sich auf diese Normen berufen und hoffen, dass deren Missachtung geahndet wird - dazu braucht sie eine Lobby in Israel.
Doch damit steht es nicht zum Besten. Warum sollten sich Israelis für Menschen einsetzen, deren Rechte verletzt werden, wenn sich darunter immer wieder solche finden, die als lebende Bomben Tod und Zerstörung bringen? Würde man in anderen Teilen der Welt nicht ähnlich reagieren? In Kriegszeiten geraten die institutionellen Garanten von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unter die Räder, wenn sich nicht kritische Minderheiten ihrer annehmen. Sie sind der Sand im Getriebe eines Staates, dessen Führer von militärischen Lösungen besessen sind und die Kollateralschäden für das politische System gering achten. Drei Beispiele mögen dies verdeutlichen.

Folter für Informationen
Am 6. September 1999 erklärte der Oberste Gerichtshof Israels die gängige, von der israelischen Justiz gebilligte Praxis des israelischen Geheimdienstes Shin Beth, palästinensischen Häftlingen mit "physischem Druck" Informationen abzupressen, für illegal. Bereits wenige Jahre nach der Besetzung der Westbank und des Gazastreifens 1967 waren Berichte über gefolterte Palästinenser in israelischen Gefängnissen an die Öffentlichkeit gelangt. Seit dem Ausbruch der ersten Intifada 1987 stieg die Zahl der bekannt gewordenen Fälle steil an. Nach offiziellen Angaben verhörte der Shin Beth seinerzeit rund 30.000 Palästinenser, Tausende von ihnen wurden mit Methoden traktiert, die Folter im Sinne der von Israel ratifizierten Anti-Folter-Konvention darstellten. Begründet wurde diese Praxis mit der besonderen Sicherheitslage Israels, das sich gegen Gewalt und Terror zur Wehr setzen müsse. Jahrelange Kampagnen von Menschenrechtsorganisationen wie Empfehlungen des UN-Komitees gegen Folter, derartige Verhöre zu beenden, hatten schließlich Erfolg. Allerdings enthält das Urteil vom September 1999 Schlupflöcher. Die obersten Richter gründeten es nämlich lediglich auf die Feststellung, dass die Rechtsgrundlage fehle, um die inkriminierten Vernehmungsmethoden anzuwenden. Nötigenfalls könne auf dem Wege der Gesetzgebung die Praxis "physischen Drucks" autorisiert werden.
Seither streiten sich in Regierung und Knesset Befürworter und Gegner eines Gesetzes, das den Gebrauch "besonderer Methoden" - einschließlich "physischen Drucks" - legalisieren würde. Aber auch ohne Gesetz lebt die Folter seit Ausbruch der zweiten Intifada wieder auf. Der Kampf gegen den Terror macht es möglich. Als es noch einen Friedensprozess gab, konnten die obersten Richter Israels nicht auf Dauer die Kritik im In- und Ausland an der Praxis des Geheimdienstes und der damit verbundenen Rechtsbeugung ignorieren, ohne Schaden an ihrem Selbstverständnis als Hüter des Rechtsstaates zu nehmen. Wer wollte heute dem Shin Beth in den Arm fallen, wenn er erklärt, mit "außerordentlichen Verhörmethoden" neun von zehn geplanten Attentaten zu verhindern?

Deportationen zur Abschreckung
Für Israels Verteidigungsestablishment gelten die palästinensischen Selbstmordanschläge als größte strategische Bedrohung, der man sich gegenwärtig gegenüber sieht. Seit Wochen erörtern Armee, Polizei und Geheimdienste neue Strategien gegen den Terror, der trotz Wiederbesetzung der palästinensischen Städte andauert. In den Brainstorming-Sessions entstand unter anderem der Vorschlag, die Familien von Selbstmordattentätern aus der Westbank in den Gazastreifen zu deportieren - die kollektive Bestrafung als Waffe im Krieg um das Bewusstsein der palästinensischen Gesellschaft. Sie soll eine Heroisierung der Täter wie des Terrors unterminieren und potentielle Terroristen abschrecken.
Nach Bekanntgabe dieser Pläne hatten sich die Reaktionen begeisterter Israelis förmlich überschlagen, doch am 19. Juli 2002 bremste Generalstaatsanwalt Elyakim Rubinstein die Sicherheitskräfte. Er entschied, die Deportation der Familienangehörigen von Terroristen sei nur dann rechtens, würden ihnen direkte Verbindungen zu Terrororganisationen nachgewiesen.
Gemäß der Vierten Genfer Konvention sind Deportationen - als Kollektivstrafe verhängt - verboten. Sie verstoßen gegen den Rechtsgrundsatz, dass niemand für Handlungen anderer bestraft werden darf. Was aber, wenn Deportationen keine Strafe darstellen, sondern zur Abschreckung dienen? Bereits 1996 wertete das Oberste Gericht Sanktionen gegen die Familien von Terroristen als rechtmäßig, wenn sie dazu bestimmt seien, Terroristen von ihren Vorhaben abzubringen. Solange dabei mit "Zurückhaltung und Vernunft" vorgegangen werde, habe das Gericht aufgrund der in den besetzten Gebieten geltenden Notstandsverordnungen keine Möglichkeit, in das Ermessen des Militärs einzugreifen. So wurden die Häuserzerstörungen in den Palästinensergebieten legalisiert.
Die geplanten Deportationen werden voraussichtlich der gleichen Logik folgen. Solange das Militär dabei "zurückhaltend und vernünftig" verfährt, werden die Betroffenen wohl vergeblich die Gerichte anrufen.

Extralegale Hinrichtungen
"Jedes Opfer ist eine Tragödie", erklärte Ariel Sharon in der Sendung Achtung Friedman, ausgestrahlt von der ARD am 24. Juli. Gutes oder schlechtes Timing? Kurz zuvor hatte eine 1000-Kilo-Bombe ein dreistöckiges Wohnhaus in Gaza-Stadt dem Erdboden gleichgemacht - der Angriffs galt Salah Shehada, Gründer und Kommandant des militärischen Hamas-Flügels Azal-Din al-Kassam. Weitere 16 Menschen starben, darunter elf Kinder. Das Ausland zeigte sich schockiert.
Israels Premier hingegen feierte die Aktion in einem ersten Statement als einen der größten Erfolge Israels im Kampf gegen den palästinensischen Terror. Später erklärte er, den Befehl zum Angriff nicht gegeben zu haben, wäre ihm bekannt gewesen, dass sich in Shehadas Nähe Zivilisten aufhielten. Die interne Debatte in Israel konzentrierte sich fortan auf Fehlleistungen des Nachrichten- und Geheimdienstes, die über die Lage vor Ort falsch informiert hätten.
Es waren die "Kollateralschäden", die im In- und Ausland die Wellen hochschlagen ließen. Gewiss, auch vorher starben immer wieder Zivilisten, wenn israelische Kommandos führende Köpfe militanter Oppositionsgruppen exekutierten. 78 so genannte präventive Liquidierungen zählt die israelische Menschenrechtorganisation B´Tselem seit Ausbruch der zweiten Intifada - dabei kamen 18 Unbeteiligte ums Leben. Die Verantwortlichen versichern glaubhaft, stets "mit größter Sorgfalt" gehandelt zu haben. Am 23. Juni 2002 aber waren in Gaza-Stadt andere Gesichtspunkte offenkundig wichtiger. Von einem geplanten Megaterror-Attentat war später, als sich die Armee rechtfertigte, die Rede. Auch davon, dass der Gesuchte untertauchen wollte.
Verliert die Politik die Kontrolle über das Militär? Oder geht es der Politik unter Sharon, dem "Krieger" (so der Titel seiner Autobiografie), nur noch um den militärischen Sieg? Am Obersten Gericht ist eine Klage gegen die Politik der Liquidierungen anhängig. Zweifel sind angebracht, ob die Richter der Praxis ein Ende setzen. Denn es herrscht Krieg. Zwar gelten auch im Krieg Regeln - auch im "Krieg gegen den Terror". Aber es sind die Regeln der Verhältnismäßigkeit. Kann man angesichts von 226 Zivilisten, die seit Ausbruch der zweiten Intifada dem Terror in israelischen Städten zum Opfer fielen, erwarten, dass der Staat die 16 Toten von Gaza zum Anlass nimmt, seine Politik der Exekutionen zu überdenken? Gewiss: Wer so rechnet, verabschiedet sich von den moralischen Normen, die der Demokratie zugrunde liegen. Aber Krieg tötet nicht nur Menschen - auch die Demokratie kann ihm zum Opfer fallen.

Margret Johannsen ist Friedensforscherin und Nahostexpertin am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH).

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