Kehrseite II Heute möchte ich mal einen Witz erzählen. Es ist ein Ämterwitz, der ist sehr lang, lohnt sich aber, denn er hat am Schluss ein tolle Pointe. Also. ...
Heute möchte ich mal einen Witz erzählen. Es ist ein Ämterwitz, der ist sehr lang, lohnt sich aber, denn er hat am Schluss ein tolle Pointe. Also. Ich soll Geld bekommen, spanische Euro, die ich mir durch den Verkauf meiner Kunst nach Spanien verdient habe. Deswegen möchte ich eine Rechnung schreiben und diese nach Spanien verschicken. Davor muss ich aber noch einen Lizenzvertrag unterschreiben, der mich darauf hinweist, dass die spanische Steuer in Höhe von 25 Prozent einbehalten wird, falls ich kein Certifikate der Double Taxation Convention vorlegen kann. Das ist eine Hürde.
Ich rufe beim Finanzamt an. "Wat?", sagt die Dame vom Finanzamt, und: "Kommen Se am besten vorbei mit dem wat Se da haben." Dann diktiert sie mir die Öffnungszeiten. Wie gut, wenn m
ut, wenn man in der Verwandtschaft einen Steuerexperten hat, denke ich und rufe meinen verwandten Steuerexperten an. "Du brauchst eine Ansässigkeitsbescheinigung für das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Spanien Art. 12 DBA, und zwar zweisprachig, DBA heißt Doppelbesteuerungsabkommen." Zweiter Anruf beim Finanzamt. "Ich brauche eine Ansässigkeitsbescheinigung für das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Spanien Art. 12 DBA, und zwar zweisprachig." "Ham wa nüscht, wir ham nur Frankreich.""Wo krieg ich Spanien her?" "Ein Moment", sagt der Finanzbeamte, "det kann sich jetzt nur noch im Stunden handeln." Er blättert. Das dauert keine Stunden, aber doch recht lange. Er gibt einen Link ins WWW, welchen ich sofort eintippe, und erklärt, dass das früher die Oberfinanzdirektion gewesen sei, was jetzt Senatsverwaltung für Finanzen heißt. "Der Link führt aber nicht weiter", sage ich, dann diktiert er einen neuen, welcher gar nicht mehr existiert. "Det kann sich jetzt nur noch um Stunden handeln", wiederholt sich der Beamte und blättert. Diesmal dauert es wirklich sehr lange und am Ende bekomme ich die Nummer der Telefonzentrale der Senatsverwaltung für Finanzen früher Oberfinanzdirektion. Ja, ich weiß.Dort angerufen und weiterverbunden sagt mir eine Frau, das Finanzamt sei dafür zuständig. "Nee", sage ich. "Doch", sagt sie, die seien verpflichtet, sagt sie, die müssten mir das formlos ausstellen. "Ich brauchs aber zweisprachig.""Die spanische Übersetzung geht zu Ihren Lasten.""Wie?""Ja.""Was?""Oder Sie wenden sich an die spanische Finanzbehörde.""Wo ist die denn, in Madrid?" "Das kann ich Ihnen nicht sagen.""Schade." "Oder sie versuchen es beim Bundesministerium für Finanzen.""Wie hieß das früher?""Wie bitte?" "Ach nichts."www.bff-online.de. Ich suche und finde ein Formular, das nicht: "Ansässigkeitsbescheinigung für das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Spanien Art. 12 DBA, und zwar zweisprachig", heißt, sondern: "Antrag für die Erstattung spanischer Quellensteuer für Lizenzen (umgekehrte Fälle)" und zweisprachig ist. Download. Fertig. Meine Hemmschwelle, Ämter anzurufen, ist weg. Ich rufe beim Bundesministerium für Finanzen Außenstelle Berlin an. Kurz schildere ich meinen Fall und werde gefragt, ob ich wisse, dass ich soeben beim Bundesministerium für Finanzen angerufen habe.Das war jetzt noch nicht die Pointe."Jawohl", sage ich zur Telefonzentralentelefonistin, "und geben Sie mir bitte mal Hans Eichel", sage ich nicht. Dann werde ich verbunden mit einer Dame, die nicht zuständig ist, weil für so was die Hauptstelle zuständig ist, welche sich in Bonn (früher Hauptstadt) befindet. Anruf in Bonn. Ohne weiteres werde ich durchgestellt und sage: "Schauen Sie, ich habe nur ein ganz kleines Anliegen. Ich habe in Spanien ein Geschäft gemacht und möchte nun eine Rechnung schreiben. Dazu brauche ich eine Ansässigkeitsbescheinigung für das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Spanien Art. 12 DBA, und zwar zweisprachig. Auf Ihren Webseiten habe ich den Antrag für die Erstattung spanischer Quellensteuer für Lizenzen (umgekehrte Fälle) gefunden und möchte nur wissen, ob das das richtige Formular ist." Die Dame in Bonn lacht und erklärt mir den Begriff "umgekehrte Fälle". Ein umgekehrter Fall ist ein umgekehrter Fall aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen (früher Bundesministerium für Finanzen), welches sich eigentlich nur um die Angelegenheiten von in Deutschland geschäftemachenden Spaniern kümmert und nicht umgekehrt. Ich sei ein umgekehrter Fall, weshalb das Formular richtig sei, wahrscheinlich, sagt sie, denn sie sei Expertin für die USA nicht für Spanien und diktiert mir die Nummer der Kollegin. Noch ein Anruf in Bonn. Ich lande wieder bei der USA-Expertin, die lacht, weil sie mir versehentlich die eigene Durchwahl gegeben hat, weil die USA früher Spanien war und sie ihre Kollegin. Macht nix. Noch ein Anruf.Jetzt geht´s ganz schnell. Das Formular ist richtig. Ausfüllen, drei Mal ausdrucken und vom Finanzamt abstempeln lassen. Danke! Jetzt bin ich ganz nah dran. Ausgefüllt, drei Mal ausgedruckt. Begeben Sie sich zu Ihrem Finanzamt, gehen Sie direkt dort hin.Ich weiß die Öffnungszeiten und die Zimmernummer meiner Sachbearbeiterin, die auf dem Wegweiser fehlt. Aber das ist nur eine kleine Hürde. Gesucht, gefunden, sie ist da."Ich komme wegen einer Ansässigkeitsbescheinigung für das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Spanien Art. 12 DBA, und zwar zweisprachig," sage ich und blicke in ein fassungsloses Gesicht. "Und stellen Sie sich vor, ich habe ein solches Formular gefunden, sie müssen es nur noch abstempeln." Das Gesicht hellt sich auf.Und Achtung, jetzt kommt die Pointe.Die Sachbearbeiterin fragt: "Haben Sie das Formular dabei?""Ja, zufällig." "Na prima." Gesagt, gestempelt. Tschüss. Und ab damit nach Spanien.Marion Pfaus, 1966 geboren, schreibt Texte, macht Filme und Medienkunst. Als the most unknown popstar immer erreichbar unter www.rigoletti.de.
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