Deregulierung Die Arbeitgeber fordern eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Im Zentrum steht dabei eine der wichtigsten Errungenschaften der Gewerkschaften
Wenn die Vertreter der Arbeitgeberlobby über Flexibilisierung sprechen, muss man wachsam sein. Vor zwei Jahren veröffentlichte die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) ein Positionspapier zur Digitalisierung der Arbeitswelt, in dem sie behauptete, die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen in Deutschland seien zu starr und unbeweglich. Die Industrie 4.0 brauche flexiblere Arbeitszeiten, um im internationalen Wettbewerb mithalten zu können. Inzwischen beschränken sich die Vertreter der Arbeitgeber nicht mehr auf das Schreiben von Thesenpapieren, sondern mischen lautstark in der politischen Debatte mit. In der heißen Phase des Bundestagswahlkampfs meldete sich Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer mit der medienwirksam markigen Äußerung zu Wort,
3;en Phase des Bundestagswahlkampfs meldete sich Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer mit der medienwirksam markigen Äußerung zu Wort, Arbeitszeitgesetze aus dem vorigen Jahrhundert seien nicht geeignet, um den Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen. Es wird zum Sturm auf den Acht-Stunden-Tag geblasen, der 1994 im Arbeitszeitgesetz festgelegt wurde. Schon in diesem Gesetz gibt es Ausnahmeregelungen, bis zu zehn Stunden am Tag dürfen gearbeitet werden, aber der Acht-Stunden-Tag ist der Maßstab für die Bemessung der Arbeitszeit und ihre Bezahlung.Die Arbeitgeber fordern nun, den Acht-Stunden-Tag als Grundregel abzuschaffen und nur noch die Wochenarbeitszeit zu begrenzen. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen möchten die Arbeitgeber verkürzen. In den meisten Vollzeitverträgen ist zurzeit von 40 Stunden Wochenarbeitszeit die Rede, die gesetzliche Grenze liegt bei 48 Stunden, in Ausnahmen sind aber auch 60 Stunden möglich. Pünktlich zum Beginn der entscheidenden Phase der Jamaika-Sondierung durfte sich die Arbeitgeberlobby über prominente Unterstützung freuen. Christoph Schmidt, der Präsident des Rats der Wirtschaftsweisen, forderte die Bundesregierung zur Lockerung des Arbeitszeitgesetzes auf. In einem Interview mit der Welt am Sonntag sagte er, Firmen, die in der digitalisierten Welt bestehen wollten, müssten agil sein und schnell ihre Teams zusammenrufen können: „Die Vorstellung, dass man morgens im Büro den Arbeitstag beginnt und mit dem Verlassen der Firma beendet, ist veraltet.“ Wenn eines der wichtigsten Beratergremien der Bundesregierungen eine Empfehlung gibt, steigt die Chance oder in diesem Fall besser gesagt das Risiko, dass daraus ein Gesetz wird, enorm.Christian Lindner begründete den Ausstieg seiner FDP aus der Sondierung denn auch unter anderem damit, dass es Streit um die Arbeitszeitgesetze gegeben habe. Ziel der Partei ist es, der Arbeitszeit ein Update zu verpassen – so klingt es, wenn Lindners neue FDP eine Attacke auf die Rechte der Erwerbstätigen verklausuliert. Das Arbeitszeitgesetz stamme aus einer Zeit, in der es weder Slack noch Skype gab, sagte Linder zu Wahlkampfzeiten im allerschönsten Start-up-Sprech. „Strenge Arbeitsschutzregelungen sollten liberalisiert werden. Wir brauchen keinen Staat, der den Neigungswinkel der heimischen Schreibtischlampe festlegt."Unternehmen mangelt es mitnichten an SpielraumDass der Gesetzgeber sich dafür interessiert, ob die Ausstattung des Home Office arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen genügt, ist eine ebenso abwegige Behauptung, wie die These, die deutschen Arbeitszeitregelungen seien unflexibel. Den Unternehmen mangelt es definitiv nicht an Spielraum. Es gibt Abend-, Nacht-, Schicht- und Wochenendarbeit, Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit und in zahlreichen Branchen sind Abweichungen von der tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeit möglich, darüber müssen die Chefetagen allerdings mit den Betriebsräten verhandeln. Viele Konzerne verfügen zudem über Arbeitskonten, in denen Beschäftigte Arbeitsstunden „ansparen“, bei schlechterer Auftragslage werden diese Stunden dann „abgebummelt“. Dass die Digitalisierung die Trennung zwischen Arbeit und Freizeit verwischt, ist zwar eine zutreffende Beobachtung, allerdings geschieht das zulasten der Erwerbstätigen. Die tatsächliche Arbeitszeit und die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit driften immer weiter auseinander. Für viele Menschen mit Bürojob gehört es längst zum Alltag, dass sie vor dem Schlafengehen noch einmal die Mails checken, die sie seit Beginn ihres Feierabends vom Chef erhalten haben. Auf dem Weg zur Arbeit werden mit dem Firmen-Tablet in der U-Bahn schon mal die ersten Kundenanfragen beantwortet oder Termine vereinbart und am Wochenende wird der Sonntag geopfert, um der Präsentation für das Montagsmeeting den letzten Schliff zu verpassen. Als Arbeitszeit verrechnet und entsprechend vergütet werden solche Leistungen in der Regel nicht, die Unternehmen werten das stattdessen gerne als besonders leidenschaftliches Engagement ihrer Beschäftigten, die natürlich nur aus Liebe zum Job ihren Feierabend opfern.Das Arbeitszeitgesetz braucht tatsächlich eine zeitgemäße Reform, allerdings keine, bei der die Rechte der Erwerbstätigen weiter geschliffen werden. In Zeiten der Digitalisierung braucht es stattdessen endlich ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit, die Gewerkschaften fordern es seit Jahren. Im vorigen Jahr wurden im Rahmen des DGB-Index „Gute Arbeit“ Beschäftigte zum Thema Digitalisierung befragt, die meisten sagten, sie erlebten die Digitalisierung der Arbeitswelt als immensen Stressfaktor. In den Fabriken steigt die zu bewältigende Arbeitsmenge und der Zeitdruck, viele Befragte berichteten, sie hätten kaum Einfluss auf den Einsatz digitaler Technik und fühlten sich stärker überwacht und kontrolliert. Bei den Büro-Jobs sieht es nicht besser aus. Angestellte leiden darunter, rund um die Uhr erreichbar zu sein, psychische Erkrankungen sind inzwischen die zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Während er lautstark für die Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes trommelt, fertigt Arbeitgeberpräsident Kramer das Problem der ständigen Erreichbarkeit lapidar damit ab, ein Chef erwarte schließlich nicht, dass jeder Beschäftigte ständig erreichbar sei. „Selbstdisziplin ist ganz wichtig“, es liege in der Verantwortung jedes einzelnen, Mobilgeräte auch mal auszuschalten. Die Ursache für ein Burn-out liegt ihm zufolge also nicht in den Zumutungen, mit denen die schöne neue Arbeitswelt aufwartet, sondern ist einfach das individuelle Schicksal derer, denen es an Selbstdisziplin mangelt.Ähnlich perfide argumentieren die Vertreter der Arbeitgeberlobby, wenn sie sich in der Debatte um die Arbeitszeit darauf berufen, dass auch bei den Lohnabhängigen der Wunsch nach mehr Flexibilität groß sei. Was Erwerbstätige von flexiblen Arbeitszeiten erwarten, ist mehr Zeitsouveränität. Sie wollen mehr Planbarkeit für das Privatleben, zum Beispiel um Arbeit und Familie besser zu verbinden oder um sich nicht weiterhin die Feierabendverabredung mit Freunden durch WhatsApp-Nachrichten vom Chef oder das Warten auf ein Feedback vom Kunden ruinieren zu lassen. Wie Eric Schweitzer, Präsident des Industrie- und Handelskammertages auf die Idee kommt, dass die Flexibilität, die sich die Unternehmen von einer Abschaffung des Acht-Stunden-Tages wünschen, ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei, bleibt sein Geheimnis. Wenn die gesetzliche Begrenzung der täglichen Arbeitszeit fällt, kann der Chef spontan entscheiden, dass die wöchentliche Arbeitszeit in drei Tagen bewältigt werden muss. Für Beschäftigte dürfte das nur weitere Herausforderungen bei der Planung der Kinderbetreuung bereithalten.941 Millionen unbezahlte Überstunden im Jahr 2016Treuherzig schwören die Vertreter der Arbeitgeberverbände, dass es ihnen bei ihren Reformwünschen für das Arbeitszeitgesetz, nicht darum gehe, die Arbeitszeit pauschal zu verlängern. Spätestens nachdem man einen Blick auf die Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Zahl der Überstunden geworfen hat, kann man das getrost als Floskel, die der Beruhigung der Kritiker dienen soll, verbuchen. 2016 haben die Beschäftigten hierzulande 820 Millionen bezahlte Überstunden und 941 Millionen unbezahlte Überstunden geleistet. Fällt der Acht-Stunden-Tag als Regelgröße, wird ein Damm brechen, warnen die Gewerkschaften. In den meisten Vollzeitverträgen ist zurzeit von 40 Stunden Wochenarbeitszeit die Rede, die gesetzliche Grenze liegt bei 48 Stunden, in Ausnahmen sind aber auch 60 Stunden möglich. Dem DGB-Index „Gute Arbeit“ zufolge arbeitet jeder vierte mehr als 45 Stunden pro Woche, für mehr als 60 Prozent gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Die Zahl der Überstunden dürfte ebenso steigen, wie die ohnehin schon immens hohe Arbeitsbelastung, sollte der Gesetzgeber den Reformforderungen der Kapitalseite nachkommen.Verräterisch ist auch, dass die Arbeitgeberlobby bei der Debatte um die Arbeitszeitgesetze regelmäßig darauf verweist, dass viele Lohnabhängige liebend gerne mehr arbeiten würden. Dabei handelt es sich übrigens häufig um Frauen, die in der Teilzeitfalle stecken, die auch dazu beiträgt, dass Armut hierzulande weiblich ist. Gegen den Gesetzentwurf für ein Rückkehrrecht auf Vollzeit, den Andrea Nahles in der vorigen Legislatur vorlegte, protestierten die Unternehmer, dass erschwere ihre Personalplanung. Nahles scheiterte, der Entwurf wurde von den Wirtschaftsfreunden in der CDU kassiert.Seit der Agenda 2010 haben sich die Unternehmen daran gewöhnt, dass Flexibilität eine für die Lohnabhängigen reservierte Einbahnstraße ist. Sobald ihnen selbst ein wenig gesetzlich verordnete Flexibilität droht, laufen sie Sturm. Und leider fast immer mit Erfolg.
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