Hang zum Untergang

Vorteilsnahme Im Verfahren gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff kann es keinen Gewinner geben – auch weil die falschen Fragen gestellt werden
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 50/2013

Wer noch ein Beispiel dafür braucht, dass das Strafrecht kein besonders gut geeignetes Instrument zur Lösung gesellschaftlicher Konflikte ist: Der Prozess gegen den früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten und Bundespräsidenten Christian Wulff eignet sich dafür bestens. Wie hier in bislang fünf Hauptverhandlungstagen versucht wird zu erforschen, wer wann welche Rechnung bezahlt und damit lautere oder unlautere Motive verfolgt haben könnte, hat nicht nur etwas überaus Trostloses. Es ist auch eine juristische Kärrnerarbeit, an deren Ende kein überzeugendes Ergebnis stehen kann. Die Zeuginnen und Zeugen erinnern sich schlecht, sie machen, soweit es sich um Hotelangestellte und Babysitter handelt, keinen Hehl daraus, dass ihnen