Nun ist es erst einmal ein unumkehrbarer Vorgang - seit die 60. Ratifikationsurkunde für den Ständigen Internationalen Strafgerichtshof (ICC) Mitte April in New York hinterlegt wurde, beginnt ein neues Kapitel im internationalen Recht. Das Rom-Statut von 1998, in dem festgeschrieben ist, wie das Gericht organisiert und für welche Straftaten es zuständig sein soll, tritt definitiv zum 1. Juli 2002 in Kraft. Damit nimmt ein Tribunal Gestalt an, das schwerste Verstöße gegen Menschenrechte verfolgen und dabei auch Täter in den höchsten Etagen von Politik und Militär zur Verantwortung ziehen soll.
Bis der Gerichtshof arbeitsfähig ist, wird noch einmal ein gutes Jahr vergehen. Vor allem fehlt das Geld für eine Anschubfinanzierung dieses Großprojekts. Auch der politische Schub für das ehrgeizige Projekt bleibt eher schwach, obwohl mehr als 60 von 139 Staaten, die das Statut unterzeichneten, nun auch die Ratifikationsurkunden unterschrieben haben. Zwar engagiert sich die EU mit Vehemenz für den ICC, aber weder Japan, noch China, noch Russland, Indien, Pakistan oder ein nahöstlicher Staat (außer Jordanien) haben das Rom-Statut ratifiziert. Außerdem erwägt die Bush-Administration einen in der Geschichte des Völkerrechts einmaligen Schritt - man wird nicht nur die Ratifikation verweigern, sondern auch die Unterschrift der USA unter das Statut zurückziehen, um so freie Hand zu gewinnen und offen gegen den ICC auftreten zu können.
Dem Weltgerichtshof verschaffen diese Blockaden ernorme Probleme. Im Vergleich zu dem vom UN-Sicherheitsrat als Zwangsmaßnahme eingerichteten Internationalen Tribunal für Jugoslawien sind seine Möglichkeiten, ein Verfahren einzuleiten, äußerst begrenzt. Noch ist fraglich, ob der ICC bei den schweren Verbrechen, die er verfolgen soll, überhaupt anklagen darf. Voraussetzung dafür ist, dass zumindest der Staat, auf dessen Boden die Straftaten begangen wurden, das Statut ratifiziert oder die Gerichtsbarkeit des ICC anerkannt hat. Das heißt, Angehörige der US-Streitkräfte könnten durchaus vor dem ICC angeklagt werden, auch wenn die USA keine Vertragspartei im Sinne des Statuts sind.
Sieht man auf die Krisenregionen der Welt, lässt sich unschwer feststellen, dass zumindest in absehbarer Zeit Verfahren vor dem ICC mit Zulässigkeitsproblemen kämpfen dürften. Weder für Tschetschenien noch für Afghanistan, noch für die besetzten palästinensischen Gebiete, auch nicht für Kaschmir oder Albanien, könnte der ICC derzeit seine Zuständigkeit reklamieren. Zwar bietet das Rom-Statut die Möglichkeit, dass der Sicherheitsrat dem Chefankläger des ICC dennoch die Kompetenz für ein Verfahren zuweist, so lange die USA aber strikt gegen den Strafgerichtshof opponieren und ein Vetorecht im Sicherheitsrat haben, ist das kaum vorstellbar.
Selbst wenn der ICC die Möglichkeit hat, ein Verfahren zu führen, weil die Verbrechen auf dem Gebiet eines Vertragsstaates begangen worden sind, kommt er lediglich subsidiär zum Zuge. Würde ein Nationalstaat für sich in Anspruch nehmen, den Straftäter verfolgen zu wollen (hätte er nach seiner Rechtsordnung auch die Kompetenz dazu), muss der ICC zurück treten. Schließlich darf auch der UN-Sicherheitsrat die Ermittlungen des Chefanklägers des ICC für eine Dauer von zwölf Monaten aussetzen. Die Gefahr ist mithin groß, dass der ICC ein ähnliches Schicksal erleidet wie der Internationale Seegerichtshof, der 1996 eingerichtet wurde und dessen 21 Richter bislang unter anderem wegen enger Kompetenzregelungen nur neun Verfahren eröffnen konnte.
Anders als ein nationales Gericht hat der ICC natürlich auch keine Polizei, auf deren Ermittlungen sich zurückgreifen ließe. Ohnehin fehlt es an Repressionsmitteln, die helfen können, Ansprüche durchzusetzen. Ob die Vertragstaaten und andere Staaten, die von Verfahren betroffen sein könnten, ihren Verpflichtungen zur Kooperation nachkommen, die sie nach internationalem Recht haben, ist ungewiss. Das Beispiel der Ad-Hoc-Tribunale zu Jugoslawien und Ruanda weckt starke Zweifel. Ohne das größtenteils von der NATO gestellte Militär wären die meisten Angeklagten aus Serbien, Bosnien und Kroatien nie nach Den Haag überstellt worden. Auch die Sicherung der Beweismittel und der Schutz von Zeugen werden beim ICC nach aller Erfahrung, zumindest in der Anfangszeit, oft genug dem Militär obliegen. Das Jugoslawien-Tribunal hat zudem deutlich gemacht, wie schwer strafrechtliche Verfolgung und politische Einflussnahme zu trennen sind.
Da der ICC aus Kapazitätsgründen nur ausgewählte Fälle von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder schwere Kriegsverbrechen verhandeln kann, wird es hier darauf ankommen, dass die Auswahl, die der Ankläger trifft, nachvollziehbar und überzeugend ist. Mit herkömmlichen strafrechtlichen Idealen, zu denen eine umfassende Verfolgung aller Straftaten gehört, hat dieses Vorgehen dennoch wenig zu tun. Das ist deshalb problematisch, weil vor dem ICC anders als vor anderen internationalen Gerichtshöfen, die ähnlich selektiv vorgehen, nicht Staaten, sondern Individuen zur Verantwortung gezogen werden. Exemplarische Verurteilungen, zu denen es deswegen kommen wird, sind mit den Vorstellungen eines westlichen Strafrechts, das auf individuelle Schuld reagiert, aber nur schwer zu vereinbaren.
Viel hängt davon ab, dass der ICC nicht nur der Kontrolle der Vertragsstaaten unterliegt, sondern dass die Nichtregierungsorganisationen, die schon in der Vergangenheit mit Engagement dieses Projekt vorangetrieben haben, weiter Einfluss behalten.
BRIEFE
Geld regiert die Welt
Günter Gaus, "Kanonenboot flussaufwärts", Freitag, 29. 3. 2002
Selbst bin ich der Auffassung, dass Europa seinen eigenen Weg gehen muss. Habe aber Bedenken, dass dies möglich ist, da die Verflechtungen des Kapitals so stark sind, dass dieser Schritt verhindert wird. Hierzu noch einige Bemerkungen: Vor einiger Zeit habe ich einen Artikel eines Theologie-Professors gelesen, der folgende Formulierung gebraucht hat: "Demokratisierung des Kapitals". Diesen Schritt halte ich für dringend erforderlich, sehe aber zur Zeit keine entscheidenden Fortschritte in dieser Richtung. Das Kapital (Banken und Großkonzerne) ist zu stark, um das zuzulassen (Vergleiche Bundeshaushalt mit dem Haushalt nur der Deutschen Bank!). - Heute gilt mehr denn je, was mir mein Vater schon als Kind beigebracht hat: "Geld regiert die Welt", und das Kapital tut alles, um seine Position in der Gesellschaft zu rechtfertigen.
Hermann Mayr, Halle
Entgleisung
Barbara Schleicher, "Zur Hochzeit wird aufgeschnitten", Freitag, 12. 4. 2002
Das Bild auf der Seite 17 dieser Ausgabe stellt für mich eine unglaubliche Entgleisung dar. Weitere Fehlgriffe sind für mich ein Grund, eine sonst gern gelesene und wichtige Zeitung abzubestellen.
Harald Müller, Dresden-Rennersdorf
Papier ist geduldig
Alfred Schobert, "Die Normalisierung der deutschen Nation", Freitag, 29. 3. 2002
Schobert offenbart seine durchgängige Aversion gegen eine linke Kapitalismus-Kritik schon im ersten Satz: Er reduziert die Schönfärberei des "heutigen kapitalistischen Deutschland", die Sahra Wagenknecht bei Crome festgestellt hatte, auf Schönfärberei des "heutigen Deutschland". Jede antikapitalistische Kritik bleibt bei Schobert eliminiert. Dafür ignoriert er die Meinung Wagenknechts, es sei ein generelles Problem der Linken, statt der nationalen Frage eigentlich die soziale zu meinen. Trotz dieser Unterscheidung beider Fragen meint Schobert, Wagenknecht würde die nationale Frage mit einem "altbackenen Materialismus" auf die soziale Frage reduzieren und die "Kultur und die Macht des Diskurses (als eine Materialität sui generis)" übersehen. Besonders habe sie verkannt, das der Diskurs zur Nation unter dem (politisch-)kulturellen Aspekt der Normalisierung geführt wird. In Wahrheit hat Wagenknecht dem Normalisierungsdiskurs mit komplexer antikapitalistischer Kritik widerstanden. Nur liegt die eben jenseits der Sichtweise Schoberts. Wenn er dem Normalisierungsdiskurs eine Materialität sui generis zuschreibt (Papier ist geduldig), interessiert ihn offenbar der philosophische Begriff des Materiellen als Entgegensetzung zum Geistigen nicht, erst recht nicht seine Ausformung in der Politischen Ökonomie zum Handeln der Menschen unter materiellen Aspekten.
Kay Müller, Boiensdorf
Zuviel verschwiegen
Ludwig Watzal, "Zu wenig Balance, zuviel Barrieren", Freitag, 22. 3. 2002
In der Ausgabe vom 22. März wird wieder durch drei Beiträge die Politik Israels kritisch beleuchtet. Ich vermisse aber seit langem einen Artikel im Freitag, der sich gründlich und kritisch mit der Politik der palästinensischen Autonomiebehörde und der arabischen Länder beschäftigt! Watzal verschweigt in seinen Beiträgen im Freitag ständig, dass bis 1967 ja Gelegenheit bestanden hätte, einen unabhängigen Staat Palästina auszurufen!
Detlev Haupt, Hall
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