Ende eines Raubzuges

DER FALL MICROSOFT UND SEINE BOTSCHAFT Wie technische Geheimnisse und verflochtene Industrien die Wahlfreiheit der Gesellschaft bedrohen

Ein erfüllter Jugendtraum kann zum Verhängnis werden: Seit Richter Jackson in seinem Resumee vom 3. April dieses Jahres im Kartellrechtsverfahren des US-Justizministeriums gegen Microsoft bestätigte, was der Student Gates in jugendlichem Überschwang erstrebt und als Ziel seines Lebens auch lauthals verkündet hatte: dass Microsoft ein Monopol für PC-Software besitze, ist der große Steuermann Bill in ernsten Schwierigkeiten. Dies noch mehr, seit Jackson am 7. Juni das Strafmaß bekannt gab: Entflechtung des Betriebssystem- und des Anwendungssoftware-Geschäfts, flankiert von Regularien, die bisher übliche Geschäftspraktiken des Konzerns, wie diskriminierende Vertragspraktiken und die Zwangsbündelung von Windows mit weiteren Produkten, verbieten sowie die Offenlegung aller Systemschnittstellen erzwingen.

Erst nachdem seine Anwälte den arrivierten Jungunternehmer auf die Bestimmungen des US-Kartellrechts aufmerksam gemacht hatten, begann Gates den früher so unbefangen in Anspruch genommenen Begriff Monopol, das "m-word", in der Öffentlichkeit zu meiden. Das US-Kartellrecht, in seinen Grundzügen bereits 1890 im so genannten Sherman Act niedergelegt, trägt mancherlei zwiespältige Züge. Nicht dass es etwa verboten wäre, ein Monopol zu erwerben - verboten ist nur, dies mit wettbewerbswidrigen Mitteln zu tun beziehungsweise mit solchen zu verteidigen oder gar auszubauen. Dass Microsoft solche Mittel systematisch zu diesen Zwecken anwendet, ist mittlerweile aktenkundig. Dazu gehören Gepflogenheiten wie die Knebelverträge mit PC-Herstellern, die es diesen verbieten, auch Konkurrenzprodukte auszuliefern, oder die Zwangsbündelung des Internet-Browsers Explorer mit Windows. Beides ist laut Artikel 1 des Sherman Act auch schon unabhängig von der Monopolstellung eines Anbieters verboten, wenn es den Kunden jegliche Wahlmöglichkeit nimmt. Nicht zu vergessen schließlich die gezielte Aufweichung und Verfälschung von technischen Standards. Alles zusammen soll Konkurrenzprodukte aus dem Weg räumen, wie etwa den von der Firma Netscape angebotenen Browser Navigator oder die von Sun entwickelte Programmiersprache Java. Beide zusammen wären geignet, eine portable, das heißt, von den zugrunde liegenden Geräten und Betriebssystemen unabhängige Plattform für Rechneranwendungen zu bilden. Wie im Verfahren vorgelegte Dokumente zeigen, war die Microsoft-Führung paranoid genug, um diese sich vor fünf Jahren gerade erst vage abzeichnende Möglichkeit so ernst zu nehmen, dass sie alle verfügbaren Mittel aufbot, um sie im Ansatz zu ersticken.

Gleichfalls wettbewerbswidrig ist die Microsoft-Praxis, Entwicklern von Konkurrenzprodukten im Anwendungssektor die volle Schnittstellen-Spezifikation der Windows-Betriebssysteme vorzuenthalten. Richter Jackson stellte einen Verstoß gegen Artikel 2 des Sherman Act fest und - sofern es um die Zwangbündelung von Windows mit dem Explorer geht - auch gegen Artikel 1. Die marktbeherrschende Stellung von Windows ermöglicht es Microsoft, PC-Herstellern und Endkunden Bedingungen und Preise zu diktieren und Konkurrenten zu verdrängen. Dass Microsoft heute auch den Markt für PC-Bürosoftware dominiert, ist eine Nebenwirkung des Betriebssystem-Monopols. Die meisten Produkte, die dort vor zehn oder fünfzehn Jahren noch eine Rolle spielten, wie Lotus 1-2-3 oder Word Perfect, sind heute verschwunden oder nahezu bedeutungslos - ein Schicksal, das Netscapes Web-Browser Navigator jetzt mit ihnen teilt. Gates hatte also allen Grund, das "m-word" aus seinem Wortschatz zu verbannen oder es höchstens noch in den Mund zu nehmen, um zu beteuern, wie weit Microsoft davon entfernt, ja, wie angegriffen seine Position in Wirklichkeit sei.

Die paranoiden Züge des nach unbeschränkter Herrschaft Strebenden entheben ihn sogar der Notwendigkeit, sich dabei zu verstellen. Auch heute noch spielen er und seine Leutnants in der Microsoft-Geschäftsführung die verfolgte Unschuld und weisen den Verdacht, ein Monopol zu besitzen oder es gar mit unlauteren Mitteln zu verteidigen und auszubauen, weit von sich. Selbstverständlich wird Microsoft in Berufung gehen und auch versuchen, per einstweiliger Verfügung die sofort vollziehbaren Anordnungen des Gerichts auszusetzen. Vor allem gilt es jetzt, Zeit zu gewinnen. Die Konzernführung hofft auf einen Umschwung der politischen Großwetterlage, den sie sich von einem Sieg des republikanischen Präsidentschaftsbewerbers Bush jr. verspricht. Der darf sich derweil über den Zufluss von Microsoft-Millionen in seine Wahlkampfkasse freuen. Doch auch unabhängig vom Ausgang der Präsidentschaftswahl stehen Microsofts Chancen, in den Berufungsinstanzen mildere Richter zu finden, nicht schlecht: Dort stellen die von Reagan und Bush sen. berufenen Richter die Mehrheit. Sie stammen aus einer Zeit, in der Antitrust-Aktivitäten praktisch keine Rolle spielten. Schon das frühere Urteil, mit dem Richter Jackson einer Klage von Netscape stattgab und die Zwangsbündelung von Windows mit dem Explorer verbot, fand 1998 vor dem Berufungsgericht keine Akzeptanz.

Nicht zuletzt werben einige mit Industriegeldern reichlich ausgestattete Stiftungen gezielt und mit großem Aufwand für eine freizügige Auslegung des Kartellrechts. Seminare etwa des Center for Law and Economics der George Mason University School of Law sollen die dort mit Stiftungsgeldern freigehaltenen Richter von den Vorzügen eines "Laissez faire" in Antitrust-Fragen überzeugen. Seit Jahrzehnten fließen Gelder über Stiftungen, wie die Bradley, die Smith Richardson, die Olin und die Scaife Foundation in konservative "Think tanks" wie die Heritage Foundation, das Cato, das Manhattan und das American Enterprise Institute sowie in Universitätseinrichtungen, um die von der Chicago-Schule entwickelte Sicht der Kartellfrage zu verbreiten und weiter zu entwickeln: Wenn der Markt Monopole hervorbringe, dann nur, um die wirtschaftliche Effizienz zu steigern, denn schließlich, so die ebenso zirkuläre wie für gesellschaftliche Werte und Rahmenbedingungen blinde Argumentation aus Chicago, suche der Markt immer nach der effizientesten Lösung. Staatliche Eingriffe könnten diese Effizienzsuche nur stören.

Die Finanzmärkte scheinen inzwischen nicht mehr ungeteilt von Microsofts Zukunft überzeugt zu sein. Die "Wall Street" strafte ihren einstigen Liebling schon ab, nachdem Richter Jackson am 5. November 1999 die Ergebnisse der Beweisaufnahme veröffentlicht hatte. Das belastende Material war so reichhaltig, dass die Analysten der Investmenthäuser ernsthaft über die Möglichkeit eines Schuldspruchs nachzudenken begannen. Jacksons rechtliche Bewertung des Falls vom 3. April konnte diese Tendenz nur verstärken: Von Dezember 1999 bis Ende April dieses Jahres verlor Microsoft 250 Milliarden Dollar an (Börsen-)Wert, unmittelbar nach dem 3. April sogar 80 Milliarden an einem Tag. Aufmerksame Beobachter des Börsengeschehens wiesen jedoch schon damals darauf hin, dass diese Korrektur ohnehin fällig gewesen wäre: Ein Unternehmen mit 23 Milliarden Dollar Jahresumsatz könne unmöglich 600 Milliarden Dollar wert sein, und auch die reduzierte Börsenkapitalisierung drücke immer noch unbegründeten Optimismus aus. Die im Verhältnis zum Geschäftsvolumen unverschämt hohen Gewinne seien selbst nichts anderes als ein unzweideutiges Indiz einer auf Dauer unhaltbaren Monopolstellung.

Die Neubewertung der Microsoft-Aktie und die anschließende Korrektur bei weiteren sogenannten High-Tech-Titeln hat Folgen, die bisher kaum reflektiert wurden: Zunächst zerstören stagnierende oder gar sinkende Börsenbewertungen in diesem Sektor das dort vorherrschende Entlohnungs- und Motivationssystem, in dem Aktienoptionen für die Mitarbeiter eine entscheidende Rolle spielen. Vor allem Microsoft, wo vorzugsweise unerfahrene Absolventen ein Ausbeutungssystem mit niedriger Barentlohnung und ohne Freizeit, mit autoritärer Führung bei rücksichtsloser Binnenkonkurrenz, in der Hoffnung erdulden, in einigen Jahren - nach Ausübung ihrer Optionen und Verkauf der damit erworbenen Papiere - mit Anfang Dreißig einem Lebensabend als Millionär entgegen zu sehen zu können, gerät jetzt in Bedrängnis. Doch betrifft das nicht nur Microsoft. Darüber hinaus stellen die von Gründern, Mitarbeitern und Wagniskapitalgebern gehaltenen Anteile von Unternehmen der sogenannten "New Economy" eine Zeitbombe für den Aktienmarkt dar. Bisher sind meist nur kleine Anteile im freien Handel (was übrigens auch für viele Großkonzerne der "alten Ökonomie" zutrifft). Drängen die bisher zurückgehaltenen Anteile jedoch auf den Markt, dann könnte die New Economy, auch ganz unabhängig von der aktuellen Ernüchterung über die Erfolgschancen mancher ihrer Segmente, sehr schnell recht alt aussehen, zumal der dabei entstehende Druck auf die Kurse weitere destabilisierende Mechanismen auslösen dürfte, die etwa in den USA im hohen Volumen der auf Kredit erworbenen Aktien lauern.

Das Microsoft-Urteil stellt unabhängig von seinem weiteren Schicksal eine Wendemarke in der Geschichte der informationstechnischen Industrie sowie einer zunehmend von ihr beeinflussten Gesellschaft dar: als Anlass, manches noch einmal und vor allem genauer zu überdenken, was im Überschwang der neunziger Jahre als ebenso zwingendes wie Erfolg versprechendes Muster eines neuen Zeitalters wahrgenommen wurde. Faktisch kommt das Urteil jetzt schon, bevor es durch die Berufungsinstanzen gegangen ist, fünf bis zehn Jahre zu spät: Microsoft konnte unbehindert sein Monopol ausbeuten und Innovationen anderer verhindern. Und die jetzt verkündeten Abhilfen sind wahrscheinlich immer noch zu schwach, weil sie zum Beispiel der Nachfolgegesellschaft für Anwendungssoftware nicht die Möglichkeit nehmen, mit der Dominanz des Explorer die Internet-Standards gezielt zu verfälschen, um so das Internet schleichend zu beherrschen. Hierbei kommt Microsofts vertikalen Allianzen mit Inhaltsanbietern und Infrastrukturbetreibern eine Schlüsselrolle zu. Der Einwand, dass Microsoft in der Internet-Technologie längst hinter die Konkurrenz zurückgefallen sei, verfängt hier nicht: Microsoft marschierte noch nie an der Spitze des technischen Fortschritts, sondern setzte sich mit Imitaten durch, die mit etwas Glück und rabiaten Geschäftspraktiken auf den Markt gebracht wurden. Keine der Innovationen, die heute den Stand der Informationstechnik definieren, stammt aus dem Hause Microsoft.

Trotz aller Schwächen ist Jacksons Urteil wichtig, weil es das im Prinzip immer noch Richtige veranlasst - weit über den unmittelbar von ihm berührten Bereich hinaus: Die vertikale Verflechtung von Industrien bedroht nicht nur im Betriebssystem-Geschäft die Freiheit und die Wohlfahrt der Gesellschaft. Sie hat im Medien- und Telekommunikationssektor noch viel verheerendere Folgen als im Software-Geschäft. Ein angemessenes Kartellrecht müsste sich vor allem solchen strukturellen Fragen zuwenden, um in Zukunft präventives statt nachsorgendes Handeln zu ermöglichen. Und nicht zuletzt entwickelt sich Offenheit im weitesten Sinne zu einem zentralen Interesse einer zunehmend von Informationstechnik abhängigen Industriegesellschaft: Offenheit zumindest der Schnittstellenspezifikationen, doch bevorzugt auch der sogenannten Quellcodes beziehungsweise der Konstruktionsunterlagen wird zu einem entscheidenden Kriterium für die Sicherheit von Technik und damit für die Wahlfreiheit der Gesellschaft.

Wie wichtig die Offenheit von Technik und die vertikale Entflechtung der Industrien sind, wird noch deutlicher, wenn man den rationalen Kern herausschält, den die Argumentation der Chicago-Schule enthält: Massensoftware ist tatsächlich ein strukturelles Monopol, weil die Kosten der Softwareproduktion vor allem Fixkosten sind und ein einziger Hersteller sie deshalb immer kostengünstiger bereitstellen kann als mehrere. Dem steht die höhere Verwundbarkeit von technologischen Monokulturen gegenüber. Jedoch wäre den Verbrauchern nicht unbedingt gedient, wenn es statt einer Microsoft mehrere "Baby-Bills" gäbe, die entweder ein nicht minder schädliches Oligopol bilden oder sich gegenseitig vernichten müssten. Massensoftware hat nun einmal das, was Ökonomen positive Externalitäten nennen: Der Nutzen meiner Software steigt, wenn andere sie auch benutzen, da ich mich dann zum Beispiel leichter mit ihnen austauschen kann. Die Kostenvorteile, doch auch die Risiken eines Monopols, also etwa die Möglichkeit, die Gesellschaft zu berauben und den technischen Fortschritt zu blockieren, sowie die Verwundbarkeit von technologischen Monokulturen begründen gerade den Notwendigkeit regulierender Eingriffe. Die Offenheit der Schnittstellen, Quellcodes und Konstruktionsunterlagen, die vertikale Entflechtung der Industrien und nicht zuletzt eine öffentliche Unterstützung und sogar Durchsetzung von Standards sind dabei die wichtigsten Mittel. Massensoftware erfüllt alle Kriterien eines öffentlichen Gutes: Es ist praktisch unmöglich, ihre Vervielfältigung zu verhindern, und niemandem entsteht durch sie eine Einbuße. Es liegt an der Politik, daraus die Konsequenzen zu ziehen.

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