Reizobjekt Kopftuch

GLAUBENSFRAGEN Verhüllt oder nicht verhüllt - süddeutschen Behörden passt das in keinem Fall. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden
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Der freundliche Fotofix-Automat jubelt: »Mit dem richtigen Bild im Pass klappt die Kontrolle sofort.« Was das richtige Bild ist, bestimmt für deutsche Pässe eine Verordnung vom 2. Januar 1988: »Das Lichtbild muss das Gesicht im Ausmaß von mindestens 20 mm darstellen und den Passbewerber zweifelsfrei erkennen lassen. Es muss die Person im Halbprofil und ohne Kopfbedeckung zeigen.« Andere Länder, andere Sitten: Der Iran schreibt seinen weiblichen Staatsangehörigen vor, dass sie für Fotos auf offiziellen Dokumenten Kopftücher zu tragen haben. Diese Vorschrift hat in Bayern zu einem Kopftuch-Streit geführt, den am Dienstag das Bundesverfassungsgericht auf dem Tisch hat.

Vier Frauen flüchten im Mai 1997 aus dem Iran in die Bundesre