Duce-Spätlese, Jahrgang 31

Genua und der Rechtsstaat Die Verhaftungen während des G 8-Gipfels beruhten auf Verordnungen der Ära Mussolini - für eine Untersuchung der Vorgänge durch das Europaparlament fehlten in Straßburg sieben Stimmen

Nach den Terroranschlägen vom 11. September fällt es schwer, die Ereignisse von Genua nachvollziebar zu rekapitulieren. Alle Forderungen der in Genua verletzten und drangsalierten Demonstranten nach Aufklärung der Vorfälle durch eine internationale Untersuchungskommission oder einen Parlamentsausschuss sind längst vom Tisch gewischt. Auch im Europäischen Parlament scheiterte im September der Antrag, die zahlreichen Grund- und Menschenrechtsverletzungen, die in Genua von italienischen Polizeikräften begangen wurden, untersuchen zu lassen - es fehlten ganze sieben Stimmen.

Während der Proteste gegen den G 8-Gipfel waren über 300 Menschen festgenommen worden - gegen 220 von ihnen wurde Untersuchungshaft angeordnet, so die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der PDS-Abgeordneten Ulla Jelpke und Carsten Hübner. Allein beim Überfall auf die Schule Diaz wurden von 93 Festgenommenen 61 Personen verletzt - Knochenbrüche und Kopfverletzungen gehörten noch zu den leichteren Fällen. Von den Verhafteten berichteten später viele über schwere Misshandlungen auf den Polizeiwachen, besonders in der Kaserne Bolzaneto (s. Freitag vom 10. 8. 2001). Entsprechende Zeugenaussagen wurden von Polizeibeamten in Interviews der italienischen Zeitung La Repubblica bestätigt, die zudem keinen Zweifel ließen, dass in Genua gezielt Polizeiprovokateure im Einsatz waren, um den "Schwarzen Block" zu durchsetzen. Auch für die Vermutung, dass zielgerichtet Aktivisten der neonazistischen Formation Forza Nuova von der Polizei angeworben wurden, um durch Gewalttaten den G 8-Protest zu diskreditieren, gibt es mittlerweile klare Beweise.

Vieles, was zwischen dem 20. und 22. Juli in der norditalienischen Hafenstadt geschah, erscheint heute wie ein Menetekel. Wenn jetzt im neuesten Vorschlag der EU-Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Terrorismusbekämpfung in Artikel 3 (f) per definitionem die "widerrechtliche Inbesitznahme oder Beschädigung von öffentlichen Einrichtungen, Regierungsgebäuden oder -anlagen, öffentlichen Verkehrsmitteln, der Infrastruktur, allgemein zugänglichen Orten und Eigentum" unter "Terrorismus" subsumiert werden kann, ist das Schlimmste zu befürchten. Nicht nur, dass die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen der italienischen Behörden in keiner Weise aufgeklärt, geschweige denn geahndet werden. Jetzt soll offenbar für die Zukunft noch mehr Polizeiwillkür bei Massenprotesten legitimiert werden. Eine derartige Gesetzgebung entspräche faktisch einem permanenten Ausnahmezustand, bei dem jede politische Meinungsäußerung als "unmittelbare Gefahr" für die öffentliche Sicherheit denunziert werden könnte. Ein Recht auf Demonstrationsfreiheit wäre so nur noch in äußerst eingeschränktem Maße vorhanden.

In Genua wurde das Gros der Verhaftungen unter Berufung auf Artikel 41 der Gesetzessammlung zur öffentlichen Sicherheit Italiens - des Dekrets Nr. 773 vom 18. Juni 1931, Testo Unico delle Leggi di Publicca Sicurrezza - vorgenommen. Der Polizeiüberfall auf die Schule Diaz reklamierte die gleiche Rechtsgrundlage. Ein Dekret, das vor mehr als 70 Jahren erlassen wurde, um schon den geringsten Widerstand gegen die Diktatur des italienischen Faschismus zu brechen - getreu der Formel: "Jeder ist verdächtig, politischer Protest ist Terror." Sollte sich eine ähnlich grobschlächtige Philosophie mit den EU-Vorschlägen zur Terrorismusbekämpfung in den anderen Mitgliedsstaaten durchsetzen, wären elementare Grundrechte in der EU einem Standard unterworfen, der weit in das 20. Jahrhundert zurückgreift - Grundrechte wären in ihrem Grundbestand bedroht.

Auf parlamentarischer Ebene versuchen jetzt Abgeordnete der Konföderalen Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL) gemeinsam mit sozialdemokratischen und grünen Politikern im Europaparlament, die ungeheuerlichen Vorkommnisse von Genua in einen Initiativbericht des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten einzubringen, der sich vorrangig mit Sicherheitsfragen bei EU-Gipfeltreffen befasst. Doch die Abgeordneten, die darum kämpfen, dass Genua nicht in Vergessenheit gerät, brauchen Unterstützung durch eine kritische Öffentlichkeit. Mehr denn je ist jetzt eine breite Bewegung von Nöten, die Grund- und Freiheitsrechte in den Mitgliedsstaaten der EU verteidigt. Genua darf nicht zum Markenzeichen für den Zustand individueller Grundrechte im 21. Jahrhundert werden.

Die Autorin ist Europaabgeordnete der PDS und stellvertretende Vorsitzende der GUE/NGL-Fraktion im Europäischen Parlament.

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