Auf den Boden kommt es an

Grundsteuer Karlsruhe hat eine Reform angeordnet – eine Chance im Kampf gegen die Wohnungskrise. Olaf Scholz verspielt sie gerade
Ausgabe 08/2019
Mit einem lebensgroßen Monopoly-Haus im kanadischen Ontario erinnert der Künstler An Te Liu an 2007 und die Folgen
Mit einem lebensgroßen Monopoly-Haus im kanadischen Ontario erinnert der Künstler An Te Liu an 2007 und die Folgen

Foto: An Te Liu/Barcroft USA/Getty Images

Bis Ende dieses Jahres hätten sie die Chance, einen großen Wurf zu landen – doch SPD-Bundesfinanzminister Olaf Scholz und seine RessortkollegInnen aus den Ländern verständigten sich Anfang Februar lieber auf ein „Kompromissmodell“: Die Grundsteuer ist in ihrer heutigen Form verfassungswidrig, urteilte das Bundesverfassungsgericht 2018 und verlangte eine Reform bis Ende 2019; andernfalls darf die Steuer nicht mehr erhoben werden. Stein des Anstoßes sind die „Einheitswerte“, die die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer bilden. In Westdeutschland stammen sie aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland von 1935, was zu erheblichen Verzerrungen führt. Ein Grundstück an der Berliner Mauer etwa, das 1964 unattraktiv war, gehört heute zu den Filetstücken der Hauptstadt, besteuert wird es aber weiter auf Grundlage jahrzehntealter Werte.

Lernen von der Eisenbahn

Die Grundsteuer ist eine klassische Kommunalsteuer, das heißt, die Einnahmen fließen ausschließlich den Gemeinden zu. Über einen Hebesatz kann jede Kommune selbst das Steueraufkommen beeinflussen. Abgeführt wird die Steuer von den Hauseigentümern, in Mietshäusern wird sie auf die Nebenkosten umgelegt, weswegen die Steuer letztlich von den Mietern getragen wird. Mit zuletzt 14 Milliarden Euro ist das Steueraufkommen relativ gering. Dies erklärt auch, weshalb es um die Grundsteuer jahrelang ruhig gewesen war. Die großen Steuerdebatten kreisen um ganz andere Fragen, etwa um die Senkung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer, die Abschaffung des Solis oder neuerdings um eine Digitalsteuer für Tech-Konzerne.

Das ist verwunderlich, denn historisch betrachtet bietet die Grundsteuer viel Konfliktpotenzial, gelten Erträge aus Grund und Boden doch als die Urform leistungsloser Einkommen. Schon der britische Ökonom John Stuart Mill schrieb Mitte des 19. Jahrhunderts: „Grundeigentümer werden im Schlafe reich, ohne zu arbeiten, ohne zu riskieren, ohne zu wirtschaften.“ Mill war der Meinung, dass die Wertzuwächse beim Boden, soweit sie auf der Erbringung öffentlicher Leistungen beruhen, nicht einem einzelnen Individuum, sondern der Allgemeinheit zugutekommen sollten.

In den 1870er Jahren dann beobachtete der Ökonom und Sozialphilosoph Henry George beim Eisenbahnbau in den USA, dass dort, wo die Gleise verlegt wurden, die Bodenpreise explodierten und die soziale Ungleichheit zunahm. Weil der Boden an Wert gewinne, ohne dass dessen Besitzer etwas dafür tun müsse, schlug er vor, ebendiese Erträge komplett abzuschöpfen.

Hierzulande ist George recht unbekannt, im angelsächsischen Raum und vor allem bei seinen Zeitgenossen war er aber sehr populär. Progress and Poverty, sein Hauptwerk von 1879, hat sich mehrere Millionen Mal verkauft: eines der erfolgreichsten wirtschaftspolitischen Bücher überhaupt.

Eine Anhängerin von Henry George war Elizabeth Magie Phillips, die Erfinderin des Gesellschaftsspiels Monopoly, das Georges Gedanken „einfachen“ Leuten zugänglich machen sollte: Wer zuerst die Schlossallee, die Parkstraße und ähnliche Lagen kauft, Häuser baut und teure Mieten verlangt, kann ein großes Vermögen aufbauen, während Mitspieler pleitegehen.

Im Zuge der Grundsteuerreform hat sich in Deutschland ein Bündnis formiert, das sich auf Henry Georges Ideen bezieht: Die Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ schlägt vor, die Grundsteuer in eine Bodenwertsteuer umzuwandeln, bei der nur noch der Boden besteuert wird. Keine Rolle soll die Art der Bebauung spielen. Die Initiative wird von Adressen unterstützt, die man üblicherweise nicht unter einem Dach findet, etwa dem Deutschen Mieterbund, dem Naturschutzbund Deutschland, der Deutschen Umwelthilfe, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und dem arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Die Befürworter der Bodenwertsteuer gehen davon aus, dass der Wert eines Gebäudes im Wesentlichen durch den Grund und Boden bestimmt wird, auf dem es steht. So hat etwa ein Einfamilienhaus im Zentrum Münchens einen ungleich höheren Wert als ein exakt baugleiches Haus im Bayerischen Wald. „Die hohen Mieten und Preise kommen nicht zustande, weil in den Städten der Beton, die Stahlträger, der Mörtel oder die Bauarbeiter so viel teurer sind als im Rest des Landes, sondern wegen der hohen Bodenrenten und Bodenpreise“, sagt Dirk Löhr, Professor für Steuerlehre und Ökologische Ökonomik an der Hochschule Trier.

Einladung zur Spekulation

Auf dem Papier hat solch eine Bodenwertsteuer gleich mehrere Vorteile. Sie lässt sich relativ einfach erheben, weil die Bodenrichtwerte, die die Bemessungsgrundlage bilden, bereits bekannt sind. Dies ist insofern von Belang, als es sich bei der anstehenden Grundsteuerreform um eine Mammutaufgabe handelt. Insgesamt 35 Millionen Grundstücke mit den dazugehörigen Gebäuden sind neu zu bewerten. Ferner würde eine Bodenwertsteuer den Mietwohnungsbau begünstigen und den Bodenspekulanten Sand ins Getriebe streuen. Denn bei der Bodenwertsteuer werden unbebaute Grundstücke und Einfamilienhäuser stärker belastet, Mehrfamilienhäuser und Geschosswohnungen entlastet. Die derzeitige Regelung hingegen bezeichnet Löhr als „eine Einladung zur Spekulation“.

Der Pferdefuß bei der Bodenwertsteuer: Ob eine Prachtvilla oder ein Bretterverschlag auf dem Grundstück steht, spielt bei der Ermittlung der Steuerschuld keine Rolle. Dafür mag es rein wissenschaftlich betrachtet gute Gründe geben. Auf der politischen Bühne macht dieser Umstand die Steuer aber schwer vermittelbar. Vermutlich darum stand die Bodenwertsteuer beim Treffen der Finanzminister Anfang Februar gar nicht mehr zur Debatte.

Nun soll es auf ein Modell mit Gebäudekomponente hinauslaufen: entweder werteunabhängig, also nur an der Boden- und Gebäudefläche orientiert, oder wertabhängig, was einer aktualisierten Variante der heutigen Einheitsbewertung entspräche. Die Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ nennt dies „höchst widersprüchlich und immer noch viel zu komplex“. Dirk Löhr schrieb auf seinem Blog: „Der Berg kreißte und gebar … ein Kompromissmodell.“

Thomas Trares ist Diplom-Volkswirt und arbeitet als freier Wirtschaftsjournalist

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