Wildwuchs der Castor-Daten

Castor-Transporte Wer sich quer stellt, landet nicht selten in der "Castor-Datei"

Die Tage sind trübe, die Witterung kühl, als im März 1997 der Castor rollt. Hunderte von Menschen sind auf der Straße, und auch Christiane und Mareike beschließen, sich am Anti-Atom-Protest im Wendland zu beteiligen. Sie wissen, aufhalten können sie den Transport nicht. Vielleicht dauert der Transport auf den letzten Kilometern ein bisschen länger und wird etwas teurer, weil sich viele querstellen. Menschen, die sich nicht abfinden wollen mit dem Atombusiness, denn Castortransporte vernetzen Atomkraftwerke mit den Wiederaufarbeitungsanlagen und diese wiederum mit den Zwischenlagerstätten.

Laut lärmend und singend ziehen Christiane und Mareike am späten Vormittag des 4. März mit einer großen Gruppe durch den Wald bei Quickborn, in die Nähe der nördlichen Route von Dannenberg nach Gorleben, auf der sie den Castortransport, von der Polizeiarmada eskortiert, erwarten.

Die beiden Frauen sind informiert und haben keinen Zweifel, dass nicht nur Atomkraftwerke im Normalbetrieb Luft und Flüsse mit Radioaktivität verseuchen. Sondern erst recht die Wiederaufarbeitungsanlagen, deren Name so verharmlosend klingt, als wäre eine WAA mit dem Recycling von Flaschen oder Altpapier vergleichbar. Mareike war schon einmal mit der Bürgerinitiative auf Besuch in der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague. Die Berichte über die Verseuchung am Ärmelkanal und in der irischen See, gesperrte Strände in der Nachbarschaft der britischen WAA Sellafield, haben Christiane und Mareike genau gelesen. Usine de plutonium - Plutoniumfabrik nannten die Franzosen ihre Fabrik. Nicht "Wiederaufarbeitung".

Was wäre, wenn so ein Castorzug in voller Fahrt entgleisen würde? Oder wenn ein Kessel mit hochradioaktivem Flüssigabfall auf einem WAA-Gelände explodierte? Über diese Fragen nachzudenken haben die beiden Frauen jetzt keine Zeit, denn laut johlend kommen ihnen im Wald ein paar Leute entgegengelaufen, dann blitzen Polizeihelme auf, Unformierte im Laufschritt, erst einige in Grüppchen, dann immer mehr, Rufe, und schon finden sie sich umzingelt und mit ihnen eine stattliche Zahl von Mitdemonstranten.

"Keine Gewalt" skandieren sie am Anfang noch, gemeinsam mit den 567 anderen, die im Quickborner Kessel eingeschlossen sind. Außerhalb des Kessels tauchen nach einiger Zeit Pastoren, Rechtsanwälte und Landtagsabgeordnete von den Grünen auf und diskutieren aufgeregt mit den Beamten. Ist da nicht auch dieser Jürgen Trittin? Richtig - doch erst einmal passiert nichts. Stundenlang. Von 12 bis 17 Uhr dauert die Einschließung. Wie sonst auch bei den Castortransporten gibt es ein Demo-Verbot, also einen grundrechtefreien Korridor 50 Meter links und rechts von der Straße, doch das Geschehen findet außerhalb dieses Korridors statt. Einzelne sprechen von Freiheitsberaubung.

Wie es ausgeht, ist schnell erzählt. Die Eingekesselten werden einzeln aus dem Polizeikessel herausgeführt, fotografiert und gefilmt, so geschieht es auch Christiane und Mareike. Einige Zeit später, der Castor ist längst nach Gorleben durchgeboxt, bekommen sie Behördenpost und ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch. Wenig später eingestellt, hat das Verfahren doch seinen Zweck erfüllt: Der Innenminister konnte vor der Öffentlichkeit die "hohe Gewaltbereitschaft" der Castorgegner/innen unter Beweis stellen.

Christiane und Mareike lassen den Fall aber nicht auf sich beruhen. Sie finden eine Hamburger Rechtsanwältin, die den Rechtsweg durchdekliniert: Sie will die Unrechtmäßigkeit der Polizeimaßnahme ex post festgestellt sehen, die Freiheitsberaubung müsse geahndet werden, die Missachtung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit sei nicht hinnehmbar. Während diese und ähnliche Vorgänge während der Castortransporte bereits ihren Niederschlag im alljährlichen Grundrechtereport der Bürgerrechtsvereinigungen finden, verstricken sich die Verfahren vor den Land- und Amtsgerichten zwischen Lüneburg und Dannenberg immer mehr. Die beiden Frauen haben schließlich die Nase voll, wollen sich nicht weiter verschaukeln lassen. Ihre Anwältin schreibt jetzt, fünfeinhalb Jahre später, eine Verfassungsbeschwerde.

Damit ist die Geschichte nicht zu Ende. Merkwürdiger noch ist der Fall eines anderen Castorgegners aus dem Süden der Republik, der beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz anfragt, ob er in der "Castor-Datei" gespeichert sei. Die Antwort lautete ja, denn ihm wurde vorgeworfen, "eine Straftat und/oder Ordnungswidrigkeit" im Zusammenhang mit Castortransporten begangen zu haben. Vorgehalten wurde ihm eine Gewahrsamnahme am 15. Mai 2001 und die Anmeldung eines Infostandes in Wörth-Maxau am 12. November 2001. In Wörth passieren die Castorzüge die Landesgrenze auf ihrem Weg zur Wiederaufarbeitung. Der Datenschutzbeauftragte schreibt zur Speicherung als Anmelder, "dass über Ihre Person schon Informationen gespeichert waren, die befürchten ließen, dass Sie erneut als Störer in Erscheinung treten würden.".

Aus Sicht des Betroffenen stellt sich die Sache ganz anders dar. Die Gewahrsamnahme wurde ihm gegenüber als Identitätsfeststellung dargelegt. Von Zivilpolizisten wurde er mit einem Freund über eine Stunde lang festgehalten, das Auto gefilzt, aber eine Identitätsfeststellung hätte nicht gereicht, um die "Castor-Datei" zu gelangen. Wer zu welchem Zeitpunkt den Grund der Polizeimaßnahme auf dem Papier so verändert hat, dass er in die Datei geriet, ließ sich nicht aufklären. Im übrigen hatte der Mann keinen Infostand angemeldet, sondern war Anmelder einer Kundgebung am Tag zuvor an einem völlig anderen Ort.

Gemeinsam ist diesen beiden Geschichten die polizeiliche Willkür und ein heimtückischer Eintrag in die "Castor-Datei". Wer in dieser Datei landet, wird zum Beispiel nach der Richtlinie für den kriminalpolizeilichen Meldedienst "Landfriedensbruch und verwandte Straftaten" des LKA Niedersachsen in den Datenpool des Bundeskriminalamts (BKA) überführt und landet folglich auch in der Datei "Gewalttäter Links". Die Daten können, müssen aber nicht nach fünf Jahren gelöscht werden. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gerät zur Makulatur.

Diese Fälle stehen stellvertretend für flagrante Grundrechtsverletzungen. "Kollateralschäden" des Atombusiness. Wenn zwei der Betroffenen nun den Gang nach Karlsruhe angetreten sind, so tragen sie das finanzielle Risiko allein, aber sie tun es für viele. Der nächste Castor ins Wendland rollt als 12er-Pack um den 11. November.

Info-Hotline www.castor.de; Namen wurden von der Redaktion geändert. Ein vorbildliches "Datencheckheft" für Hamburg gibt es unter www.hamburg.datenschutz.de

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