Es war Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD), die Israel für den Einsatz von Streubomben im Südlibanon kritisiert hat, auch wenn es dafür keine Rückdeckung, geschweige denn Unterstützung durch Kanzlerin Merkel gab. Dies verwundert einigermaßen, da es die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sind, die in dieser Woche gemeinsam eine Entschließung im Bundestag eingebracht haben, um derartige Waffen zu ächten.
Der Bundestag hat sich über das Verbot einer der heimtückischsten Waffen unserer Zeit verständigt. Allerdings geht es nach dem von CDU/CSU und SPD eingebrachten Antrag nicht darum, Streubomben vollends zu ächten, sondern lediglich zu untersagen, dass "nicht zuverlässig funktionierende Explosionskörper" eingesetzt werden. Das heißt, die Parlamentarier der Koalition fordern die Bundesregierung dazu auf, sich für ein "umfassendes, völkerrechtlich verbindliches und nachprüfbares" Verbot jener Streumunition zu verwenden, deren "Fehlerrate" bei mehr als einem Prozent liegt. Zugleich soll das Kabinett die Ratifizierung des Protokolls V über explosive Kampfmittelrückstände (s. Kasten unten) und humanitäre Projekte der Prävention aktiv unterstützen.
Die Erfahrung zahlreicher Kriegsschauplätze lehrt, Streumunition ist für Flüchtlinge, die Konfliktzonen passieren, ebenso gefährlich wie für Hilfsorganisationen und die Militärkontingente von UN-Missionen. In extremer Weise dürfte das in den nächsten Monaten für den Libanon gelten, wo nach Angaben des Entminungszentrums der Vereinten Nationen während der jüngsten israelischen Angriffe an mehr als 350 Stellen Streubomben einschlugen. Dabei seien - so der vor Ort eingesetzte UN-Experte für Minenräumung Tekimiti Gilbert - in mindestens 170 Fällen nachweisbar Streubomben völkerrechtswidrig auf Bevölkerungszentren und die zivile Infrastruktur im Süden des Landes abgeworfen worden. Es sei "schockierend und vollkommen unmoralisch" gewesen, 90 Prozent dieser Sprengkörper in den letzten drei Tagen vor der Waffenruhe abzuwerfen, als ein Ende der Kämpfe längst feststand, empört sich der UN-Koordinator für humanitäre Hilfe Jan Egeland: "Wir empfinden es als Skandal, dass rund 100.000 nicht explodierte Bomben dort liegen, wo Kinder, Frauen, Zivilisten, Ladenbesitzer und Bauern sich nun Tag für Tag aufhalten werden." Nicht zuletzt dürften auch israelische Soldaten zu den Opfern von Blindgängern und Landminen gehören, die von eigenen Verbänden in Grenznähe verlegt wurden.
"Fortwährend hören wir von kontaminierten Gebieten, und es steigt die Zahl der Opfer", beklagt Martin Glasenapp von der Hilfsorganisation Medico International. Mindestens ein Jahr werde es dauern, bis das von Streumunition verseuchte Gebiet südlich des Litani-Flusses von allen Todesfallen befreit sei.
In einer gemeinsamen Studie haben das Aktionsbündnis Landmine.de, Mines Action Canada und Landmine Action UK die globalen Auswirkungen von zurück gelassener Munition sowie von Minen nach dem Ende militärischer Konflikte geprüft. In ihrer Studie belegen sie, dass diese Waffen in den untersuchten Ländern - darunter Afghanistan, Albanien, Äthiopien, Irak, Kosovo, Kambodscha, Laos, Tschetschenien und Vietnam, ganze Landstriche für lange Zeit in No Go Areas verwandelt haben.
Wenn Frieden bedeutet, weiter mit dem Krieg zu leben
Warum überhaupt wird Cluster-Munition zwischenzeitlich in den Waffendepots von 60 Staaten gebunkert? Eine Erklärung liefert der flexible Gebrauch des bei Militärs zusehends beliebteren Waffentyps. Streumunition kann als sogenannte Cluster-Bomben von Flugzeugen abgeworfen, aber auch von Geschützen verschossen werden. Die mit so genannter Submunition gefüllten Mantelprojektile öffnen sich noch in der Luft und verstreuen eine Vielzahl von Sprengsätzen, deren Füllung wiederum aus Splittergeschossen oder Minen bestehen kann. Nicht alle dieser "Bomblets" explodieren beim Aufschlag, oftmals verhindern dies dichte Vegetation, Sümpfe oder Wüstensand. Bei einer Blindgängerquote von bis zu 40 Prozent mutiert eine Streubombe faktisch zur Landmine mit einer Funktionstüchtigkeit, die noch jahrzehntelang unschuldigen Menschen Leben oder Gesundheit rauben kann. Streumunition, die mittels Raketen, Haubitzen oder Mörsern verschossen wird, verteilt sich innerhalb kurzer Zeit in erheblichen Mengen über große Flächen. So können etwa die Salven von Raketen-Werfern mit nahezu 8.000 Geschossen Explosionsteppiche in einer Größe von 50 Fußballfeldern bilden.
In Deutschland wird Streumunition sowohl hergestellt als auch exportiert. Allein die Bundeswehr verfügt über etwa 30 Millionen Stück, die allerdings schrittweise aus den Arsenalen entfernt werden sollen. Gleichzeitig wird daran gedacht, die M77-Bomblets des mobilen Raketenwerfers MARS so zu modernisieren, dass sie künftig eine Fehlerquote von nur noch einem Prozent aufweisen, um Gefahren für die Zivilbevölkerung nach dem Ende von Kampfhandlungen zu verringern.
Allein die USA, China und Russland verfügen derzeit zusammen über schätzungsweise drei Milliarden Explosivkörper, die sich der Kategorie "Cluster bombs" zuordnen lassen. Angesichts dieser enormen Potenziale hatte das Europaparlament bereits 2004 sämtliche EU-Staaten aufgefordert, sich auf ein Moratorium über Einsatz, Lagerung und Produktion von Streumunitionen zu einigen. Allein die belgische Regierung folgte diesem Aufruf mit rigoroser Konsequenz und erließ im Februar 2006 ein Verbot, Norwegen verhängte ein Moratorium für Streumunition jeglicher Art, Frankreich und Österreich gaben sich als erklärte Gegner dieser verheerenden Waffen zu erkennen.
290.000 Cluster-Bomben in Serbien, zwei Millionen im Irak
Nichtregierungsorganisationen begrüßen grundsätzlich, dass der Bundestag jetzt aktiv wird. Die Vereinigung Landmine.de verlangt jedoch ein eindeutiges Verbot sämtlicher Streumunitionen. "Alle Fraktionen sind aufgefordert, diesbezüglich Druck auf die Bundesregierung auszuüben", meint François De Keersmaeker, Geschäftsführer von Handicap International Deutschland. Seine Organisation befürwortet die Bundestagsinitiative und lobt ausdrücklich eine Reihe von Elementen, die eigene Anschauungen widerspiegeln. Das gilt besonders für die Definition von Streumunition und die Auffassung, dass sie nach geltendem Völkerrecht nur eingeschränkt eingesetzt werden darf. Übereinstimmend wird auch das Protokoll V zur Inhumane-Waffen-Konvention über die Räumungspflicht von Kampfmittelrückständen (s. Kasten) als wichtiger, aber ungenügender Fortschritt bewertet. Auf Kritik stoßen vorrangig zwei Kernaussagen der vorgeschlagenen Parlamentsresolution: Nur Streumunition mit einer Fehlerquote von über einem Prozent zu ächten, sei unzureichend. Schließlich - so der Vorwurf - ändere das nur wenig an den Gefahren für Hunderttausende von Zivilisten und erschwere einen Wiederaufbau von Wirtschaft und Infrastruktur in ehemaligen Kampfzonen.
Nach Angaben von Human Rights Watch sind allein bei der Bombardierung des Irak im März/April 2003 zwei Millionen Stück Streumunition eingesetzt worden. Bei einer Fehlerquote von nur einem Prozent, bedeutet das immer noch, möglicherweise mit 20.000 oder mehr zivilen Opfern rechnen zu müssen. Von den 290.000 während des Kosovo-Krieges (März bis Juli 1999) über Serbien abgeworfenen Cluster-Bomben blieben bei dieser Quote immer noch 2.900 Restpotenziale mit lebensgefährlicher Wirkung übrig. Auch aus Sicht der Industrie ist die möglicherweise unter Testbedingungen erreichbare Rate von einem Prozent in der Realität keinesfalls einzuhalten. Findet doch der tatsächliche Einsatz unter anderen Umständen statt, als gegebenenfalls im Versuch simuliert, man denke an einen weichen Untergrund, an ein schräges Aufkommen auf dem Boden, witterungs-, lagerungs- oder transportbedingte Abweichungen sowie die nervlichen Lasten einer Kampfsituation.
Außerdem halten die Rüstungsgegner die im Antrag an den Bundestag formulierte These, wonach eine umfassende Ächtung von Streumunition international momentan unerreichbar sei, für nicht überzeugend. Gerade die Ottawa-Konvention über ein generelles Verbot von Anti-Personenminen beweise das Gegenteil. Obwohl wichtige Staaten wie die USA, Russland, China, Indien, Pakistan, Ägypten und Israel dieses Abkommen nicht unterschrieben hätten, seien ihm bisher 149 Länder beigetreten. Das Minenverbot etabliere sich zu einer weithin akzeptierten Norm und könne nicht ohne Wirkung auf die Verweigerer bleiben.
Immerhin wird das Vertragsprotokoll, das Kombattanten verpflichtet, Dislozierungsräume und Gefechtsfelder von Restmunition und Blindgängern (also auch nicht explodierter Streubomben) zu räumen, im November rechtswirksam.
Was lässt Streumunition zu Blindgängern werden?
- die Verwendung beschädigter oder qualitativ minderwertiger Bauteile;
- eine fehlerhafte Lagerung beziehungsweise fehlerhafter Transport;
- hohe Temperaturen, die sich negativ auf die Funktionalität mechanischer Bauteile auswirken;
- die Stabilisierungsbänder oder Fallschirme der Streumunition verfangen sich in der Vegetation;
- die Detonationswelle der zuerst explodierenden Munitionen verwirbelt nachfolgende Geschosse, so dass diese dann nicht mehr in einem für die Zündung vorgeschriebenen Winkel aufschlagen;
- ein weicher Untergrund verursacht eine Fehlfunktion der Zünder.
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