Der Muff unter Roben und Talaren

Urteil des Bundesverfassungsgerichts Die Universitäten sollen zurück ins 19. Jahrhundert

In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht den konservativen Verteidigern der Ordinarienuniversität Recht gegeben. Die Neugestaltung der Personalstruktur an den Hochschulen sei - wegen Überschreitung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes - insgesamt nichtig. Damit stehen zwei der wichtigsten Elemente einer Erneuerung der Hochschulen zur Disposition: die sogenannten "Juniorprofessuren" und die Abschaffung der Habilitation als obligatorische Voraussetzung für das Professorenamt.

Mit der fünften Novelle des Hochschulrahmengesetzes wollte die Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn wirklich einmal eine unabweisbare Reform: Nämlich eine aus dem 19. Jahrhundert überkommene Personalstruktur an unseren Hochschulen erneuern. Vor allem die Einführung der "Juniorprofessur" sollte mehr hochqualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im jüngerem Lebensalter ein Mehr an Selbstständigkeit und Eigenständigkeit in der Forschung bringen. Die mangelnde Selbstständigkeit ist nach übereinstimmender Aussage von Nachwuchskräften einer der Hauptgründe, warum sie an angelsächsische Hochschulen "ausgewandert" sind. Die "Juniorprofessur" sollte umgekehrt auch für mehr ausländische Nachwuchswissenschaftler einen Anreiz schaffen, zu uns zu kommen, ohne die für sie fremde Habilitation anstreben zu müssen.

Die Habilitation als "das zweite dicke Buch nach der Promotion" und die damit verbundene Abhängigkeit von einem Ordinarius bis ins Alter von durchschnittlich über 40 Jahren sollte als Qualifikationsvoraussetzung für eine Berufung zum Hochschullehrer zugunsten eines "Professors auf Bewährung" entbehrlich werden. Künftig sollte die Eignung zur Professur nicht mehr von der abgebenden, sondern - wie international üblich - in einem Berufungsverfahren durch die aufnehmende Hochschule bewertet werden. Wo, wenn nicht bei der berufenden Hochschule, ist das Interesse an fachlicher Erneuerung und wissenschaftlicher Qualifikation am größten?

In dieser "politischen Konzeptentscheidung" (so die drei vom Urteil abweichenden Richterinnen und Richter) für einen neuen Qualifikationsweg zum Hochschullehrer, die vom Wissenschaftsrat und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft seit langem angemahnt wurde, sahen die konservativ regierten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen eine Bevormundung durch den Bund und klagten mit Unterstützung des Hochschulverbandes, der Standesvertretung der Ordinarien. Das Bundesverfassungsgericht gab ihnen Recht und erklärte die gesamte Reform der Personalstruktur für nichtig.

In Deutschland muss sich ja angeblich alles ändern, die ältesten Zöpfe jedoch, die müssen offenbar wieder eingeführt werden. Das Urteil der Mehrheit der Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts wirft ein Schlaglicht darauf, dass in Deutschland der Blick nicht nach vorn, sondern nach rückwärts gerichtet ist. Das gilt für die Hochschulpolitik offenbar genauso, wie für die Sozialpolitik oder für die Arbeitnehmerrechte. Nicht Fortschritt, sondern Rückschritt heißt die Devise.

Da rufen 31 europäische Bildungsminister 1999 in Bologna den "Europäischen Hochschulraum" aus, da darf in keiner Forderung nach Reform unserer Hochschulen der Ruf nach "Internationalisierung" fehlen und da wird allenthalben der "brain drain" ins Ausland beklagt, und gleichzeitig wird dem Bundesgesetzgeber die Möglichkeit genommen, eine aus dem 19. Jahrhundert überkommene Personalstruktur zu erneuern. Eine Personalstruktur, deren Personalkategorien wie etwa der "Privatdozent" oder der "außerplanmäßige Professor" in keine andere Sprache übersetzbar sind, geschweige denn, dass sie dort bekannt wären. Da sollen einzelne Bundesländer weiter an der "Habilitation" festhalten können, einer Qualifikation, die im nicht deutschsprachigen Ausland gänzlich unbekannt ist.

Das Karlsruher Urteil nimmt dem Bund in einem für die Zukunft des Hochschulwesens elementaren Bereich, nämlich den Personal- und Rekrutierungsstrukturen, wie die vom Urteil abweichenden drei Richterinnen und Richter zu Recht meinen, "praktisch jede Möglichkeit zu neuer politischen Gestaltung". Es bleibt dem Bund von der "Rahmenkompetenz" nur noch ein "Rahmen" ohne Kompetenz. Einheitliche Zugangsvoraussetzungen zum Amt des Professors in ganz Deutschland sind ein zentrales Element für die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Hochschulen. Will man nun künftig den Professor nordrhein-westfälischer oder baden-württembergischer Art, also die Kleinstaaterei bei der Qualifikation zum Professorenamt, wieder einführen? Soll das rückständigste Land in ganz Deutschland die Eingangsvoraussetzungen zum Professor bestimmen? Wenn junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Zukunft nicht von vornherein beabsichtigen, lieber gleich ins Ausland abzuwandern, bleibt ihnen in ihrem Heimatland zur Wahrung ihrer bundesweiten Berufungsfähigkeit zum Professor nach diesem Urteil nur die Möglichkeit, sich an den Berufungsvoraussetzungen der hochschulpolitisch konservativsten Länder zu orientieren. Die Karlsruher Richter haben nicht nur den "alten Zopf" der Habilitation wieder eingeführt, sondern noch mehr: Der "Muff unter den Roben" hat den "Muff unter den Talaren" wieder aus seiner Gruft gehoben.

Wolfgang Lieb war bis zum Jahr 2000 Staatssekretär im Wissenschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen und vorher neun Jahre Sprecher des Ministerpräsidenten Johannes Rau


Der digitale Freitag

Mit Lust am guten Argument

Wissen, wie sich die Welt verändert. Abonnieren Sie den Freitag jetzt zum Probepreis und erhalten Sie den Roman “Eigentum” von Bestseller-Autor Wolf Haas als Geschenk dazu.

Gedruckt

Die wichtigsten Seiten zum Weltgeschehen auf Papier: Holen Sie sich den Freitag jede Woche nach Hause.

Jetzt sichern

Digital

Ohne Limits auf dem Gerät Ihrer Wahl: Entdecken Sie Freitag+ auf unserer Website und lesen Sie jede Ausgabe als E-Paper.

Jetzt sichern

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden