In der Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 9. September 2003 ist die Annonce eines Aufrufes veröffentlicht worden, der um Spenden für die Errichtung eines "Zentrums gegen Vertreibung" in Berlin wirbt. Hauptinhalt sind die zwei Reihen von Porträtfotos der prominenten Unterstützer dieses Vorhabens. Ich gestehe offen, ich habe diese Fotos mit Befremden, ja einer gewissen Bestürzung gesehen. Dass hartgesottene Konservative, die unlängst offen über eine Altersgrenze für Versicherungsleistungen philosophierten, nichts dabei finden würden, in der Hauptstadt Berlin neben dem Holocaust-Denkmal ein Denkmal zum Ruhme des "Bundesverbandes der Vertriebenen" zu errichten, das kann niemand verwundern. Aber dass von mir hoch geschätzte Leute wie Joachim Gauck, Peter Glotz, Freya Klier und Otto von Habsburg sich an einer solchen Gefühlsrohheit würden beteiligen wollen, das stürzt mich denn doch in tiefe Ratlosigkeit.
Wir wollen auch jetzt und künftig wie ehedem in die Heimat zurück
(Deklaration der Heimatvertriebenen, 1960)
Das annoncierte Vorhaben krankt aber auch an den Sonderinteressen des Bundes der Vertriebenen, der als die selbsternannte und ausschließliche Repräsentanz eines bestimmten Teils von Kriegsfolgeopfern innen- und außenpolitische Kompetenz beansprucht, die ihm weder nach deutschem noch nach EU- oder internationalem Recht zukommt. Hat dieser Bund sich je die Frage gestellt, wie es um diejenigen "Vertriebenen" bestellt ist, die keineswegs gewillt sind, in Frau Steinbach ihre Sprecherin zu sehen? Als jemand, der mit einer Schlesierin aus dem Kreis Waldenburg verheiratet gewesen ist, weiß ich, wovon ich rede.
Und wenn es darum gehen sollte, den beanspruchten Opferstatus der Vertriebenen durch Denkmale zu dokumentieren, hätten da nicht ganz andere Opfer ein Recht darauf, öffentlich gewürdigt zu werden? Brauchten wir nicht ein "Zentrum gegen Vergewaltigung"? Wie steht es um die Bombentoten von Coventry, Hamburg, Dresden oder Hiroshima, die nicht mehr in der Lage sind, ein Denkmal oder ein "Zentrum gegen die Bombardierung von Zivilbevölkerungen" zu fordern?
Wer in den vergangenen Jahren miterlebt hat, mit welcher Hartnäckigkeit seitens der Vertriebenenverbände versucht worden ist, die laufenden Beitrittsverhandlungen zwischen der EU, Polen und Tschechien zur Erpressung im Sinne ihrer Verbandsinteressen zu nutzen, muss die Glaubwürdigkeit der Europaorientierung der Vertriebenen in Zweifel ziehen. Von deren Sprechern ist wieder und wieder behauptet worden, die deutschlandpolitischen Forderungen der fünfziger und sechziger Jahre habe man längst hinter sich gelassen, zumal der Fall des Eisernen Vorhanges diese ohnehin obsolet gemacht habe.
Derartige Behauptungen sind nicht nur wegen der genannten antitschechischen und antipolnischen Interventionen unglaubwürdig. Sie werden dies noch viel mehr, vergegenwärtigt man sich die Kontinuität in der Politik der Vertriebenenverbände seit der Veröffentlichung der "Charta der Heimatvertriebenen" vom 5. Mai 1950, ihrer Interpretation durch die Deklaration vom 6. August 1960 und der "Entschließung des Ostdeutschen Landesverbandes" am 23. März 1964.
In allen drei Texten ist die europäische Ausrichtung enthalten, die Frau Steinbach im Zusammenhang mit dem Programm des geplanten Zentrums als Ausdruck einer völligen Neuorientierung der Verbandspolitik ständig im Munde führt. Daher muss man leider konstatieren, dass die "Schaffung eines geeinten Europa" (Charta von 1950, Ziffer 2) nur der politischen Kaschierung des in all diesen Urkunden enthaltenen Revisionismus dient, der sich weigert, die als Folge des Nazikrieges eingetretenen Gebietsverluste Deutschlands anzuerkennen. Als Mitglied der freigewählten Volkskammer habe ich 1990 während der gemeinsamen Sitzung der beiden Gesamtdeutschen Ausschüsse von Volkskammer und Bundestag miterlebt, wie schwer es den westdeutschen Kollegen fiel, sich von der bei ihnen noch weithin herrschenden Lehre des Revisionismus hinsichtlich der deutschen Grenzen von 1937 zu verabschieden.
Aber hat sich der Bund der Vertriebenen wirklich von der Konzeption des "Rechtes auf Heimat als eines der von Gott geschenkten Grundrechte" (Charta, Ziffer 3) losgesagt? Das wird man so lange bezweifeln müssen, wie die Forderung "Wir wollen auch jetzt und künftig wie ehedem in die Heimat zurück" (Deklaration vom 6. August 1960, Abs. 3) nicht aufgehoben ist, samt dem die polnische Bevölkerung bedrohenden Rechtssatz, deren Ansässigkeit in ehemals deutschen Gebieten sei "völkerrechtlich fehlerhaft" (Völkerrechtstagung des Bundes der Vertriebenen vom 25. April 1964, III, Abs. 2).
Dass wir eine Revision anstreben, sollte uns jeder glauben, komme was da wolle
(Rolf-Josef Eibicht in "Helmut Diwald - Sein Vermächtnis für Deutschland", 1994)Helmut Diwald - Geschichtenerwecker und Vorkämpfer gegen eine kriminalisierte und gestohlene Geschichte
Wie man sich die Ziele der Europapolitik der Vertriebenen vorzustellen hat, daran lässt der folgende Satz keinen Zweifel: "Das Recht auf Heimat geht über ein bloßes Niederlassungsrecht im Rahmen der EU, das die Sudetendeutschen in ihrer Heimat mit beliebigen anderen EU-Bürgern gleichstellen würde, hinaus. Vielmehr schließt dieses Recht ein Volksgruppenrecht ein, wie es etwa die Sorben oder Dänen in Deutschland oder die Südtiroler in Italien genießen." (Deutscher Ostdienst vom 19. Januar 1996).
Damit sind wir endlich beim sachlichen Kern der ganzen Debatte - den Rechtsdoktrinen, die hinter der Debatte um Vertreibung und Vertriebene stehen. Die oben zitierte Äußerung sagt es unmissverständlich: Auf der Basis des sogenannten "Rechtes auf Heimat", für das es weder eine internationale noch eine nationale Rechtsgrundlage gibt, wird ein "Volksgruppenrecht" proklamiert, dessen Inhaber kraft dieses Rechts gegenüber anderen EU-Bürgern privilegiert sein sollen, angefangen bei einem Einwanderungsrecht, das in Wahrheit ein Rückkehrrecht sein will, dem derzeit ansässige Bewohner zu weichen haben, weil ihre Ansiedlung "völkerrechtlich fehlerhaft" war, wie wir gerade gehört haben.
Hier kommt zum Vorschein, was die Agitation gegen die Benes-Dekrete trotz ihrer angeblich menschenrechtlichen Ziele gar nicht vertuschen kann: die Ablehnung der durch die Potsdamer Protokolle vom August 1945 legitimierten Umsiedlungen deutscher Bevölkerungsteile aus Polen und der damaligen Tschechoslowakei. Die Einführung des Terminus "Vertreibung" und "Vertriebene" hatte von Anfang an den Sinn der Delegitimierung der in Potsdam von den Alliierten verfügten Maßnahmen.
Dass diese Umsiedlung in nur zu vielen Fällen auf eine Vertreibung hinauslief und auf zahlreiche Gewaltakte gegen Leib und Leben, das weiß mittlerweile alle Welt, übrigens nicht erst seit 1989. Meine Familie war gewiss nicht die einzige, die diese Gewalttaten aus mündlicher Überlieferung kennen und besprechen konnte. Es ist also eine lächerliche Behauptung, erst nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Regimes sei ans Licht gekommen, was in Ustí nad Labem und anderswo an Gewalttaten gegenüber Deutschen nach 1945 verübt wurde. Ebenso klar ist, dass es ein Politikziel der europäischen Integration in der EU sein muss, derartige Unmenschlichkeiten für immer unmöglich zu machen. Das vom Bund der Vertriebenen vertretene Konzept freilich ist dazu völlig ungeeignet.
Das Recht auf Heimat geht über das bloße Niederlassungsrecht in der EU hinaus
(Deutscher Ostdienst, 1996)
Freilich muss man zugeben, dass auch das geltende Völkerrecht hier auf schwerwiegende Aporien stößt. Hannah Arendt hat es aufs Eindrucksvollste in ihrem Werk Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft dargestellt, wie der Versuch, nach 1918 in Mittelost- und Südosteuropa möglichst ethnisch homogene Staaten zu schaffen und - wo dies nicht möglich war - entstehenden Minderheiten internationalen Schutz zu garantieren, fast überall gescheitert ist. Denn was nützt aller Minderheitenschutz, wenn Mehrheiten zu Minderheiten degradiert werden oder wenn umgekehrt eine Minderheit zur unumschränkten Gewalt der Mehrheit aufsteigt? Sind nicht Nordirland oder Palästina schrecklichste Veranschaulichungen der auf solche Weise programmierten Konflikte?
Demgegenüber scheint der Weg der EU der einzig erfolgversprechende, durch eine Neuformulierung der Menschen-, Grund- und Bürgerrechte jegliche Diskriminierung aus Gründen der Nationalität im Kern des Gemeinwesens auszuschließen. Denn letzten Endes geht es bei Menschen- und Grundrechten immer um die individuelle menschliche Existenz, die allein Subjekt von Rechten sein kann. Die werden zwar in Gemeinschaft wahrgenommen, können aber eben darum nicht kollektiviert werden.
In diesem Sinne wäre es höchst gefährlich, wenn das oben geschilderte "Volksgruppenrecht" den Einfluss gewinnen könnte, den die Vertriebenenverbände beanspruchen. Es könnte nur zerstörerisch für die Grundrechtscharta sein, die nunmehr Bestandteil der EU-Verfassung geworden ist.
Geht es indes um Institutionen, bei denen der Kampf gegen ethnische Säuberung anzusiedeln wäre, sei daran erinnert, dass schon heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg für Diskriminierungen aus Gründen der Nationalität zuständig ist. Er wird das in verstärktem Maße nach Ratifizierung der EU-Verfassung sein. Bekannt ist auch, dass Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Menschenrechte vor dem Straßburger Menschenrechtsgerichtshof angeklagt werden können. Schließlich enthält das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes in den Artikeln 6, 7 und 8 die Tatbestände des Völkermordes und der Kriegsverbrechen. Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist Vertreibung in Art. 7, Abs. 1, Ziffer d normiert. Ein wirksamerer Schutz als alles, was vom geplanten "Zentrum gegen Vertreibung" günstigstenfalls zu erwarten wäre.
Viel wichtiger aber als diese rechtlichen Details ist der Weg zu einem neuen Verhältnis der von der Staatskriminalität des NS-Regimes belasteten Deutschen zu ihren östlichen Nachbarn, die demnächst EU-Nachbarn sein werden. Dieser Weg kann nicht durch Denkmäler, nicht durch Opferansprüche dokumentierende Institutionen gebahnt werden. Er braucht Institutionen, die eine Öffentlichkeit und zugleich eine Vertraulichkeit gewähren, die das Gespräch auch über die dunkelsten Phasen gemeinsamer Geschichte ermöglichen.
Sollten wir Deutschen nicht endlich in der Lage sein, uns von einer Denkweise zu befreien, die das Ernstnehmen der eigenen Geschichte nur als Apologetik gegen Dritte kennt, jenes fatale "Wir auch!", das am Anfang so vieler Wege ins deutsche Verhängnis gestanden hat?
Es ist jenes Denken, das in der hochpathetischen sogenannten "Friedens"-Denkschrift von Ernst Jünger 1945 in der Forderung gipfelte, Frieden sei allein dadurch herzustellen, dass es weder Gewinner noch Verlierer des Krieges gebe. Wie durchsichtig! Nachdem das katastrophale Ausmaß der militärischen Niederlage Deutschlands feststand, fordert man, mit den Siegern gleichgestellt zu werden, damit die Niederlage ja nicht als Urteil über die deutschen Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschlichkeit gedeutet werden könnte. Meinen die Unterstützer des Steinbach-Planes wirklich, mit denen gemeinsame Sache machen zu können, die das von Deutschen Erlittene dazu missbrauchen, von "Genozid" und "Verbringung in Vernichtungslager" zu sprechen? Ausdrücke, die dem Idiom der Völkerverhetzung nur zu nahe stehen.
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