Nicht sehr teuer

1952 Mit dem Luxemburger Abkommen von 1952 sollen die in der NS-Zeit verfolgten und ausgeplünderten Juden entschädigt werden. Die Zustimmung im Bundestag fällt knapp aus

Wie viel bekommen wir für Oma und Opa?“– sollen einige Israelis nach dem Abschluss des Luxemburger Abkommens vom 10. September 1952 gefragt haben. Das war ziemlich zynisch. Oma und Opa waren tot. Ermordet von den Deutschen. Sie waren Opfer eines Massenmordes, für den das NS-Regime die zynische Bezeichnung „Endlösung der Judenfrage“ erfunden hatte. Noch zynischer war, dass die Deutschen die „Endlösung“ wiedergutmachen wollten. Diesem Zweck und Ziel diente der im Herbst 1952 mit Repräsentanten des Staates Israel und der Jewish Claims Conference geschlossene Vertrag.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde danach ausschließlich vom „Wiedergutmachungsabkommen“ gesprochen, mit dem Israel die Zahlung von 3,5 Milliarden DM zugesichert war. Die Gelder sollten für die Eingliederung jüdischer Flüchtlinge verwandt werden. Außerdem verpflichtete sich der westdeutsche Staat zu einer Rückerstattung von Vermögenswerten, die verfolgten Juden nach 1933 geraubt worden waren. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die mit „Wiedergutmachung“ nicht das Geringste zu tun hatte. Schließlich versprach die Bundesrepublik, darüber hinaus Juden für das Leid zu entschädigen, das sie durch das NS-System an Leben, Körper und Gesundheit erlitten hatten.

Fast gescheitert

Derartiges war nämlich im Bundesentschädigungsgesetz, über das Anfang der fünfziger Jahre befunden wurde, nicht vorgesehen – es sollten nur Deutsche, die aus politischen, religiösen oder rassischen Gründen verfolgt worden waren, entschädigt werden. Das hätte die jüdischen Mitbürger von einst ausgeschlossen. Denen war ab 1941 die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen worden, sobald sie die deutsche Reichsgrenze bei den Deportationen nach Osten gezwungenermaßen überschritten hatten. Und die osteuropäischen Juden waren sowieso Bürger nichtdeutscher Staaten. Doch man fand eine Lösung: Da sowohl die deutschen als auch die osteuropäischen Juden zum „deutschen Kulturraum“ gehört hätten, hieß es, wurden sie den deutschen Opfern gleichgestellt. Unglaublich, aber wahr.

Wahr, aber genauso unglaublich ist, dass jenes Luxemburger Abkommen fast gescheitert wäre. Als sein Inhalt bekannt wurde, lief ein Großteil der westdeutschen Presse dagegen Sturm. Die Absicht, angeblich „reichen Juden“ und nicht nur armen deutschen Opfern des Krieges und der Vertreibung Geld zu zahlen, wurde in der Öffentlichkeit scharf kritisiert. Diesem offen antisemitisch geprägten Druck beugten sich zahlreiche Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU. Sie verweigerten Kanzler Adenauer die Gefolgschaft und stimmten gegen die Ratifizierung des Abkommens. Nur, weil sich die SPD geschlossen dafür aussprach, wurde es am 4. März 1953 im Bundestag angenommen, allerdings mit einer knappen Mehrheit. Nur 239 der 402 anwesenden Parlamentarier sprachen sich für das „Wiedergutmachungsabkommen“ aus.

Heute an diese Umstände zu erinnern, kommt fast einem Tabubruch gleich. Gilt die „Wiedergutmachung“ doch als eine der größten und anerkennenswertesten Leistungen des westdeutschen Staates, der sich dadurch von dem ungeliebten ostdeutschen im positiven Sinne unterschieden hat. Hier jedoch sind Zweifel angebracht. Es gibt gute beziehungsweise eigentlich schlechte Gründe, an dieser Wahrnehmung zu rütteln.

Richtig zu stellen ist zunächst einmal die Behauptung, dass die DDR keine „Wiedergutmachung“ geleistet habe. Sie hat es sehr wohl getan, aber nicht so genannt. Zu nennen ist einmal die Gewährung von Sonderrenten an Opfer des Faschismus, freilich ausschließlich an Bürger der DDR. Das ist zu akzeptieren. Zu kritisieren ist, dass die Renten für Kämpfer gegen den Faschismus höher als die der Opfer des Faschismus waren. Zu den Renten an eigene Staatsbürger kamen die DDR-Reparationen an andere Staaten, vorrangig an die Sowjetunion. Der Geldwert der gesamten direkt und indirekt erbrachten Leistungen für die vom Krieg teilweise ausgelöschte Ökonomie der UdSSR ist zwar niemals genau ausgerechnet worden, er dürfte aber mit Sicherheit den der westdeutschen „Wiedergutmachung“ um ein Vielfaches überstiegen haben. Außerdem hat sich die Bundesrepublik mit der Wiedergutmachung für Israel und die jüdischen Opfer der „Endlösung“ von weiteren Reparationen freigekauft. Mit dem am 27. Februar 1953 abgeschlossenen Londoner Schuldenabkommen wurde der Anspruch anderer Opfer und anderer Staaten auf Reparationen und Wiedergutmachung abgewehrt. Über etwaige Ansprüche sollte erst nach dem Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland gesprochen werden.

Jüdische gegen andere Opfer und den Staat Israel gegen andere Staaten auszuspielen, war geschickt, aber keineswegs gut. Den anderen Opfern ist damit Unrecht angetan worden, besonders den Sinti und Roma. Ihnen wurde sogar der Opferstatus abgesprochen, da es sich – so die Begründung – bei den „Zigeunern“ um „Asoziale“ gehandelt habe, die daher nicht aus rassischen Gründen verfolgt worden seien und deshalb keinen Anspruch auf Wiedergutmachung hätten.

Heftig kritisiert

All das ist nicht Israel oder gar „den Juden“ vorzuwerfen. Keineswegs alle Juden haben im Übrigen das Wiedergutmachungsabkommen begrüßt. In Israel ist es sogar heftig kritisiert worden. Das hat sich inzwischen geändert. Nicht alle, aber einige Juden, welche die „Endlösung“ überlebt und „Wiedergutmachung“ bekommen hatten, waren dafür dankbar. Die deutschen Gelder erleichterten ihren Lebensabend. Und der israelische Staat erkannte an, dass seine Existenz auch durch die deutschen Zahlungen gesichert worden ist. Israel konnte damit unter anderem Waffen kaufen, um sich gegen seine Feinde zu verteidigen. Die danach intensivierten und bis in die Gegenwart fortgeführten deutschen Waffenexporte an diesen Staat stehen jedoch auf einem anderen Blatt.

Was bleibt? Was ist in die Geschichtsblätter einzutragen? Zunächst einmal das Geld. Zu den im Luxemburger Abkommen vereinbarten 3,5 Milliarden DM für den Staat Israel sind weitere 80 Millionen gekommen, die bis 1990 an die Jewish Claims Conference und an einzelne Juden gezahlt worden sind. Dies aber meist erst nach heftigen und langwierigen Verhandlungen, die von den Betroffenen häufig auch deshalb als unwürdig empfunden wurden, weil es sich keineswegs um astronomisch hohe Summen handelte. Die Anspruchsberechtigten haben nur eine einmalige Zahlung von maximal 10.000 DM bekommen, wobei ein Monat KZ-Aufenthalt mit maximal 150 DM „wiedergutgemacht“ wurde.

Auch die von deutscher Seite geleisteten Zuzahlungen zu Pensionen und Renten von Juden, die den Holocaust überlebt hatten, waren relativ gering – gemessen an der Höhe der Pensionen und Renten, die der westdeutsche Staat seinen Staatsbürgern gewährte. Darunter auch solchen, die dem NS-Unrechtsstaat treu gedient, über die Verfolgung der Juden hinweggesehen oder sich sogar daran beteiligt und davon profitiert hatten.

Wahrlich kein Ruhmesblatt und kein besonders teures. In den fünfziger Jahren wurden für Wiedergutmachungszahlungen nur zwischen drei und fünf Prozent des jährlichen Staatshaushalts verwandt. Dieser Prozentsatz sank in der Folgezeit auf unter ein Prozent. Das waren zwar keine „Peanuts“, die man so einfach aus der „Portokasse“ bezahlen konnte, aber eben auch keine immensen, dem Anlass angemessenen Summen. Die Ausgaben standen in keinem Verhältnis zu dem moralischen und politischen Gewinn, den die Bonner Republik mit dem „Wiedergutmachungsabkommen“ verbuchen konnte. Sie konnte sich rühmen, damit moralisch gut und politisch klug gehandelt zu haben. Das ist ihr in Deutschland und in fast aller Welt geglaubt worden. Ist es ein Tabubruch, daran zu zweifeln?

Der digitale Freitag

Mit Lust am guten Argument

Verändern Sie mit guten Argumenten die Welt. Testen Sie den Freitag in Ihrem bevorzugten Format — kostenlos.

Print

Die wichtigsten Seiten zum Weltgeschehen auf Papier: Holen Sie sich den Freitag jede Woche nach Hause.

Jetzt kostenlos testen

Digital

Ohne Limits auf dem Gerät Ihrer Wahl: Entdecken Sie Freitag+ auf unserer Website und lesen Sie jede Ausgabe als E-Paper.

Jetzt kostenlos testen

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden