„Wir kommen gleich“

Hartz-Gespräche Dem Scheitern folgen die Schuldzuweisungen. Die Koalition setzt nun auf den Bundesrat. Um die Betroffenen geht es bei alledem nur am Rande
Exklusiv für Abonnent:innen

Es ist von großer Symbolik, dass die Verhandlungen zur Hartz-Reform genau ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gescheitert sind. Am 9. Februar 2010 hatten die Karlsruher Richter der Regierung aufgegeben, einen verfassungsgemäßen Zustand beim Arbeitslosengeld II herzustellen. Die Vier-Parteien-Koalition der Verhandler konnte, besser: wollte diesen Auftrag bisher nicht erfüllen. Um kurz nach Mitternacht verkündete die Arbeitsministerin, was sich tags zuvor bereits abgezeichnet hatte: das Scheitern der Verhandlungen.

Jetzt ist von einem „Totalversagen mit Ansage“ die Rede. Dass es am Dienstagabend nicht mehr wirklich um eine Einigung gehen würde, zeichnete sich früh ab. Angela Merkel hatte die Erwartungen so tief wie möglich