„Die ersten wichtigen Aufarbeitungsprozesse der Bundesrepublik wie der Ulmer Einsatzgruppenprozess 1958 und der Frankfurter Auschwitzprozess 1963 werden gewürdigt.“ – deutschlandfunkkultur.de
„Fehlendes Problembewusstsein“
„Wenn es um Taten von rechts gehe, sei eine andere Haltung zu erkennen als bei Taten von links, schildert der Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler seine Beobachtungen. ,Das lässt sich schon feststellen.‘“ – deutschlandfunkkultur.de
Zu späte Aufarbeitung
„Der Nebenkläger-Anwalt Mehmet Daimagüler kritisierte in einer Erklärung, dass die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen so spät erfolge [...] Das Grauen, die Traumata und der Schmerz wirkten bei den Angehörigen bis heute fort, mahnte er.“ – morgenpost.de