Klimagerechtigkeit rückt die ungleiche Verteilung von Verantwortung und Folgen der Klimakrise in den Blick. Zunehmend wird dabei das Recht als Instrument eingesetzt: In Klima- und Umweltklagen reklamieren Menschen vor Regierungen und Unternehmen den Schutz ihrer Lebensgrundlagen. Auch die Idee der „Rechte der Natur“ fordert, dass Ökosysteme wie Flüsse oder Wälder als Rechtssubjekte anerkannt werden. Doch lässt sich Klimagerechtigkeit überhaupt einklagen? Und wie verhält sich eine menschengemachte Rechtsordnung zu ökologischen Systemen? Das HAU Hebbel am Ufer lädt internationale Jurist*innen, Umweltkläger*innen, Künstler*innen und Aktivist*innen zu einem viertägigen vielschichtigen Schwerpunkt ein, um Klimagerechtigkeit aus der Perspektive des Rechts zu betrachten.
Das Herzstück des Programmschwerpunkts bildet eine öffentliche Anhörung: im People’s Court for Climate Trials teilen Klima- und Umweltkläger*innen ihre Klagen und reflektieren diese gemeinsam – von der Schweiz über Peru bis zu den Pazifikinseln. Sie klagen gegen diejenigen, deren Handlungen die Klimakrise verschärfen und Grundrechte oder internationale Verpflichtungen verletzen. Die öffentliche Anhörung spielt mit den Methoden eines Gerichtssaals und schafft so einen Raum zwischen politischer und performativer Versammlung. Zu den Protagonist*innen gehören unter anderem die Organisation Pacific Islands Students Fighting Climate Change, die sich für das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs im Juli 2025 einsetzte, Luisa Neubauer (Fridays for Future), die 2021 die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland zum Klimaschutzgesetz vorstellte, und die berühmte Klage des peruanischen Bauern Saúl Luciano Lliuya gegen den Energiekonzern RWE.