Der vergessene Whistleblower

Überwachung Vor 30 Jahren offenbarte ein BKA-Ingenieur die geheime Videoüberwachung in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde vergessen. Das sollte uns zu denken geben

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Wir schreiben das Jahr 1979. Bernd Rainer Schmidt, 28 Jahre alt, ist ein junger und aufgeweckter Physikingenieur, der seit einigen Jahren sein Talent in der optischen Industrie einbringt. Seine Fähigkeiten bleiben nicht unentdeckt und so bekommt Schmidt in besagtem Jahr ein Stellenangebot eines prominenten Arbeitgebers: des Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Diese bieten dem jungen Physiker die Möglichkeit an „Planung, Entwicklung und Konstruktion elektronisch-optischer Geräte“ mitzuwirken, in der Abteilung KI 15 des Kriminalistischen Instituts. Schmidt nimmt an und findet rasch Gefallen an seiner neuen Aufgabe, bietet sie ihm doch die Möglichkeit sich allen Neuentwicklungen im Bereich der Optik, von Wärme- bis Farbbildern, zu widmen. Drei Jahre lang entwickelt Schmidt in seinem technisch-optischen Labor Videokameras unter der kryptischen Formel „Übertragungssysteme nach operativ-taktischen Erfordernissen“. Die Erfordernisse des BKA sind an der Schwelle zwischen den Siebzigern und Achtzigern vor allem der Schutz von Personen vor Anschlägen der operierenden RAF.

Bernd Rainer Schmidt hat so die Aufgabe Videosysteme zu entwickeln, die eine Überwachung gefährdeter Personen ermöglichen. Insbesondere geht es um Generäle im NATO-Hauptquartier bei Heidelberg, so heißt es. Dies gelingt ihm zur größten Zufriedenheit seiner Arbeitgeber. In der sogenannten „Aktion Paddy“ werden Videoüberwachungssysteme um die entsprechenden Objekte platziert. Doch die Kameras machen nicht nur Bilder der Generäle, sondern überwachen auch den öffentlichen Raum in Heidelberg selbst. Und schon bald finden die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik gefallen an den Möglichkeiten der neuen Technik. Schon bald werden unter dem Vorwand des Schutzes vor den Terroristen der Roten Armee Fraktion auch in Gießen und Frankfurt Kameras installiert. 1981 wird für mehrere Nächte der Frankfurter Hauptbahnhof abgesperrt, damit Bernd Rainer Schmidt im Geheimen entsprechende Kameras installieren kann. Das Resultat ist beeindruckend. Was auch immer sich am Frankfurter Bahnhof abspielt, wird von den wachsamen Augen der Polizei eingefangen und ausgewertet, ob Reisende, Kioskverkäufer oder Prostituierte. Nur die gesuchten Terroristen scheinen sich schüchtern den geheimen Beobachtern zu entziehen. Langsam kommen Bernd Rainer Schmidt die ersten Zweifel, ob der Rechtmäßigkeit seiner Entwicklung.

Ende 1982 zieht Schmidt einen Schlussstrich. Er geht zunächst zum SPIEGEL, später auch zur tageszeitung und packt aus. Er informiert die Presse darüber, dass die Polizei eine Video-Fahndung in Gang gesetzt hat, die die Gefahr einer breiten Überwachung auch unbescholtener Bürger birgt. Damit wird Schmidt zu dem, was man heute einen „Whistleblower“ nennen würde. Er bringt Informationen aus den Geheimdiensten an die Öffentlichkeit. Gut 12 Monate vor Beginn des Orwell-Jahr 1984 erklärt Schmidt die Befürchtungen, die ihn zu seinem Schritt bewegt haben: „In so einem kleinen Ort [wie Gießen] – zumal abends und in der Nacht – [hat man] ganz genau im Blick, wer wohin geht, sich mit wem trifft, sich wie lange irgendwo aufhält, was er beobachtet, jemandem übergibt, in welches Kino geht, welcher Frau nachstellt, an welchen Veranstaltungen teilnimmt. Damit weiß man schon eine ganze Menge und kann Schlüsse daraus ziehen.“ Der ehemalige BKA-Ingenieur warnt nun vor seiner eigenen Entwicklung: „Mein Wissen wurde missbraucht. Die von mir aufgebaute Technik wurde das Instrument für einen Überwachungsapparat, dem keine Grenzen mehr gesetzt sind.“ und zeichnet die ganze Geschichte der „Aktion Paddy“ nach und des schrittweisen Ausbaus der Überwachungssysteme in den öffentlichen Raum hinein. Und er warnt die Öffentlichkeit: „Das System lässt sich beliebig ausbauen. […] Das wird zwar alles noch viel aufwendiger, aber technisch machbar ist es schon heute.“, heißt es vom Ex-BKA-Ingenieur 1983 im SPIEGEL.

1984 landet Bernd Rainer Schmidt vor dem Landesgericht Wiesbaden, wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrat. Genauso wie 20 Jahre vor ihm der Verfassungsschutzmitarbeiter Werner Pätsch, der vier Monate Gefängnis auf Bewährung bekam, weil er offenbart hatte, wie in der Bundesrepublik Telefonate abgehört und überwacht wurden. Schmidt hatte seinen Prozess kommen sehen und schon 1983 erklärt: „Persönlich werde ich daraus nur Nachteile haben; selbstverständlich lasse ich mich dafür nicht bezahlen, und was mir das alles an Folgen eintragen wird, muss ich in Kauf nehmen.“ Schmidt erhielt 12 Monate auf Bewährung. Und war schon bald vergessen.

Schlimmer noch als eine Vorstrafe zu erhalten, weil man preisgab, wie an einem Überwachungsstaat gearbeitet wurde, ist vielleicht das zweite: mit seinen Warnungen vergessen zu werden. Waren die Nachteile, die Schmidt – und auch Pätsch vor ihm – auf sich nahm letztlich umsonst? In der Praxis kam es zu der schon 1984 vom SPIEGEL befürchteten „Normalisierung durch Normierung“, das heißt die Gesellschaft wurde langsam an die Überwachung gewöhnt, bis sie diese nicht nur akzeptierte, sondern zum Teil gar selbst einforderte. Und die Einwände der Überwachungsgegner wurden an den „Sollbruchstellen des Datenschutz“ Schritt für Schritt beseitigt. Heute ist nicht nur die Geschichte von Bernd Rainer Schmidt vergessen, sondern die Überwachung des öffentlichen Raum mit Hilfe von Videokameras ist für uns selbstverständlich geworden. Edward Snowden wird hoffen müssen, dass ihm nicht das gleiche Schicksal wie Bernd Rainer Schmidt ereilt.

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