Joachim Petrick

Frag Lacher in den Bauch

03.06.2011 | 02:11

Deckt Kachelmann Prozess Mängel der Strafprozessordnung auf?

Abwegige Begründung des Freispruchs von Jörg Kachelmann?

Kommt Begründung des Freispruchs von Jörg Kachelmann einem indirekten Dementi seines  Freispruchs durch die Mannheimer Kammer gleich?

Jakob Augstein schreibt u. a. in seinem Freitag Artikel zum Ende des Jörg Kachelmann Prozesses:

www.freitag.de/politik/1122-wenn-die-justiz-sich-wie-ein-tier-verh-lt-das-man-von-seiner-beute-zerren-muss

Fall Kachelmann | 31.05.2011 14:15 | Jakob Augstein
Wie ein wildes Tier
Die Justiz in Mannheim hat nicht nur das Leben des Angeklagten zerstört. Sie hat den Rechtsfrieden beschädigt. Das biegt auch der Freispruch nicht wieder hin

"Der Strafprozess Jörg Kachelmanns hat weiß Gott keinen geraden Weg genommen. Und das biegt auch der Freispruch nicht wieder hin. Die Justiz in Mannheim hat nicht nur das Leben des Angeklagten zerstört. Sie hat den Rechtsfrieden beschädigt."

Jakob Augstein spricht n. m. E.  ein großes Wort allzu gelassen aus.
Erstens ist der Instanzenweg im Jörg Kachelmann Pozess längst noch nicht beendet.

Zweitens ist es jetzt eine Frage an die Fünfte Gewalt, die Medien, die Aufgabe, die ihr durch die Art des übergriffigen Agierens von Staatsanwaltschaften und Verteidigerteams im Laufe von Jahrzehnten in Deutschland und der Welt zugewachsen, verantwortlich und fundiert wahrzunehmen.
Warum?,
damit, egal wie ein Gerichtsverfahren verläuft, im Urteil endet, die Wahrnehmung und Wahrung der Sicherung und Entwicklung des Rechtsfriedens in der Gesellschaft in allen Bereichen, Privatim, wie im Beruf, auf der Agenda bleibt, oder endlich auf diese durch eingehende Reformen der Strafprozessordnung im Hauptgerichtsverfahren, darunter die Einführung von gerichtlich legitimiert dokumentierten Wortprotokollen gesetzlich festgelegt wird.

Da gibt es viel zutun, packen wir es in den Medien, packen wir diese Zielsetzung für den Rechtsfrieden in Deutschland im Meinungsmedium Der Freitag an.

Wenn der Rechtsfrieden durch diesen Jörg Kachelmann beschädigt wurde, wie Sie engagiert nahelegen, hat es den Rechtsfrieden, der von deutschen Gerichtssäälen auszugehen hat, nie gegeben.

Was sind Götter In Weiss, gegen Götter in schwarzen Roben, Gerichtsherrn in Talaren, unter denen noch der Muff aus feudalen und schlimmeren Zeiten feierlich Urtständ feiernd, fern von Transparenz, demokratisch verfassten Strukturen, sein klaustophobisches Unwesen beizubehalten gedenkt.

Mit dem Jörg Kachelmann Prozess hat der Salat des alltäglichen Unwesens in deutschen Gerichtssäälen einmal mehr endlich sichtbare Köpfe gekriegt.

Da wiederum stimme ich Jakobs Augsteins Einschätzung in seinem vorliegenden Artikel zu.

Im übrigen registriere ich in Fällen von Anklagen gegen prominente Personen eine bestimmte Choreographie des Ablaufs in Deutschland, nämlich den Zugriff medial spektakulär zu gestalten, wie im Fall Kachelmann, wie im Fall Zumwinkel, um so die medial am günstigsten kommunizierbaren Voraussetzungen, die Saat für einen späteren Deal aufgehen zu lassen.

Im Fall Zumwinkel ging das eindeutg zu Gunsten des Angeklagten Zumwinkel, zu Lasten des Rechtsfriedens in Deutschland aus.
Im Fall Kachelmann brauchte es das Winden und Wenden von 43 Gerichtstagen, samt Präsentation von zehn Gutachten, Gegengutachten, um im rekonstruierten Vollbild der bedrückenden Unzulänglichkeiten deutscher Strafprozessordnung, meist zu Lasten von Nebenkägern/innen, zu Lasten von Angeklagten/innen, zu Lasten der Wahrheitsfindung, als ginge es um den staatsgerichtlichen Auschwitzprozess1963, den RAF- Prozess in Stuttgard- Stammheim 1975, den vorab angebahnten Deal, mendelnd, herbei zu finassieren?

Da die Hauptverfahren bis hin zu allen Beteiligten unter diesen Unzulänglichkeiten deutscher Strafprozessordnung schon lange leiden, fühlen sich Richter/innen bei der Begründung ihrer Urteil geradezu abwegig bemüssigt, sowohl dem Angeklagten, wie Nebenkläger/in, egal wie das Urteil ausfällt, schonend hier kommunizerend um öffentliches Verständnis ringend, zuzureden, dort übergriffig, wie im Fall Jörg Kachelmann, trotz Freispruch, diesen Freispruch indiekt dementierend, ins Gewissen zureden.

Zurück bleibt allgemeine Ratlosigkeit, Verstörung, die sich in der Regel in den Gerichtsreportagen, Kommentaren zu Urteilen, deren Begründungen, in den Medien ungefiltert fortsetzt und nicht selten übergriffig neue Blüten treibt.

tschüss
JP

 
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Kommentare
Baphomed schrieb am 03.06.2011 um 03:04
Hallo Herr Petrick,

sie Zitieren Herren Augstein:

„Die Justiz in Mannheim hat nicht nur das Leben des Angeklagten zerstört. Sie hat den Rechtsfrieden beschädigt.“

Ein Paar Zeilen Später schreiben Sie

„Wenn der Rechtsfrieden durch diesen Jörg Kachelmann beschädigt wurde, wie Sie engagiert nahelegen, hat es den Rechtsfrieden, der von deutschen Gerichtssäälen auszugehen hat, nie gegeben.“

Herr Augstein sagt hier die Justiz habe den Rechtsfrieden beschädigt, nicht Herr Kachelmann. Darüber hinaus kann ein Prozess nicht den Rechtsfrieden beschädigen:

„Rechtsfrieden herrscht, wenn es keinen Anlass für Rechtsstreitigkeiten mehr gibt, wenn die Waage der Justitia austariert ist für die Vielzahl aller Partnerschaften eines größeren Verbundes von Rechtsinhabern. Das bedeutet aber nicht, dass alle Folgen früherer Rechtsverletzungen beseitigt sein müssen. Rechtsfrieden kann auch herrschen, wenn sich die Rechtsgemeinschaft mit zurückliegenden Rechtsverletzungen abgefunden hat.“

Wichtig hier zu verstehen MEHR GIBT, dieser Prozess wurde Geführt weil es diesen Anlass gab. Die Begründung des Gerichts soll diesen Rechtsfrieden wieder herstellen das hat der Richter auch versucht.

Das was dieser Prozess gezeigt hat ist eine wie sooft unfähige Mannheimer Justiz. Unmittelbar nach dem Prozess wurde die Urteilsbegründung ins Internet gestellt und war für jeden einsichtig. Darin stand der volle Klarname des Opfers. Dies ist bezeichnend für die Mannheimer Justiz die sich gerne in die Medien drängt. Hier sei mal der Mehrfachen spektakulären Verurteilung von Harry Woertz gedacht. Bei der Fotos Aktenmaterial und zeugen schon vor Prozess an die Medien verteilt wurden. Dies ist in Mannheim die Regel. Ja und es ist auch bei der Presse bekannt. Suchst du einen Spektakulären Fall dann gehe nach Mannheim das schreibt dir sogar der Staatsanwalt den Artikel wenn sein Name drin steht heißt es hinter vorgehaltener Hand.

Land auf Land ab finden ständig Prozesse gegen a-z Prommis statt allerdings sind bei den meisten Gerichten keine Menschen in der Justiz beschäftigt die gerne in die Boulevard Medien wollen. Das ist ein unterschied.

Hier wird es wirklich langsam Zeit die Mannheimer Justiz Journalistisch zu durchleuchten und Ihr verhalten zu beschreiben auch aufgrund von Veröffentlichungen bei weniger Prominent besetzten Fällen.

Meiner Persönlichen Meinung nach wurde hier seitens der Justiz eine Straftat begangen.

Liebe Grüße
Baphomed
Joachim Petrick schrieb am 03.06.2011 um 10:29
Hallo Baphomed,

Sie schreiben:
"Herr Augstein sagt hier die Justiz habe den Rechtsfrieden beschädigt, nicht Herr Kachelmann. Darüber hinaus kann ein Prozess nicht den Rechtsfrieden beschädigen"

Wie kommen Sie darauf, dass Jörg Kachelmann als Angeklagter den rechtsfrieden beschäigt haben könnte?

Hat die mannheimer gerichtsbarkeit durch ihr übergriffiges Prozedere nicht einmal mehr, ungewollt oder gewollt, die Unzulänglichkeiten der deutschen Strafprozessordnung als Himmel schreienden Skandal offenglegt?

Ihrem Anfangsverdacht
"Meiner Persönlichen Meinung nach wurde hier seitens der Justiz eine Straftat begangen"
kann ich nur beitreten.

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen "unbekannt" im Mannheimer Justizaparat wärn das Mindeste, was hier auf dem Fusse durch die medien bzw. Prozessbeteiigte folgen müsste.
Stattdessen reiben sich viele Journalisten/innen in den Medien bis zum Wochenmagazin Die Zeit / Der Spiegel, Stern, Bunte Emma, BILD die Hände, wenn Sie gefragt wie ungefragt instrumentalisiert Zugang zu Gerichtsakten und Details von Gutachten im Vorfeld der öffentlichn Hauptverhandlung erhalten, um mit Gewese & Getöse Lagerstimmung zu inszenieren, die letztendlich auch eine prekäre Stimmung gegen die Pressefreiheit nährt?..

tschüss
JP
Ein Schelm schrieb am 03.06.2011 um 04:39
Die einzige Konsequenz, die für mich ersichtlich auf jeden Fall gezogen werden müsste, ist eine deutliche Einschränkung der Pressefreiheit bei Prozessen nach §177 StGB.
Baphomed schrieb am 03.06.2011 um 04:49
Hallo Schelm,

das genau wäre das Kind mit dem Bade ausschütten. Nur weil es Männer gibt die Frauen Vergewaltigen kann ich nicht alle männer Kastrieren.
Nur weil in Manheim die Justiz nicht Kompetetn ist kann ich nicht gleich einen ganzen sinvollen Paragraphen Kastrieren.

Liebe Grüße
Baphomed
Joachim Petrick schrieb am 03.06.2011 um 10:33
Hallo Ein Schelm ,

Es kann nicht um die Einschränkung von Pressefreiheit gehen, sodern es geht um den Anfangsverdacht eines Strafttbestandes in Serie von Dienstaufsichtsverletzungen des Mannheimer Justizapparates.

Sie zitieren §177 StGB. Was beinhaltet der §177 StGB?
Joachim Petrick schrieb am 03.06.2011 um 11:18
Hallo Ein Schelm,

hier geht es n. m. E. wirklich nicht um die Frage der Pressefreiheit, sondern um die Fürsorgepflicht der Ermittelnden Behörden bis hin zur Gerichtsbarkeit, Anzeigende Personen professionell fundiert zu begleiten, Beweise zeitnah zu sichern, im Fall der Aussage gegen Aussage gar keine Hauptverhandlung zuzulassen, statt, wie im Fall Kachelmann das anzeigende wie mutmaßliche Opfer wie den Beschuldigten Jörg Kachelmann durch Feigheit vor der eigenen Dienstaufsicht in Amt & Würden dienstpflichtvergessen zu Opfern von fahrlässigen wie vorsätzlichen? Justiz- Inkompetenzen zu machen
silvio spottiswoode schrieb am 03.06.2011 um 12:29
Sachliche Berichterstattung wurde beim Kachelmann Prozess mit Alice Schwarzer als als „Beobachterin“ für die Bild-Zeitung beendet. An dem Punkt wurde doch das "Baby" der Pressefreiheit mit dem "Badewasser" der populistischen Medienberichterstattung ausgeschüttet". Ab da hab ich ehrlich aufgehört zuzuhören. Ab da war doch klar, dass die Medien sich vor den Karren der Quotenberichterstattung haben spannen lassen. "Die Nemesis in Lila – Spießertum in feministischem Gewand – ist vom Vorwurf der Vergewaltigung umstandslos übergeschwenkt auf eine Verdammung männlich-manipulativer Muster insgesamt." Inwiefern die Mannheimer Justiz hier Inkompetenz bewiesen hat kann ich nur schwer beurteilen. Offensichtlich ist aber, dass die sensationslüsterne Berichterstattung bei dem Prozess nicht geholfen hat.

www.fr-online.de/politik/meinung/die-ungehemmte-rufvernichtung-/-/1472602/8510218/-/index.html
Kurt C. Hose schrieb am 03.06.2011 um 12:58
Sachliche Berichterstattung endet doch in Deutschland spätestens mit den Berichten der Bild-Zeitung...

KCH

ausser im Sport...das können die...;)
Joachim Petrick schrieb am 03.06.2011 um 14:11
@silvio spottiswoode

"Sachliche Berichterstattung wurde beim Kachelmann Prozess mit Alice Schwarzer als als „Beobachterin“ für die Bild-Zeitung beendet. An dem Punkt wurde doch das "Baby" der Pressefreiheit mit dem "Badewasser" der populistischen Medienberichterstattung ausgeschüttet"

Wohl wahr, aber auch klar warum, nämlich aus konzertantem Desinnteresse, gepaart mit der medialen Feigheit vor der Juresprudenz, wirkliche Kritik an der bestehenden Strafprozessordnung, den mutmaßlichen Dienstpflichtvergehen innerhalb der Gerichtsbarkeit in Mannheim fundiert vorzutragen.
Aber, was nicht ist, kann ja noch werden.
Joachim Petrick schrieb am 03.06.2011 um 14:11
Ergänzung:

Der Blick für die Tatsache, dass das Personal unserer Juresprudenz insgesamt merheitlich unter dem demonstrierten Desinteress der Medien, samt mangelnder Ausbildung und Einstellung von kundigen Gerichtsreportern, der fehlenden Präzenz der Öffentlichkeit in leeren Gerichtssäälen vor Ort im gerichtlichen Alltag deutschlandweit leidet, geht dabei im Wege solcher spektakulären Gerichtsprozesse, wie im Fall Jörg Kachelmann, völlig verloren.
Joachim Petrick schrieb am 03.06.2011 um 14:17
@silvio spottiswoode

Frage, wer hat was losgetrten, die Mannheimer Juresprudenz, samt Verteidigung von Jörg Kachelmann im fliegenen Wechselseiner Mandats Vertretungen, das übergiffige Agieren der Medien, oder umgekehrt?

Ich vermute, hier agieren die Medien eher fachlich unterbelichtet, von Fachanwälten, Staatsanwälten, Richtern für einen Lagerkampf instrumentalisiert als Opfer
Baphomed schrieb am 03.06.2011 um 14:25
Hallo Petrick,

losgetreten wurde es seitens der Staatsanwaltschaft jedem Gerichtsreporter und jedem Fernsehsender wurde vorab der Ort, der Grund der Beschuldigung, gennat an dem Herr Kachelmann Verhaftet werden würde.
Das die Boulvard Blätter jeden Knochen Fressen der Ihnen vorgeworfen wird ist nunmal Journalismus. Das Kompetente Gerichtsreporter erst nach einem Prozes Loslegen ist auch Normal und richtig so. Aber gegen Ihre generelle Schelte Medien seien Fachlich unterbelichtet kann man nur endschieden Wiederspruch einlegen. Die arbeit der Kompetenten Gerichtsreporter fängt erst jetzt an und lässt je mehr man erfährt hier einen Wirklichen Skandal bei den Handelnden Personen in Manheim sichtbar werden.

Lieb grüße
Baphomed
Joachim Petrick schrieb am 03.06.2011 um 17:48
Hallo Baphomed,

auch die Verteidgung von Jörg Kachelmann unter dem RA Birkenholtz ließ sich nicht lumpen, diente u. a. der Zeit Juresprudenz Kolumnistin Ingrid Rückert die ganze Kachelmann Akte unter der Hand an, ihm einen Hinweis auf einen Verteidiger zu geben, der sich ausschließlich in Fällen "Aussageg gegen Aussage" einen Namen als erfolgreicher Verteidiger gemacht hat, nämlich RA Schwenn aus Hamburg.

So generell habe ich meine Medien Schelte nicht gemeint, auch wenn ich es schon einen dauer Skandal finde, dass von Gerichtsreporter/innen in Deutschland kaum Reformen der Strafprozessordnung (s. jahrzehntelang vergebliche Forderungen des RA Rolf Bossi, u.a. sein Buch" Götter in schwarz") nachdrücklich angemahnt werden.
Joachim Petrick schrieb am 03.06.2011 um 17:49
ergänzt:

Meine Schelte diente nur dem Verweis darauf, dass längst Regionalzeitungen auf Gerichtsreporter/innen verzichten, dass die Medien längst in der Breite, abgesehen von den spektakulären Fällen mit ihren Spitzenreporter/innen(Gisela Friedrichsen, Ingrid Rückert u. u.) , aus den Gerichtssäälen verschwunden sind, oder gar nicht bereit sind, Gerichtsreportagen auf regionaler, gar lokaler Ebene zu drucken..
Baphomed schrieb am 03.06.2011 um 18:05
Hallo Petrick,

okay ich denke so sind wir auf einer gemeinsamen linie. Ich klammere mal den Rechtsanwalt Birkenstock aussen vor der als NPD mitglied hier auch eigenen dem Mandanten wiederläufige Aktivitäteten entwickelt hat.

Aber ich denke so ist dein Blog Rund.

Liebe Grüße
Baphomed
Joachim Petrick schrieb am 03.06.2011 um 18:47
Hallo Baphomed

besser rund denn wund
Danke!

"Ich klammere mal den Rechtsanwalt Birkenstock aussen vor der als NPD mitglied hier auch eigenen dem Mandanten wiederläufige Aktivitäteten entwickelt hat."

Das ist ja der absolute Hammer
Ein Schelm schrieb am 03.06.2011 um 16:44
Es mag sein, dass es strukturelle Probleme der deutschen Justiz im allgemeinen und der Mannheimer im besonderen gibt.
Darum war es mir aber nicht zu tun, sondern um die einzig mögliche Konsequenz, die sich für mich aus diversen Prozessen nach § 177 StGB (sexuelle Nötigung/Vergewaltigung) ergibt.
Man kann nahezu alle Verfehlungen, die von allen Seiten im Kachelmann-Prozess begangen wurden, mit dem "öffentlichen Interesse" und dem daraus folgenden medialen Druck erklären.

Daher fordere ich schlicht ein Verbot der Berichterstattung VOR einem Urteil, da kein irgendwie ersichtliches und legitimes Interesse der Öffentlichkeit besteht.
In der jetzigen Situation werden schlicht Grundrechte des mutmaßlichen Opfers elementar verletzt, und zwar strukturell und immer, wenn es zu einer Berichterstattung kommt - oder wollen Sie etwa Gisela Friedrichsen die Berichterstattung erlauben und anderen nicht?
Ähnliches könnte für den mutmaßlichen Täter gelten.

Was viele zu vergessen scheinen, ist die Besonderheit fast aller Prozesse nach §177 StGB: es gibt fast nie Zeugen. Ein Indizienprozess in so einer heiklen und intimen Angelegenheit ist ein Alptraum für jeden Juristen, und da wir keinen Differenzierungsführerschein für Gerichtsreporter einführen können, bleibt für mich nur das Verbot.

Eine Abwägung der Grundrechte kann für mich nur zugunsten der beteiligten Personen ausgehen - wer einen besseren Vorschlag hat: nur her damit.
Joachim Petrick schrieb am 03.06.2011 um 17:56
@Ein Schelm

"Daher fordere ich schlicht ein Verbot der Berichterstattung VOR einem Urteil, da kein irgendwie ersichtliches und legitimes Interesse der Öffentlichkeit besteht.
In der jetzigen Situation werden schlicht Grundrechte des mutmaßlichen Opfers elementar verletzt, und zwar strukturell und immer, wenn es zu einer Berichterstattung kommt - oder wollen Sie etwa Gisela Friedrichsen die Berichterstattung erlauben und anderen nicht?
Ähnliches könnte für den mutmaßlichen Täter gelten."

Da stimme ich Ihnen zu. Es ist wirklich ein Skandal, dass das mutmaßliche Opfer, die Nebenklägerin sogar jetzt noch in der ins Internet gestellten Urteilsbegründung aus Mannheim mit Klarnamen erscheint.
Was unternimmt eigentlich deren Verteidiger dagegen?
Joachim Petrick
Hamburger, begeistert vom Theater Stadtgefluester, 66-71 in Westberlin gelebt, 1982-89 Beliner Maueröffner, Sympathisant"Tanzender Lachoffensive", bin fuer spontane Humortests im Oeffentlichen Nahverkehr.
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