Dieser Streit mutet an wie das Nachgeplänkel einer längst geschlagenen Schlacht. Der Rauch ist verzogen, da trommeln plötzlich die Hilfstruppen. Zu gewinnen gibt es jedoch nichts mehr: Vor einigen Wochen hatten sich Bund und Länder nach jahrelangem Streit auf eine verfassungsmäßige Begrenzung der Neuverschuldung geeinigt. Zur Überraschung mancher Beobachter sprach sich kurz darauf Bundestagspräsident Norbert Lammert gegen den von der Föderalismuskommission formulierten Kompromiss aus. Den CDU-Politiker trieb allerdings nicht etwa der „dramatische Blödsinn“ um, den die Schuldenbremse politisch verursacht. Seine Kritik hatte vielmehr verfassungsästhetische Gründe. Textlicher Umfang und der Detailismus der geplanten Grund
Politik : Verfassungsästhetik
Die Schuldenbremse verunstaltet das Grundgesetz, beklagt nicht nur der Bundestagspräsident. Eine schönere Formulierung macht das Vorhaben aber auch nicht besser
llerdings nicht etwa der „dramatische Blödsinn“ um, den die Schuldenbremse politisch verursacht. Seine Kritik hatte vielmehr verfassungsästhetische Gründe. Textlicher Umfang und der Detailismus der geplanten Grundgesetzänderungen seien „unmaßstäblich“ und nicht angemessen.Mehr zum Thema:Dramatischer Blödsinn: Die Schuldenbremse kommt – trotz aller KritikNicht ohne Steuerreform: Michael R. Krätke über die SchuldenbremseTatsache ist, dass die vereinbarten Regelungen zur Schuldenbremse eine sprachliche Ausgeburt des Misstrauens innerhalb des föderalen Systems sind, ein Zeugnis divergierender Interessen noch im Kompromiss. Das sagen selbst jene, die an der Aushandlung beteiligt waren. Horst Seehofer etwa weist auf die Schwierigkeiten hin, Bund und Ländern, kleine und große Länder, Ost und West in einer gravierenden haushaltspolitischen Frage „unter einen Hut zu bringen“ – und verteidigte die Formulierungen: „Sie mögen nicht schön sein. Ich halte sie aber in der vorliegenden Fassung für richtig und erforderlich.“Was der bayerische Ministerpräsident und die Spitzen der Koalition unumgänglich nennen, sind nicht nur Bandwurmsätze, deren Sinn sich jedem Laien verschließen muss. Sondern auch Regelungen, die wohl kaum in eine Verfassung gehören. Der Abschnitt über die „Gemeinschaftsaufgaben“ würden nach dem jetzigen Gesetzentwurf der Textlänge nach mehr als verdreifacht. Und das mit ausführlichen Regelungen über Banalitäten wie die Kooperation „bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme“. Muss in einer Verfassung stehen, dass Bund und Länder für solche Computernetze „Standards und Sicherheitsanforderungen festlegen“ können?Ja, sagt die Koalition – trotz aller Bedenken. Nicht einmal Lammerts leise Drohung, er wolle sein Abstimmungsverhalten von einer Überarbeitung des Textes abhängig machen, wird die Schuldenbremse ausbremsen können. Bei der ersten Beratung im Bundestag machte zwar auch SPD-Fraktionschef Peter Struck „ein deutliches Fragezeichen“ und gab zu, dass der Gesetzentwurf „mit Verfassungsästhetik kaum zu vergleichen“ sei. Der Rechtsexperte der Sozialdemokraten Fritz Rudolf Körper sah jedoch keinen anderen Weg: „So ist's ausgehandelt. So ist Politik.“ Auch bei der Union heißt es, sprachliche Bedenken müssten zurückgestellt werden. Die zuständige CDU-Abgeordnete Antje Tillmann soll dies intern mit dem Hinweis begründet haben, dass man der SPD keine Gelegenheit geben wolle, das Gesetz noch inhaltlich zu verändern oder gar scheitern zu lassen.Das wollen auch die Sprachkritiker nicht. Lammert, dem inzwischen Experten zur Seite gesprungen sind, will die Schuldenbremse keineswegs verhindern, sondern nur verschönern. Ein Verfassung verfehle ihre Integrationsfunktion, wenn sie nicht mehr lesbar und wenigstens in Grundzügen allgemein verständlich ist, lautet das Argument. Vom politischen Inhalt will diese Kritik nicht viel wissen. Hätte es der bloß ästhetischen Logik nicht auch entsprochen, wenn der Satz „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ 1993 gleich ganz gestrichen worden wäre – statt den betreffenden Artikel 16a um mehr als 250 Wörter bis zur Unkenntlichkeit aufzublasen und durch Ergänzungen faktisch abzuschaffen? Eine besser lesbare, eingängigere Form hätte am Ergebnis jedenfalls nichts geändert.So verhält es sich auch mit der Schuldenbremse. Für die Länder bedeutet sie einen erheblicher Eingriff in die Haushaltsautonomie und ist daher womöglich selbst verfassungswidrig. Die Begrenzung der Kreditaufnahme des Bundes ist wirtschaftspolitisch dumm. Noch im Mai soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. Die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit gilt auch im Fall einiger SPD-Nein-Stimmen als sicher, da die FDP dafür votieren wird. In der Länderkammer soll die Zustimmung zur Schuldenbremse im Juni eingeholt werden.Vor einigen Tagen hatte sich der Kanzleramtschef in die Form-Diskussion eingeschaltet und das Gesetzespaket mit dem Argument verteidigt, das Grundgesetz sei „kein statisch-eherner Kodex, sondern eine durch Weiterentwicklung ‚lernende‘ Verfassung“. Dass Thomas de Maizière die Zahl der bisherigen Novellierungen falsch angab, provozierte den früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Hans Hugo Klein zu der Bemerkung, dass selbst hohe Amtsträger offenbar nicht mehr imstande seien, „bei der raschen Folge der Verfassungsänderungen mitzuzählen“.54 Mal seit seinem Inkrafttreten ist das Grundgesetz bisher verändert worden. Nun steht die Änderung Nummer 55 an. Klein gehört übrigens zu den Sprachkritikern und hält den Kompromiss der Föderalismuskommission für ein "erbärmliches Zeugnis der heruntergekommenen Gesetzgebungskunst". Gegen die Schuldenbremse ist der ehemalige Verfassungsrichter nicht.