Verfassungsästhetik

Schuldenbremse Die Schuldenbremse verunstaltet das Grundgesetz, beklagt nicht nur der Bundestagspräsident. Eine schönere Formulierung macht das Vorhaben aber auch nicht besser
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Dieser Streit mutet an wie das Nachgeplänkel einer längst geschlagenen Schlacht. Der Rauch ist verzogen, da trommeln plötzlich die Hilfstruppen. Zu gewinnen gibt es jedoch nichts mehr: Vor einigen Wochen hatten sich Bund und Länder nach jahrelangem Streit auf eine verfassungsmäßige Begrenzung der Neuverschuldung geeinigt. Zur Überraschung mancher Beobachter sprach sich kurz darauf Bundestagspräsident Norbert Lammert gegen den von der Föderalismuskommission formulierten Kompromiss aus. Den CDU-Politiker trieb allerdings nicht etwa der „dramatische Blödsinn“ um, den die Schuldenbremse politisch verursacht. Seine Kritik hatte vielmehr verfassungsästhetische Gründe. Textlicher Umfang und der Detailismus der geplanten Grund