Es wird kein leichter Gang, den sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger da vorgenommen hat. Am Dienstag will sie in Karlsruhe an der mündlichen Verhandlung über die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht teilnehmen. Das Problem: Wo sie dabei am besten Platz nehmen sollte, ist völlig unklar.
Als der Bundestag im November 2007 der Vorratsdatenspeicherung zustimmte, votierte Leutheusser-Schnarrenberger noch dagegen. Die FDP war in der Opposition, die bürgerrechtlichen Ideale eines Teils der Partei kurzzeitig intakt. Das Gesetz verpflichtet Kommunikationsanbieter die Verbindungsdaten ihrer Kunden für sechs Monate zu speichern. Es basiert auf einer EU-Richtlinie vom März 2006. Zwar ging die Große Koalition bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht nicht über die Vorgaben aus Brüssel hinaus – trotzdem lief ein großer Teil der Bevölkerung Sturm. In Karlsruhe gingen zehntausende Verfassungsbeschwerden ein – insgesamt 34 939. Eine davon eingereicht von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Sieg der Bürgerrechtler
Die FDP-Politikerin kann auf eine stolze Tradition im Feld der Bürgerrechte zurück blicken. Als ihre Partei in einer Mitgliederbefragung 1995 entschied den „Großen Lauschangriff“ zu unterstützen, nahm sie ihren Hut. Unter Tränen verabschiedete sie sich damals aus dem Amt. 1999 klagte sie mit ihren altliberalen Parteifreunden Burkhard Hirsch und Gerhart Baum vor dem Verfassungsgericht gegen die Überwachungsgesetze – und sorgte so dafür, dass das Gericht große Teile des Lauschangriffs 2004 wieder kassierte. Es war ein seltenes Aufbäumen des Bürgerrechtsflügels der FDP gegen den Parteimainstream, der damals schon lange zum reinen Wirtschaftsliberalismus hin neigte.
Mit diesem Sieg in der Hinterhand und ihrem Erfolg als Vorsitzende der Bayerischen FDP, die sie aus der außerparlamentarischen Opposition direkt in die Regierung führte, konnte ihr niemand die Rückkehr ins Justizministerium streitig machen. Seit gut zwei Monaten ist Leutheusser-Schnarrenberger nun wieder im Amt. Doch schon in den Koalitionsverhandlungen zeigte man ihr die Grenzen auf.
Es ist äußerst dünn was sich Schwarz-Gelb im Bereich Bürgerrechte in den Koalitionsvertrag geschrieben hat. Auch im Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung. Man werde, so steht da, den Zugriff auf die Daten bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts aussetzen und bis dahin nur Informationen verwenden, die „zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit“ verwendet werden könnten. Das ist keine Abkehr von der Politik der Großen Koalition, sondern deren Festschreibung.
Für Leutheusser-Schnarrenberger erwächst aus dieser Haltung ein Problem. Sie ist nun nicht mehr nur die liberale Beschwerdeführerin gegen ein Instrument des „konservativen Schutzstaates“, sondern eine liberale Beschwerdeführerin gegen ein Instrument, das die Bundesregierung, der sie selbst angehört, gutheißt. Kurz: Sie müsste am Dienstag für beide Mannschaften spielen.
Unmöglicher Spagat
Sie könnte sich diesem Spiel entziehen. So wie ein anderer FDP-Minister, Klaus Kinkel. 1993 klagte die FDP-Fraktion im Bundestag gegen den Einsatz deutscher Awacs-Flugzeuge in Bosnien. Kinkel hätte vor Gericht die Position der Bundesregierung vertreten müssen – doch stattdessen reiste er nach Asien und lies sich in Karlsruhe vertreten. Oder Leutheusser-Schnarrenberger hätte ihre Verfassungsbeschwerde zurückziehen können. Auf die Verhandlung hätte das keinen Einfluss gehabt – schließlich beschwerten sich ja noch 34 938 andere. Doch das wird sie nicht tun.
Leutheusser-Schnarrenberger wird nach Karlsruhe gehen. Zwar will sie sich vor Gericht nicht äußern – aus Respekt vor ihrem Amt, wie sie der taz sagte. „Ich will mit meiner Anwesenheit deutlich machen, dass ich zu meiner Rechtsposition stehe und die Bedeutung unterstreichen, die ich diesem Thema beimesse“, so die Ministerin.
Es sieht also so aus, als würde Leutheusser-Schnarrenberger doch lieber bei den Beschwerdeführern sitzen. Doch egal wie das Verfassungsgericht schließlich urteilen wird: Das innere Schisma dürfte für die Ministerin noch nicht ausgestanden sein. Bekommt die Bundesregierung recht, muss sie weiter ein Gesetz umsetzen, das sie für falsch hält. Doch wenn das Gericht für die Beschwerdeführer urteilen sollte, fangen die Probleme erst richtig an. Denn wie eine Neuordnung der Vorratsdatenspeicherung aussehen könnte, die EU-Richtlinie und Verfassungsgericht gleichermaßen zufrieden stellen könnte, ist völlig offen. Und egal wie ein solcher Kompromiss aussehen würde – Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird er vermutlich nicht gefallen.