Das Werk von 650 Tagen

Justiz Die schriftliche Begründung zum NSU-Urteil steht auf wackligen Beinen. Revisionsanträge dürfen sich durchaus Chancen ausrechnen
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 18/2020
Bis das Urteil gegen die NSU-Angeklagten rechtskräftig ist, wird noch viel Zeit vergehen: Beate Zschäpe und ihr Anwalt Mathias Grasel
Bis das Urteil gegen die NSU-Angeklagten rechtskräftig ist, wird noch viel Zeit vergehen: Beate Zschäpe und ihr Anwalt Mathias Grasel

Foto: Christof Stache/AFP/Getty Images

Es heißt: Was lange währt, wird endlich gut. Ob die Redensart auch auf das Urteil im NSU-Prozess zutrifft, wird sich erst noch erweisen müssen. Der 6. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) hat sich genau 650 Tage Zeit gelassen, um seinen Richterspruch vom 11. Juli 2018 zu begründen. Eigentlich Zeit genug, sollte man meinen, um die Verurteilung von Beate Zschäpe und vier Helfern der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) so zu begründen, dass sie den Revisionsanträgen von Anklägern und Verteidigern standhalten kann.

Liest man aber die mehr als 3.000 Seiten umfassende Urteilsbegründung, die der Vorsitzende Richter Manfred Götzl und seine Kollegen am Dienstag voriger Woche – einen Tag vor Ablau