In den letzten Jahrzehnten haben NS-Opfer in zahlreichen Verfahren und vor unterschiedlichen Gerichten versucht, von der Bundesrepublik Entschädigung zu erlangen. In einem der bekanntesten Fälle geht es um das Massaker von Distomo. In dem griechischen Dorf hatten SS-Soldaten am 10. Juni 1944 218 Menschen umgebracht, ihre Häuser niedergebrannt. Die Kinder der Ermordeten verlangten Schadensersatz von der Bundesrepublik, 28 Millionen Euro zuzüglich Zinsen sprach ihnen der Areopag, der oberste griechische Gerichtshof, zu. Das war vor elf Jahren.
Die Bundesregierung erkannte das Urteil nicht an, sie weigert sich zu zahlen. Eine Vollstreckung des Urteils verhinderte der griechische Justizminister aus Rücksicht auf die deutschen Interessen. Die Kläger wandten sich dar
n sich daraufhin an die italienische Justiz. Hier gab es zahlreiche ähnliche Verfahren, vor allem Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter, die nach Deutschland verschleppt worden waren. Anders als in Griechenland, waren die italienischen Behörden bereit, die Entschädigungsansprüche der Distomo-Opfer tatsächlich durchzusetzen. Weil Deutschland nicht zahlen wollte, pfändeten sie eine Villa am Comer See, in dem der Bund ein deutsch-italienisches Exzellenzzentrum unterhielt.Dagegen wehrt sich die Bundesrepublik und verklagte Italien vor dem Internationalen Gerichtshof. "In Deutschland wissen wir um unsere Verantwortung für unsere Geschichte", beeilte sich Außenminister Guido Westerwelle zu betonen. Und fügte hinzu: "Wir bleiben aber nachdrücklich bei unserer Haltung und sind zuversichtlich, dass sich unsere Rechtsauffassung vor Gericht durchsetzen wird." Deutschland beruft sich auf seine Staatenimmunität. An Urteile ausländischer Gerichte sei die Bundesrepublik nicht gebunden. Das heißt: Allein die deutschen Gerichte sollen entscheiden, ob NS-Opfer Entschädigungen bekommen. Einige Hinterbliebene des Distomo-Massakers haben das versucht und ihre Klage in Deutschland eingereicht. Sie gingen leer aus. Das Massaker sei zwar ein Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht, ein persönlicher Entschädigungsanspruch der Opfer komme aber nicht in Betracht, urteilten die Gerichte.Immer neue FälleOb einzelne Personen von Staaten wegen der Verletzung von Menschenrechten Entschädigung verlangen können, ist im Völkerrecht umstritten. Dass die Bundesregierung einen solchen Entschädigungsanspruch ablehnt, ist jedoch kein Wunder. Es geht um hohe Summen. In den drei bereits entschiedenen Verfahren in Griechenland belaufen sich die Forderungen auf rund 51 Millionen Euro. Seitdem kommen immer neue Fälle hinzu, allein in Italien laufen noch 47 Verfahren. Und in den vielen anderen Ländern, die das nationalsozialistische Deutschland überfallen hat, könnte es ebenfalls zu Klagen kommen.Sollte der Internationale Gerichtshof der italienischen Seite recht geben, hätte das außerdem weitreichende Folgen für künftige Auseinandersetzungen. Die Anerkennung eines individuellen Entschädigungsanspruches wäre eine Fortentwicklung des internationalen Rechts, die alle Staaten gleichermaßen treffen würde: Sie würden künftig direkt gegenüber den Opfern für Menschenrechtsverletzungen haften. Genau das soll nach Ansicht der Bundesregierung ausgeschlossen sein. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass Staaten nur untereinander zu Entschädigungszahlungen verpflichtet sind. So könnten Leistungen zur Wiedergutmachung an den Staat gezahlt werden, der diese dann an die betroffenen Staatsangehörigen weiter gibt. Ein solches System habe sich "bewährt" und dazu geführt, dass "dauerhafte und stabile Friedensregelungen gefunden werden konnten", so die Bundesregierung.Der Rechtsanwalt Martin Klingner war in Den Haag und hat den Prozess für den Arbeitskreis Distomo beobachtet, der sich für die Opfer einsetzt. „Ein großer Teil der Plädoyers hat sich mit den Folgen einer solchen Entscheidung beschäftigt“, sagt er. „Da wurde ein Szenario entworfen, dass Chaos und Anarchie ausbrechen würden, wenn individuelle Entschädigungsansprüche durchgesetzt werden können.“Opfergruppen blieben ausgeschlossenTatsächlich ist ein zwischenstaatlicher Ausgleich vor allem deutlich billiger, als die individuelle Entschädigung. Die Bundesrepublik ist damit bisher gut gefahren. Sie hat nach dem Krieg mit verschiedenen Staaten sogenannte Globalabkommen ausgehandelt. So erhielt etwa Israel in seiner Gründungszeit Warenlieferungen. An elf europäische Staaten wurden pauschale Summen zur Entschädigung von NS-Opfern gezahlt, später traten zwei Abkommen mit den USA hinzu. Nach der Öffnung des Ostblocks gab es auch mit osteuropäischen Staaten Verhandlungen, hier wurden zumeist Stiftungen zur Unterstützung von NS-Opfern eingerichtet. Insgesamt beliefen sich die Zahlungen auf rund 1,4 Milliarden Euro. Für die Entschädigung jüdischer NS-Opfer erhielt die Jewish Claims Conference als Vertreterin jüdischer Verbände weitere Beträge und übernahm die Verteilung. Zu individuellen Entschädigungen war die Bundesregierung nur im eigenen Staatsgebiet verpflichtet. Das Bundesentschädigungsgesetz (BEG), das 1952 nach Maßgabe der Alliierten verabschiedet wurde, gewährte NS-Opfern direkte Ansprüche gegen die Bundesrepublik. Voraussetzung war allerdings, dass sie ihren Wohnsitz im Bundesgebiet hatten.Viele Opfergruppen blieben vollständig von Entschädigungen ausgeschlossen. Sowohl das BEG, als auch die Globalabkommen galten für Opfer sogenannten NS-spezifischen Unrechts. Nach Ansicht der Bundesregierung sollten Opfer von Massakern der Wehrmacht und der SS, sowie Zwangsarbeiter nicht dazu gehören. Diese hoffen nun auf das Urteil des IGH, um in anderen Ländern Entschädigungen erstreiten zu können. „Die Entschädigung ist das letzte Mittel, das den Opfern geblieben ist, um Gerechtigkeit einzufordern“, sagt Klingner.Vor allem wird die Zeit knapp. Das Kriegsende ist 66 Jahre her, die Betroffenen sind heute oft um die Achtzig, viele Verfahren werden bereits von den Hinterbliebenen fortgeführt. Nun haben osteuropäische Opferverbände einen neuen Schritt angekündigt. Statt gegen die Bundesrepublik, wenden sie sich gegen die Deutsche Bahn. „Die Reichsbahn hat etwa drei Millionen Menschen deportiert – etwa die Hälfte der bekannten Opfer“, erklärt Hans-Rüdiger Minow von der Bürgerinitiative "Zug der Erinnerung". Und: „Das war der größte einzelne Tatbeitrag zur Shoa.“Nun wird es darum gehen, ob die Deutsche Bahn für die Handlungen der Reichsbahn einstehen muss. In den nächsten Wochen soll eine Sammelklage in den USA eingereicht werden. Die zehn Musterprozesse hätten Wirkung für 135.000 Einzelpersonen, insgesamt geht es um eine Summe von 6,1 Milliarden Euro. Sollten die Verfahren Erfolg haben, könnten außerdem weitere Klagen gegen deutsche Unternehmen folgen. Rechtsanwalt Heinz Josef Sehr, der die Kläger vertritt, ist zuversichtlich: „Wenn wir gewinnen, dann fängt die deutsche Industrie jetzt erst an zu zahlen.“