Aktive Sterbehilfe - Tötung oder Erlösung?

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

In meinem Post "Sterben in Würde - auch todkranken nicht verwehren" bin ich auf die aktive Sterbehilfe eingegangen, die sich in dem eng begrenzten Rahmen der Palliativmedizin bewegt. Todkranken Menschen, die wissen, dass sie nur noch kurze Zeit zu leben haben, sollte das Recht gegeben werden, in diesem Zustand ihr Leben mit Hilfe der aktiven Sterbehilfe zu beenden.

In dem Post

socialposition.blogspot.de/2012/04/leben-oder-sterben-totung-auf-verlangen.html

wird im Blog von socialposition dieses Thema aus dem Blickwinkel der ärztlichen Verantwortung behandelt. Sollte in Deutschland diese Hilfe irgendwann einmal gesetzlich geregelt werden, so wird den Ärzten eine enorme Verantwortung aufgebürdet.

Ich plädiere für eine aktive Sterbehilfe grundsätzlich nur im palliativmedizinischen Bereich und unter der Vorraussetzung, dass der Sterbewillige seinen Wunsch bei geistiger Klarheit schriftlich fixiert.

Die Schweizer Organisation DIGNITAS

dignitas.ch/


bietet neben einem umfangreichen Beratungs- und Betreuungsangebot auch für unheilbar Schwerstkranke eine Freitodbegleitung an. Wie aber beeinflusst DIGNITAS diese Sterbewilligen, greifen die DIGNITAS-Mitarbeiter auch in dessen bewusste Entscheidungen ein? Eine zugegeben diffizile Frage, die nie endgültig beantwortet werden kann.
Im erwähnten Blog von socialposition ist zu lesen, dass es im Kanton Zürich einen regelrechten Sterbetourismus gibt. Darüber berichtete auch Spiegel online

www.spiegel.de/panorama/0,1518,762727,00.html

Nun ist es jedem Menschen freigestellt, sein Leben zu beenden. Das mag hart und unmenschlich klingen, doch ist auch dies ein Teil der persönlichen Verantwortung jedes einzelnen. Selbstmord, aus welchen Gründen auch immer er verübt wird, ist eine zutiefst persönliche Entscheidung.Doch ist er von aktiver Sterbehilfe ganz klar zu trennen.

Diese ist aber nicht nur eine juristische Frage. Der sie ausführende Arzt steht immer vor einer schweren Gewissensentscheidung. Auch wenn der Patient dem Tode geweiht ist, bleibt sie doch eine aktive Handlung, die das Leben eines Menschen beendet. Welcher Arzt möchte diese Entscheidung umsetzen und wie geht der Mensch Arzt damit um?
Und welches Einfallstor für die Beeinflussung schwerstkranker Patienten durch das medizinische Personal, auch in der oft jahrelangen vorhergehenden Behandlung beispielsweise durch Chemotherapie, wird mit der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe geöffnet? Ihre Durchführung durch Ärzte wird auch immer dem Eid des Hippokrates widersprechen.

Ein Sterbehilfegesetz wird immer unvollkommen bleiben, es kann nur juristische Rahmenbedingungen schaffen, damit aktives, zum Tod führendes ärztliches Handeln legalisiert wird.

Der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe muss immer vom Patienten artikuliert werden und dass Ärzte diese Handlung aus Gewissensgründen ablehnen, muss akzeptiert bleiben.

Ein solches Gesetz ist in Deutschland trotzdem notwendig, um für Patienten mit einem solchen Wunsch und für im palliativmedizinischen Bereich tätige Ärzte, die bereit sind, diesen Wunsch von Menschen umzusetzen, Rechtssicherheit und Straffreiheit zu gewährleisten.

Und hier noch ein interessanter Link des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, vor dem ein deutscher Staatsbürger gegen die Bundesrepublik klagt, weil diese seiner Frau das Recht auf einen Freitod in ihrem Zuhause verwehrt.

cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=886317&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649

Meht zu diesem und anderen Themen unter

mann-im-netz.blogspot.com

Dort wurde dieser Text zuerst veröffentlicht.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

rolf netzmann

life is illusion, adventure, challenge...but not a dream

rolf netzmann

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden