Hotel gegen NPD Chef, Gericht hält Hausverbot erneut für zulässig

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Der NPD Bundesvorsitzende Udo Voigt ist mit seiner Klage gegen ein 4-Sterne Hotel in Bad Saarow vor dem 1. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes gescheitert. Der Hoteldirektor hatte dem rechtsextremen Politiker ein Hausverbot erteilt, weil er anderen Gästen ein „exzellentes Wohlfühlerlebnis“ verleiden würde.

Schon im Juni 2010 war Voigt mit seiner ersten Klage vor dem Frankfurter Landgericht gescheitert und war daraufhin vor das OLG gezogen.Der Vorsitzende Richter Wolf Kahl begründete die Abweisung der Klage unter anderem so:

Der Hotelbetreiber ist als privater Unternehmer – anders als der Staat – nicht zur Gleichbehandlung aller potenziellen Gäste verpflichtet. Er hat eigene Freiheitsrechte, die es ihm erlauben, sein Handeln frei zu gestalten, ohne hierfür rechenschaftspflichtig zu sein.“

Durch das Hausverbot werde Voigt auch nicht aus einem Teilbereich des öffentlichen Lebens ausgegrenzt. Denn das Hotel sei von derart gehobenem Niveau, dass nicht angenommen werden kann, die essentiellen Lebensbedürfnisse Voigts würden dadurch berührt, so der Richter weiter.

Das Aktenzeichen lautet: Az.: 1 U 4/10 - Urteil vom 18.4.2011)

Andere Hoteldirektoren sowie der Deutsche Hotel – und Gaststättenverband (DEHOGA) begrüßten das Urteil. „Im Tourismus hat Extremismus keine Chance und keinen Platz“, sagte der brandenburgische Landesverbandschef Mario Kade der Nachrichtenagentur dpa. Die Gastronomie in Brandenburg sei weltoffen.

Der Hoteldirektor war für sein couragiertes Handeln im vergangenen November mit dem «Preis für Zivilcourage gegen Rechtsradikalismus, Antisemitismus und Rassismus» der Jüdischen Gemeinde in Berlin ausgezeichnet worden.

Es ist nicht das erste Mal, dass Hotelchefs der NPD oder anderen den Faschismus verherrlichenden Organisationen den Zutritt verweigern.

Am 28. März 2011 sollte die Hamburger NPD-Anwältin Gisa Pahl auf Einladung der extrem rechten "Staats- und Wirtschaftspolitischen Gesellschaft e.V." im Hamburger Hotel Baseler Hof referieren. Nachdem das Hamburger Bündnis gegen Rechts das Hotel auf den Hintergrund der Veranstaltung aufmerksam gemacht hatte, reagierte dieses sofort.Innerhalb weniger Stunden sprach es den Veranstaltern die Kündigung aus.

Es gab in der Vergangenheit immer wieder Beispiele, in denen Hotels ihre Möglichkeiten desHausrechtes gegen Neonazis einsetzten. Dass ein Oberlandesgericht jetzt auch ein Hausverbot gegen einen exponiertenNeonazi wie Udo Voigt für rechtlich zulässig erklärt hat, sollte Hotels nur ermuntern, dies noch häufiger zu praktizieren.

Das Urteil ist leider noch nicht rechtskräftig. Das OLG ließ die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zu. Nach Angaben seines Anwalts wird Voigt davon Gebrauch machen. Der NPD-Politiker selbst hatte in der Vergangenheit angekündigt, er werde notfalls durch alle Gerichtsinstanzen ziehen.

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Geschrieben von

rolf netzmann

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rolf netzmann

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