2021 hat es einen Marktaustritt von über 40 Energieversorgern gegeben

Energieversorgung Kündigungswelle durch Energielieferanten

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Die Auswirkungen der Energiekrise werden ersichtlich: Über 40 Energielieferanten haben 2021 den Kunden eine Kündigung eingereicht. Insgesamt 41 Energieversorger haben im gesamten vergangenen Jahr die Belieferung beendet. Von diesen Lieferanten versorgten 7 Unternehmen mit Strom und Gas, 30 Firmen ausschließlich mit Strom und 4 Unternehmen nur mit Gas. Zudem setzt sich dieser Trend auch im Jahr 2022 fort: Der Sprecher der Bundesnetzagentur teilt mit, dass bislang 3 Energielieferanten für Strom und Gas in diesem Jahr die Belieferung beendet hätten. Die Unternehmen müssten keinen Grund für ihren Marktaustrtitt mitteilen.

Energiekrise ist mitverantwortlich für den Lieferstopp

Ein Grund für den Lieferstopp ist die Energiekrise. Bei Energiediscountern ist ein weiterer wichtiger Grund ihr Geschäftsmodell. Aufgrund ihres Geschäftsmodells ist es für sie nicht einfach, auf steigende Preise zu reagieren. Den Strom kaufen diese Firmen schließlich häufig an den sogenannten Spotmärkten. Dort wird der Strom kurzfristig gehandelt. Seit einigen Monaten steigen jedoch die Energiepreise merklich. Für die Energiediscounter stellt dieser Umstand eine Herausforderung dar, denn sie haben Langzeitverträge mit fester Preisbindung mit ihren Kunden abgeschlossen.

Die Unternehmen haben also keine Option, an die Kunden die entstehenden Mehrkosten abzugeben. Auf diese Weise wurde die Belieferung mit Energie unwirtschaftlich. Deshalb mussten die Anbieter Insolvenz anmelden oder Verträge kündigen. Die Kunden gelangen unter solchen Umständen in die Ersatzversorgung. Sie werden demnach von Anbietern beliefert, die die meisten Kunden in der jeweiligen Region versorgen.

Energieversorger werden durch die Bundesnetzagentur kontrolliert

Dazu warnte der Sprecher der Bundesnetzagentur und sagte, dass die Bundesnetzagentur fortlaufend kontrolliere, ob die Energieversorger energierechtliche Verpflichtungen einhalten würden. Sofern die Energielieferanten gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen würden, hätte die Behörde die Möglichkeit, aufsichtsrechtliche Schritte einzuleiten. Der Sprecher teilte weiterhin mit, dass bei jedem Energielieferanten geprüft werde, in welchem Ausmaß Anhaltspunkte für mögliche systematische Missstände festgestellt werden würden.

Darüber hinaus bestätigte der Sprecher, dass die Bundesnetzagentur an die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf den Fall von dem Stromanbieter Stromio abgegeben hat. Der Energiediscounter besaß die Marken Stromio sowie Grünwelt Energie. Dieser Energiediscounter hatte Ende Dezember 2021 die Lieferung ohne jegliche Vorwarnung eingestellt. Die Firma sieht sich dem Vorwurf gegenüber, bei Endkunden die Verträge gekündigt zu haben und zugleich im Großhandel Strom und Gas zu höchsten Preisen verkauft zu haben. Dieses Vorgehen hatte der Branchenverband BDEW scharf kritisiert. Sie sprachen hierbei von einer schwerwiegenden Regulierungslücke.

Die Bürger sind aufgrund solcher Entwicklungen besorgt und sie suchen nach Möglichkeiten, trotz aller Missstände nachhaltig und sparsam zu leben. Beim Kauf neuer Möbel achten sie auf langlebige Modelle, eine hohe Qualität und faire Preise. Daher kann sich zum Beispiel die Entscheidung für einen Kleiderschrank aus Massivholz rentieren, um in unsicheren Zeiten ein robustes Möbelstück zu erhalten. Zwar werden aktuell die Preise für zahlreiche Güter in die Höhe getrieben, doch hochwertige Möbel zu guten Preisen bieten langjährige gute Dienste.

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Geschrieben von

Corinna F. Liebrecht

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