Rückblende: Im Sommer 2013 wurden die ersten Snowden-Dokumente veröffentlicht. Sie sorgten für weltweites Aufsehen und lieferten den Sozialdemokraten im damaligen Bundestagswahlkampf explosive Wahlkampfmunition. Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel und sein Adlatus Thomas Oppermann spielten sich zu beinharten Verteidigern der Grundrechte auf. Hellsichtig erkannte Gabriel in den Spähaktivitäten der NSA „einen Angriff auf unsere Verfassung“.
Vergangene Woche nun stellte die Bundestagsfraktion der SPD den Entwurf für die Reform des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BND) vor. Die SPD ist der Meinung, das Gesetz trage ihre Handschrift. Stolz verkündete ihr innenpolitischer Sprecher Burkhard Lischka, dass Deutschland mit diesem Gesetz „international neue Maßstäbe“ setze.
Der Gesetzentwurf weise den Auslandsgeheimdienst in seine Schranken, behauptete Lischka. Die Bürger in Europa würden nun vor Schnüffeleien besser geschützt. Die SPD wollte offenbar die Botschaft übermitteln: Versprochen – und gehalten!
Aber hat die SPD wirklich geliefert? Oder nur nicht bemerkt, dass Ex-Innenminister Wolfgang Schäuble, Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen und Kollegen ihr die Hand geführt haben? In der Öffentlichkeit hat das geplante BND-Gesetz harsche Kritik erfahren. „Der Gesetzentwurf ist ein absolutes Debakel“, meint der Beirat der Frankfurter DE-CIX-Management – dem Netzknoten mit dem größten Datendurchsatz weltweit. Die Digitale Gesellschaft spricht von einem „Dokument der Ufer- und Maßlosigkeit“. „Reporter ohne Grenzen“ sieht einen „Angriff auf die Informations- und Pressefreiheit“. Die Grünen warnen, dass der „BND offiziell zur Massenüberwachungsmaschine wird“.
Ist diese Kritik berechtigt? Oder haben die Gesetzesautoren den ernsthaften Versuch unternommen, den Auslandsgeheimdienst BND an die Leine zu legen? Die Antwort ist eindeutig. Die Kritik trifft ins Schwarze. Der Entwurf ist eine Kümmernis. Im Kern läuft er darauf hinaus, die bisherige Ausspähpraxis fortzuschreiben und sogar noch auszuweiten – diesmal mit dem Segen des Gesetzgebers. Kurz: Der Nachrichtendienst wird von der Leine gelassen.
Der Fehler liegt in der Genese des Gesetzentwurfs. Er verdankt seine Entstehung nicht etwa dem Willen der Regierungsfraktionen, die Ausspähtätigkeit des BND gesetzlich einzugrenzen. In Wahrheit ging es um die Notwendigkeit, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen für die sogenannte „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND“. Hinter diesem Begriff versteckt sich die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland – aber, so das Gesetz, „mit technischen Mitteln vom Inland aus“. In der Vergangenheit hatten sich BND und Kanzleramt mit abenteuerlichen Rechtskonstruktionen auf den Standpunkt gestellt, für diese Art der Überwachung sei gar kein Gesetz erforderlich.
Vogelfrei im Weltraum
Flankiert wurde diese Rechtsauffassung von zwei abenteuerlichen Theorien. Zum einen die „Weltraumtheorie“, nach der Datenverkehr im Weltraum „vogelfrei“ sein soll. Zum anderen die „Funktionsträgertheorie“. Nach ihr sind Ausländer, die bestimmte Funktionen einnehmen, eben wegen dieser Funktionen keine Grundrechtsträger. Das juristische Niveau dieser Rechtfertigung entspricht dem minderbegabter Jurastudenten nach einer durchzechten Silvesternacht.
Nach dem Auftritt des ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier vor dem NSA-Untersuchungsausschuss war mit solchen Geistesblitzen Schluss. Papier und andere namhafte Staatsrechtler hatten der Regierung die rote Karte gezeigt. Damit war die ausdrückliche gesetzliche Regelung des Aufgabenfelds unvermeidbar. Leider wurde sie nun nicht genutzt, um einen einwandfreien Entwurf zu fertigen.
Es gibt den sogenannten verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz. Danach muss eine gesetzliche Grundlage mit hinreichender Deutlichkeit aufzeigen, in welchen Bereichen Daten von Bürgern erhoben und verarbeitet werden dürfen – und in welchen nicht.
Das Kanzleramt rühmt sich in der Begründung für das BND-Gesetz, dass man eine solche gesetzliche Grundlage „klar abgesteckt“ habe. Der Gesetzeswortlaut allerdings straft diese Selbsteinschätzung Lügen. Danach darf eine Datenerhebung etwa erfolgen, wenn sie zur Gewinnung von „sonstigen Erkenntnissen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ dient. Zudem müsse sie im Einklang mit dem sogenannten Auftragsprofil der Regierung stehen. Es liegt auf der Hand, dass diese Erfordernisse keine rechtsstaatlich sinnvollen Begrenzungen schaffen. Letztlich lässt sich mit diesen Formeln beinahe jede Überwachungsmaßnahme rechtfertigen.
Es ist auch nicht der Gesetzgeber, der konkretisiert, in welchen Bereichen der BND seine Ausspähmaßnahmen vornehmen darf. Die Exekutive selbst legt es fest – indem sie ein Auftragsprofil verfasst. Das ist nichts anderes als eine Blankettermächtigung. Mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, nach dem die wesentlichen Entscheidungen dem Gesetzgeber obliegen, ist sie unvereinbar.
Bisher war es dem BND nur gestattet, einzelne Leitungen abzuhören, zum Beispiel eine Glasfaser der Telekom zwischen New York und Paris. Höchstens 20 Prozent der Übertragungskapazität einer solchen Leitung durften überwacht werden. Diese Grenzen sollen nunmehr fallen. Demnach dürfte der BND zukünftig ganze Telekommunikationsnetze abhören.
Das Gesetz führt zu einem Dreiklassensystem für Abhörmaßnahmen: Es unterscheidet zwischen Deutschen, EU-Ausländern und sonstigen Ausländern. So ist das Erheben von Daten aus Telekommunikationsverkehren deutscher Staatsangehöriger unzulässig. Bei EU-Ausländern und EU-Institutionen hingegen ist es unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Werden sonstige Ausländer überwacht, ist sicherzustellen, dass die Datenerhebung „im Einklang mit den außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ steht.
Würde dies Gesetz – wie vorgesehen Anfang des Jahres –, dann würden Eingriffsbefugnisse nach der Herkunft der Kommunzierenden entschieden. Das ist sowohl rechtlich als auch praktisch bedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu einem Menschenrecht erklärt – das bedeutet, dieses Recht ist nicht an die deutsche Staatsangehörigkeit gekoppelt. Rätselhaft ist auch, wie die Differenzierungen zwischen In- und Ausländern mit dem Diskriminierungsverbot in der europäischen Menschenrechtskonvention und den europäischen Verträgen in Einklang zu bringen sind.
Und wie will es der BND technisch bewerkstelligen, beim Abfischen der Daten aus den internationalen Kabelleitungen zwischen der staatsbürgerlichen Herkunft der jeweiligen Telekommunikationsteilnehmer zu unterscheiden?
Die eigentliche Pointe des Gesetzentwurfs freilich ist, dass er den Empörungssatz der Kanzlerin einkassiert: „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht“, hatte Angela Merkel gesagt, unter größtmöglicher Zustimmung aller Seiten. Der Gesetzentwurf aber stellt dem Auslandsnachrichtendienst den Freibrief dafür aus, auch „Freunde“ auszuspionieren. Selbst ein wirtschaftlich motiviertes Ausspähen wäre zulässig. Nur ein Ausforschen, das ausschließlich auf die Erzielung von Wettbewerbsvorteilen abzielt, ist untersagt.
Auch mit der Schaffung eines weiteren Kontrollgremiums – neben den drei bereits bestehenden – schafft das geplante Gesetz keine verbesserte Kontrollsituation. Im Gegenteil, es drohen Kompetenzstreitigkeiten. Die Hypertrophie der Aufsichten lädt dazu ein, die verschiedenen Kontrollgremien gegeneinander auszuspielen.
Wer Mitglied wird, entscheidet gar nicht das Parlament, sondern allein die Bundesregierung. Mit anderen Worten: Der zu Kontrollierende entscheidet über seinen Kontrolleur. Da muss die Regierung ihre Kontrolleure nicht fürchten. In den parlamentarischen Kontrollgremien haben die Regierungsfraktionen eine verlässliche Mehrheit – und bei dem neuen Gremium entscheidet sie, wer berufen wird. Damit bleibt die Kontrolle das, was sie bislang schon war: ein makabrer Witz.
Die Bundesregierung will mit dem Entwurf zum BND-Gesetz den Eindruck erwecken, sie schaffe die verfassungsrechtlich notwendige Rechtsgrundlage. Sie macht jedoch genau das Gegenteil. Mit dem Schein des Rechts betrügt sie das Recht.
Kommentare 9
nicht mal edward snowdens brille
würde ich raten,
bundes-deutschej boden zu betreten.
Merkels Politik ist Ostpolitik (DDR), die hat sie gelernt und sie hält sich genau an die Doktrien die diese ostdeutsche Politik bestimmt:
- das Volk kurze Leine / mentale Kondizionierung ab Geburt. Im Westen ist das schon fast angeglichen. Kitapflicht selbst für Hartz IV Empfängernachkommen.
- Abgrenzung / Angleichung der Europäischen Länder an deutsche Dogmen
- Lauschangriffe unter Freunden, damit niemand aus der Reihe tanzt
Das alles ist Deutschland, dass sind Wir! Kennen Wir??? seit 25 Jahren eingeschlichen, der alte Plan der Nationalfaschisten ist aufgegangen.
Und die von Frau Merkel in der Flüchtlingsdebatte strapazierte Menschenwürde bleibt beim Thema "Abhören" offensichtlich auf der Strecke!Ich verfolge jetzt schon seit den Enthüllungen von Snowden vor über 3 Jahren intensiv den NSA-Skandal mit all seinen Verästelungen auch in Richtung BND, Verfassungsschutz, deutsche Regierung etc. Was das Regierungshandeln in diesem Skandal betrifft, sehe ich fünf Handlungsstränge (alles andere ist Augenpulver, Ablenkungsmanöver).
1. Alles Verheimlichen, Verharmlosen, Abstreiten, Leugnen, was ggf. die "weiße" Weste eines der verantwortlichen Politiker beflecken könnte.
2. Gesetze, Verordnungen etc so anpassen, dass die aufgedeckten Verstöße künftig durch (grundgesetzkonformes?) Recht und Gesetz gedeckt sind. Diese Praxis wurde bereits in der Vergangenheit zwischen BND und Bundeskanzleramt eingeübt. In diesem Sinne soll jetzt der BND auch an die "kurze Leine" gelegt werden - was auch immer das heißen mag - anstatt das nun auch von Sonderermittler Graulich aufgedeckte gesetzeswidrige Abhören von Firmen, Behörden und Personen durch den BND (u.a. auch im Auftrag der NSA) zu ahnden und künftig zu unterbinden bzw. die Rechte der Bundesdatenschutzbeauftragten beim BND durchzusetzen. Das Austauschen der BND-Leitung war nur Augenpulver und eher ein Bauernopfer.3. Zur Terrorbekämpfung wird die Zusammenarbeit der Geheimdienste a la NSA, BND etc als alternativlos (bisher unabhängig von Recht, Gesetz und Menschenwürde) betrachtet.4. Eine Beeinträchtigung der transatlantischen Beziehungen wird vasallengleich vermieden.5. Den NSA-Untersuchungsausschuß "elegant" trocken legen, in dem die vereinbarte Zusammenarbeit mit den USA von den USA aufgekündigt wird.Wenigstens bei Punkt 2 war bisher noch auf das Bundesverfassungsgericht und den europäischen Gerichtshof Verlass! Jetzt aber hat die Regierung ein BND-Gesetz ganz im Sinne des o.g. Punktes 2 erlassen! War leider so zu erwarten, obwohl die SPD in der Vorgänger-Regierung noch ganz anders getönt hatte!Und schon ist Punkt 5 aufgerufen!
Was ich nicht sehe:Ein Konzept, ja noch nicht einmal eine öffentliche Diskussion, wie verbindliche Regelungen mit welchen Zielsetzungen, die den Menschen- und Freiheitsrechten wieder absoluten Vorrang einräumen und den sicherheitsbedingten Maßnahmen enge, richterlich und parlamentarisch überwachte Grenzen setzen, aus deutscher Sicht aussehen sollten?
Warum sieht unsere Regierung weder Bürgerfreiheit noch Demokratie gefährdet? Warum sieht unsere Regierung - wie auch bei dem TTIP-Abkommen - Demokratie und Rechtsstaat offensichtlich eher als Behinderung für Wirtschaft und Sicherheitsdienste.Warum warnt De Maizière vor Übertreibungen und nicht vor Nachlässigkeiten beim Datenschutz? Warum überwindet die Regierung nicht endlich Ihren vorauseilenden Gehorsam und schaltet die immer noch aktiven US-Abhöreinrichtungen in Deutschland ab!Interessant ist, dass Industrie, Gewerkschaften, Kirchen und, last but not least, unsere sogenannten Leitmedien dieses Spiel mitspielen.
In diesem Sinne:"Wir werden nicht abgehört. Die NSA achtet Recht und Gesetz."http://youtu.be/_a_hz2Uw34YVerkehrte Welt?http://youtu.be/QqoSPmtOYc8
Es sind die ideellen Gründerväter unserer Gesellschaftordnung wie Kant, Rousseau oder Montesqieue, deren Konzepte der Staatstheorie, der Öffentlichkeit und Demokratie sich aus Notwendigkeit, nicht Einsicht durchsetzen werden. Die in einem Zeitalter der technisch möglichen Aufklärung in dem Maße wiederbelebt werden müssen, wie das Ende konstruktiver Kommunikation im Sinne des Machterhalts schliesslich gar nichts mehr erhält, das eigene Fortschreiten durch nur prothesenhaften, "technischen Fortschritt" bis zum totalen Stillstand verhindert
Das Wettrüsten mit physischen Waffen ist bis an den Punkt der Möglichkeit zur x-fachen Auslöschung des uns bekannten Lebens angelangt. Dennoch siegte im kalten Krieg die Vernunft, die sowieso selbstzerstörerischen Atomwaffen, die nur noch Drohkulisse darstellten, in gegenseitig kontrollierten Schritten (..) abzurüsten.
Die Politik der Gewalt musse mit psychischen Waffen fortgesetzt werden, Demagogie, Desinformation, PsyOps, ein Wettrüsten der Informationen und Algorithmen begann. Nun tobt ein machiavellistischer Krieg gegen die Vernunft selbst, auch zuverlässigste Quellen versagen - die Konkurrenz um Verstand gestaltet sich gänzlich anders als die um Land, weil er nur und ausschliesslich durch Kooperation wachsen kann. Wenn Bund, Nachricht und Dienst gleichermaßen nicht mehr ordnungsgemäß (..) funktionieren, ist etwas mit der Ordnung nicht in Ordnung.
Erneut taucht das Dilemma auf, daß die Heilsversprechen des postuliert alternativlosen Gegeneinanders, des Wettbewerbs- wie Wissensvorsprungs, letztendlich doch zu Eigentoren werden. Vielleicht muss sich eine Öffentlichkeit in ihrer Rolle erst einmal selbst bewusst werden, selbst konstituieren? Um sich nicht schon von "intelligenten" Maschinen im Strudel des Kontrollwahns verführen zu lassen, sich auch noch ihren letzten Rest Verstand absprechen, vulgo entmüdigen, zu lassen?
Die Zeitenwende bedeutet viele Veränderungen für die alte "heile Welt" eher kleinbürgerlicher wie anachronistischer Ordnungsvorstellungen. Sie birgt Versuchungen, nicht nur Verlustängsten mit Ignoranz zu begegnen, sondern ebenso die politische Verantwortung professionell zu ignorieren, also Entscheidungen für die Gesellschaft, insbesondere die Rechtsprechung einem Algorithmus, der "neutralen" Berechnung einer Maschine zu überantworten.
Der Glaube an die Zahlen und Formeln der Ökonomie darf als fundamental-extremistische Ideologie gelten, die sich vor menschlicher Verfassung schützt. So "sicher" in Institutionen organisiert, abschottet, zementiert, daß die futuristischen Dystopien der Technokratie gar keinem Beteiligten mehr Freude bereiten dürften. Der Wettbewerb um Informationen endet mit der Information, daß der Wettbewerb endet.
„O´zapft is! Auf Phoenix: World Wide War, der geheime Kampf um die Daten“: http://wipokuli.wordpress.com/2013/09/26/ozapft-is-auf-phoenix-world-wide-war-der-geheime-kampf-um-die-daten/
Andreas Schlüter
Soziologe
Berlin
"Ist diese Kritik berechtigt?"
In jedem Fall! Das wurde im Artikel ja auch sehr deutlich dargelegt. Ohne Frage besteht eine Notwendigkeit dem BND Freiräume zu lassen, damit dieser auch seiner Arbeit nachgehen kann. Doch wenn dann Politiker wieder einmal etwas sagen, was sich später als völlig nebensächlich herausstellt (Beispiel Frau Merkel: Ausspähen unter Freunden..) , braucht es niemanden zu wundern, wenn die Politikverdrossenheit zunimmt. Die Empörung ist vorbei, machen wir weiter wie bisher...
Ob "mit" oder "ohne" Gesetz, alle Möglichkeiten der Überwachung werden (nahezu restlos) ausgeschöpft. Inoffiziell war es schon immer so, und es wird auch weiterhin so sein!
Sehr notwendige Einschätzung, Herr Nešković.
Was vorher anrüchig war und zum Teil illegal geschah, wird nun einfach zum Prinzip einer neuen internationalen Zusammenarbeit erklärt und als funktionale Reform des BND abgehandelt.
Es war zu befürchten, dass die Skandale des Auslandsgeheimdienstes (Beschaffungs- und Auftragsarbeit für fremde Dienste; keine Gegenmaßnahmen bezüglich der Spionagetätigkeit befreundeter Nationen (gegen Wirtschaft und Politik, Regierung und Opposition); eigene, umfangreiche Spionagetätigkeit gegen befreundete Staaten und jene des inländischen Verfassungsschutzes (fehlgeleitete Aufklärung gegen Rechtsextremismus; V- Mann System mit starker eigener Verstrickung, bei völlig unzureichendem Informationsgewinn und fehlender Aufkärung für die Gesellschaft und die Politik), nicht zu einer besseren Kontrolle und Eingrenzung der Tätigkeiten, dieser Ämter führen würde.
Die große Koalition hat sich schnell und recht entschieden dagegen gewehrt, aus welchen Gründen auch immer. In allem wird aufgerüstet: Personell, technisch und bezüglich der Befugnisse.
Eigentlich gibt es für die führenden PolitikerInnen und ihre Handlungskompetenz, keinen wirklich erkennbaren Gewinn der Dienstearbeit. Weder steigerte sich erkennbar deren Kenntnisstand, deren Vorhersage- und Steuerungsfähigkeit, noch haben geheimdienstliche Maßnahmen in großem Umfang der Außenpolitik mit Freunden, Partnern und Gegnern aufgeholfen. Alle Tendenz- und Richtungsentscheidungen der deutschen Außenpolitik, konnten zwanglos mit öffentlich verfügbaren Informationen begründet und ausgeführt werden.
Beste Grüße
Christoph Leusch
Alles was sie früher heimlich machten wird jetzt offiziell, und da wundern sie sich wenn WIR die Schnauze voll haben.
WIR wollen nicht in einem Überwachungsstaat leben ohne FREIHEIT, MENSCHENRECHTEN, MENSCHENWÜRDE!
Kontrolle pur! MEINUNGSFREIHEIT gibt es nicht in einer Diktatur.
Schade das die DEMOKRATIE nur auf dem Papier existiert, aber in der Realität längst der Vergangenheit angehört.
Traurig, und da wundern sie sich noch das immer mehr die Falschen aus ihren Löchern gekrochen kommen.
DDR 2.0
USA, China, Russland etc. lassen grüßen.