Die US Firma Myriad erhielt 2001 vom Europäischen Patentamt (EPA) Erfinderpatente auf das menschliche Brustkrebsgen BRCA1. Die Patente erstrecken sich auf das Gen in seiner ursprünglichen Gestalt, auf Mutationen des Gens und auf Diagnoseverfahren und Arzneimittel, die mit diesem Gen entwickelt worden sind und in Zukunft entwickelt werden.
Die Patenterteilung hat europaweit Empörung hervorgerufen. ÄrztInnen-Organisationen aus Frankreich, Belgien, Italien und Spanien haben Einsprachen eingereicht. Das EU-Parlament hat die EU-Verantwortlichen in einer scharf abgefassten Protestnote beauftragt, gegen das Patent zu rekurrieren. Die französische Regierung gab bekannt, dass sie den Rekurs des renommierten Institut Marie Curie unterstützen werde.
Das Patentsystem wurde für die unbelebte Materie konzipiert, lebendige Systeme zu patentieren, stand früher nie zur Diskussion. Mit dem Aufkommen der Gentechnik begann die Industrie, eine Ausweitung auf lebende Organismen zu fordern. Aber auch mit der juristischen Brechstange lassen sich Pflanzen, Tiere oder menschliche Gene und Zellen nicht überzeugend in patentierbare Sachen umdefinieren. Der Übergang von unbelebter Materie zu belebten Organismen stellt eine fundamentale rechtsphilosophische Zäsur dar. Mit der EU-Patentrichtlinie, die 1998 nach zehnjährigen heftigen Auseinandersetzungen verabschiedet wurde, wurde versucht, diesen Bruch möglich zu machen.
Überholtes Wissenschaftskonzept
Ein Haupteinwand gegen die Patentierung des Brustkrebsgens besteht darin, dass dieses Gen in all seinen Varianten seit Urzeiten im menschlichen Körper existiert. Es wurde von den ForscherInnen nicht erfunden, sondern allenfalls entdeckt. Entdeckungen aber sind nicht patentierbar.
Eine kürzlich erschienene Studie des Ethikzentrums der Universität Zürich vergleicht dieses Vorgehen mit jenem eines Tierfängers, der seine Beute patentieren wolle, sobald sie im Käfig eingeschlossen sei. Käfigtiger, führt die Studie aus, kämen in der Natur nicht vor, sie würden von Tierfängern aus der Natur isoliert und in Käfige gesperrt. Trotzdem denke niemand daran, die Tiger, wenn sie einmal im Käfig sind, als patentierbare Erfindung zu definieren. Patentierbar sei allenfalls die Fangmethode oder der Käfig, niemals aber der Tiger selber.
Die Autoren der Studie kommen deshalb zum Schluss: "Die Trennung zwischen Genen als nicht patentierbaren Größen und isolierten Genen als patentierbaren ist legalistische Willkür. Isolierte Gene und Gensequenzen sind genauso wenig Erfindungen wie nicht-isolierte Gene und Gensequenzen." Die Unterscheidung zwischen Erfindung und Entdeckung, schreiben die Autoren weiter, sei ein Grundpfeiler des Patentsystems und habe normativen Charakter. Sie könne nicht einfach weg definiert werden. Deshalb seien weder Gene noch deren Funktionen patentierbar.
Die Vorstellung, Gene zu patentieren, folgt darüber hinaus einem linearen, deterministischen und vom Kontext unabhängigen Wissenschaftskonzept. In dieser Sichtweise sind Gene die zentralen Schaltelemente der molekularen Maschinen, als welche die Zellen aufgefasst werden. Könnten solche "Schalter" nicht nur entdeckt und isoliert, sondern künstlich hergestellt werden, wäre eine Patentierung allenfalls gerechtfertigt.
Das Schalter-Konzept lässt sich heute aber nicht mehr aufrecht erhalten. Wir wissen inzwischen, dass die Funktion eines Gens wesentlich durch seine Umgebung mitbestimmt wird. Dies kann am Gen, das beim Aufbau des Proteins Isomerase beteiligt ist, einfach aufgezeigt werden. Isomerase-Proteine kommen in Bakterien, Hefe, Insekten und Säugetieren vor. Trotz weitgehend gleicher Struktur und gleichen biochemischen Eigenschaften erfüllen diese Proteine sehr unterschiedliche Aufgaben. Bei der Fruchtfliege sind sie an der Bildung von Sehpigmenten beteiligt, bei Säugetieren hingegen spielen sie bei der Reifung des Immunsystems eine Rolle.
Das gleiche Gen kann in unterschiedlichen Umgebungen einander sehr ähnliche Proteine hervorbringen, diese aber erfüllen dort völlig unterschiedliche Funktionen. Im Falle des Brustkrebsgens BRCA1 gibt es Anhaltspunkte dafür, dass es auch an der Entstehung von Dickdarm- und Prostatekrebs beteiligt ist.
Ein Gen ist nach dem heutigen Stand der Forschung nicht ein genau definierter und starrer Abschnitt der DNA. Es muss eher als Abfolge von DNA-Sequenzen verstanden werden, die sich laufend neu kombinieren und auf komplexe Art mit anderen Gensequenzen oder mit ihrer Umgebung interagieren. Gene sind meistens bei der Herausbildung verschiedener Proteine beteiligt, auf die 30.000 bis 40.000 Gene des menschlichen Genoms entfallen weit über 250.000 Proteine. Also enthält jedes Gen im Durchschnitt die Anweisung für zehn Proteine. Einige Mechanismen, die zu dieser stupenden Vielfalt an Proteinen führen, sind in Anfängen bekannt. Nach wie vor aber liegt den Argumenten, die Gene für patentierbar erklären, das - falsche - Konzept eines linearen, vom Kontext unabhängigen Gens zugrunde. Die Patentierbarkeit einer dynamischen, sich in ständigem Fluss befindlichen Abfolge von Gensequenzen zu rechtfertigen, wäre noch willkürlicher.
Gene als Handelswaren
Kommt nun aber menschlichen Genen, die patentierbar werden sollen, keine Würde oder kein Wert an sich zu? Günter Altner, Professor an der Universität Heidelberg schreibt dazu: "Hier wird etwas auseinander gezogen, was per definitionem zusammengehört. Das Genom, mit all seinen Genen, ist Teil eines umfassenderen Ganzen, das man als Lebensgestalt, als Kreatur, als menschliches Ich bezeichnen kann. Wir müssen daran festhalten, dass das eine gefährliche, unmenschliche, ja, ich möchte sagen lebensfeindliche Abstraktion ist, das Genom von der Lebensgestalt zu trennen." Nicht nur die Patentierung des menschlichen Körpers, sondern auch die Patentierung von Genen und Zellen verstößt gegen die Unverfügbarkeit menschlichen Lebens.
Von einer anderen Warte aus begründet Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der deutschen Bundesärztekammer, die Kritik seiner Organisation an Patenten auf menschliche Gene. "Das Wissen um die menschliche Anatomie und das Genom des Menschen sind Allgemeingut und keine Handelsware".
Was geschieht, wenn Gene zu Handelswaren werden, illustriert das Beispiel des Brustkrebsgen BRCA1. Myriad hat in Kanada die Exklusivrechte an die Firma MDS vergeben. Diese verlangt für einen Test 3800 Dollar. Ein Krebszentrum, das vor der Patentierung die gleichen Tests für 1200 Dollar angeboten hatte, zog daraufhin die Tests aus ihrem Angebot zurück. ÄrztInnen befürchten zudem, dass die Firma Myriad mit ihren Patenten die Erforschung anderer Anwendungen des Gens durch hohe Lizenzgebühren behindern oder für viele PatientInnen unerschwinglich machen wird.
In der Forschung Tätige opponieren gegen die Brustkrebsgenpatente von Myriad, weil sie keinen freien Zugang mehr zu den Gen-Sequenzen haben. Mit den Patenten hält die Firma auch die ausschließlichen Rechte auf alle anderen Funktionen - schon bekannte und noch nicht bekannte -, an denen diese Gensequenzen beteiligt sind. Was dies bedeutet, zeigt das Beispiel des Patents auf das Gen des CCR5-Rezeptors, das die Firma HGS erhielt. ForscherInnen fanden nach der Patenterteilung heraus, dass dieser Rezeptor für das Eindringen von HI-Viren in menschliche Zellen bedeutsam ist. Obwohl der Firma die Relevanz ihres Patentgegenstandes für die AIDS-Forschung nicht bekannt war, müssen bei der Erforschung von Medikamenten mit diesem Gen nun Lizenzgebühren an HGS entrichtet werden.
Eine weitere, vielleicht noch gravierendere Folge für die Forschung ist, dass Patente zunehmend die Forschungsrichtung diktieren. Ein Grossteil der Brustkrebsforschung beispielsweise konzentriert sich auf den genetischen Ansatz in der Hoffnung, dass hier weitere Patente zu holen sind. Doch weniger als fünf Prozent aller Brustkrebsfälle sind genetischen Ursprungs. In 95 Prozent der Fälle ist die Ursachen eine andere -Umweltbelastung und Ernährung. Frauen in ländlichen Regionen Asiens haben eine fünf Mal niedere Brustkrebsrate als Europäerinnen. Wenn sich Frauen aus diesen Regionen in Europa niederlassen, schnellt die Rate innerhalb von ein oder zwei Generationen auf europäisches Niveau - das kann nicht in den Genen liegen.
Die Patent-Richtlinie der EU ist inzwischen höchst umstritten, vor allem wegen der Patentierung von menschlichen Genen. Frankreich hatte die Umsetzung der EU-Patentrichtlinie zurückgestellt, weil das französische Parlament sie als mit der Menschenwürde nicht vereinbar hält. Soeben hat dieses beschlossen, dass menschliche Gene nicht patentiert werden dürfen. Auch Deutschland, Italien und Belgien haben Vorbehalte und beantragen zusammen mit Frankreich eine Revision der Patent-Richtlinie. Erst vier Länder haben sie bisher akzeptiert.
Florianne Koechlin ist Biologin und schweizer Aktivistin der europäischen Bewegung "Kein Patent auf Leben".
Weitere Informationen unter: www.blauen-institut.ch
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