Biotechnologie schafft keine Arbeitsplätze

Im Gespräch Der Vorsitzende der Ethik-Enquete, René Röspel (SPD), über unverantwortliche Versprechen, unglaubwürdige Klonpolitik, unrealistische wirtschaftliche Erwartungen und die unabsehbare Zukunft der Bioethik

FREITAG: Als im Februar 2004 die Nachricht von den ersten aus geklonten Embryonen gewonnenen Stammzellen aus Südkorea nach Europa kam, wurde überall von einem wissenschaftlichen "Durchbruch" gesprochen. Nun ist kürzlich der Gruppe um den Tierarzt Hwang angeblich schon wieder ein "Durchbruch" in der Stammzellforschung gelungen. Wie schätzen Sie solche Nachrichten ein, ist das nur Medienpolitik oder liegt darin eine Aufforderung, die auch Politiker hier zu Lande nicht ignorieren können?
RENÉ RÖSPEL: Nachdem ich mir die Originalarbeiten angeschaut habe, kann man von einer klaren Verbesserung der Technik sprechen, aber nicht von einem Durchbruch. Die Forscher haben das Verhältnis zwischen eingesetzten Eizellen und gewonnenen Stammzellen optimiert. Die damit einhergehenden Heilungsversprechen werden nicht erfüllt, und das ist unverantwortlich gegenüber den betroffenen Kranken.

Die "Sensation" besteht also im effektiveren "Materialverbrauch"?
Genau, man hat ein Auto schneller gemacht, als es vorher war, aber dafür benötigt man noch keine andere Verkehrspolitik. Die grundsätzlichen ethischen Probleme bleiben dieselben. Man muss bei diesem Verfahren immer noch Embryonen herstellen, die man zu Forschungszwecken und für die Zwecke Dritter zerstört, das ist ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel. Medizinisch-wissenschaftlich bleibt nach wie vor ungeklärt, was eigentlich mit diesem neu hergestellten Konstrukt passiert. Wir haben bei Dolly gesehen, dass es nicht einfach ist, eine funktionierende Körperzelle in eine Eizelle zu verpflanzen. Wir wissen auch nicht genau, was bei der Versetzung des Zellkerns aus einer angestammten Umgebung in eine fremde passiert. Ungelöst ist weiterhin, woher die Eizellen kommen sollen. Für die von Hwang und seine Kollegen im vergangenen Jahr gewonnene Stammzelllinie waren noch 242 Eizellen notwendig, dieses Verhältnis hat sich nun auf ca. 17 zu 1 verbessert. Selbst wenn man es auf 10 zu 1 brächte und das Versprechen, damit Parkinson behandeln zu können, sich bestätigen ließe, benötigte man bei 750.000 Parkinson-Erkrankungen in Deutschland etwa 7,5 Millionen Eizellen; bei nur einem Prozent müsste man immerhin noch 75.000 Eizellen beschaffen. Die kriegt man in Polen vielleicht billiger als in Deutschland, und in der Dritten Welt noch einmal billiger. Und einmal angenommen, es würde technisch alles klappen, wer könnte sich eine solche Technologie dann überhaupt leisten? Zellersatz durch Forschungsklonen ist ein sehr teures Verfahren. Die Versprechungen in Bezug auf Diabetes und andere Erkrankungen sind ohnehin nicht realistisch. Vielfach handelt es sich dabei um Autoimmunerkrankungen. In diesen Fällen lassen sich zwar die zerstörten insulinproduzierenden Zellen austauschen, aber wenn die neuen - egal ob über embryonale oder adulte Stammzellen hergestellt - eingepflanzt werden, würden diese genauso wieder zerstört. Richtiger Ansatzpunkt wäre die Bekämpfung der Ursache.

Hwang hat aus den 185 Eiern dieses Mal 11 Stammzelllinien erzeugt. Stammzellforscher sagen, dass weltweit 300 Zelllinien genügen würden, um sie mit "Material" zu versorgen. Wäre es da nicht ein Weg, diese 300 Zelllinien zu erzeugen und damit ein für alle mal den Bedarf zu decken?
Zunächst glaube ich einem solchen Versprechen nicht. Wir haben diese Erfahrung in der Gentherapie und in Bezug auf die HIV-Bekämpfung gemacht. Auch da wurde gesagt, wenn bestimmte Mittel bereitgestellt werden, haben wir in fünf Jahren ein Mittel gegen die Krankheit. Mittlerweile sind aber 20 Jahre vergangen, ohne dass ein entscheidender Durchbruch gemacht worden wäre. Außerdem unterliegt die Sache mit den 300 Stammzellen auch einem logischen Fehler. Wenn der Vorteil des Forschungsklonens darin besteht, dass man die Erbinformation des Patienten in eine entkernte Eizelle überträgt und aus dieser Linie dann Zellersatz herstellt, um keine Abstoßungsreaktion auszulösen, muss die Stammzelle auch tatsächlich mit einem Zellkern des jeweiligen Patienten hergestellt werden. Die 300 vorhandenen Stammzellen nützen wenig, wenn 10.000 Patienten behandelt werden sollen. Selbst wenn man von Hauptklassen von Abstoßungsmolekülen ausgeht, geht der Vorteil des Forschungsklonens wieder verloren, weil man wie in der Transplantationsmedizin den richtigen Spender mit der richtigen Zelle zum richtigen Empfänger suchen müsste. Das löst das Problem nicht.

Die embryonale Stammzellforschung wird immer mit dem Versprechen verbunden, irgendwann den engen "Organmarkt" zu entlasten.
Ein Organ ist ein komplexes Gebilde. Eine Niere wächst in einer bestimmten Umgebung, im Wechselspiel von komplizierten Zelltypen, das ist im Labor nicht einfach herstellbar. Im Moment wird ausschließlich Grundlagenforschung betrieben, mit einer Ausnahme, den adulten Stammzellen, die seit 40 Jahren erfolgreich in der Knochenmarktherapie eingesetzt werden. Da wir nicht mit den zwei Milliarden Forschungsgeldern konkurrieren können, die Arnolt Schwarzenegger in die embryonale Stammzellforschung steckt, sollten wir uns auf unsere ethisch unproblematische und erprobte Variante der Stammzellforschung konzentrieren.

Die Hoffnungen auf die adulten Stammzellen haben sich in den letzten Jahre nicht unbedingt erfüllt. Zwingt nicht auch das zum Umdenken?
Sicher ist, dass die adulten Stammzellen nicht so flexibel sind, was aber wieder den Vorteil hat, dass sie nicht so anfällig für Krebsentartungen sind. Es gibt offenbar ein Interesse daran, die adulten Stammzellen schlecht zu reden, damit der Weg frei wird für die Forschung an ES-Zellen. Auf diesem Feld kann man schneller etwas erreichen, publizieren und Patente anmelden.

Die Kritiker des therapeutischen Klonens sehen die Gefahr, dass mit der Methode letztlich auch reproduktiv geklont werden könnte. Bislang gibt es - glücklicherweise - noch kein gelungenes Primaten-Experiment. Wenn, wie der Stammzellforscher Schöler behauptet, es eine technische Methode gäbe, das "Material" so zu programmieren, dass es sich nicht zu einem Embryo entwickeln kann, würde dann der Weg frei, das therapeutische Klonen in Deutschland freizugeben?
Grundsätzlich bleibt es ein Embryo, den man daran hindert, sich weiter zu entwickeln. Und grundsätzlich bleibt es bei einem Verfahren, bei dem man zu einem bestimmten Zeitpunkt entscheidet, ob man ihn in die Gebärmutter einpflanzt oder nicht. Und es gibt sicher Leute, die verrückt genug sind, eine Blastozyste eben auch in eine Gebärmutter zu verpflanzen.

Das wird auch ein Verbot nicht verhindern.
Aber wir müssen entscheiden, ob wir eine solche Möglichkeit auch noch beschleunigen wollen, indem wir die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen.

In den USA wird die ethisch problematische Stammzellforschung privaten Geldgebern überlassen, während Präsident Bush für ein weltweites Klonverbot eintritt.
In meinen Augen ist es völlig unglaubwürdig, ein internationales umfassendes Klonverbot zu fordern und auf der US-Bundesebene überhaupt keine Regelung zu haben. Da ist sogar das reproduktive Menschen-Klonen möglich.

In der Schweiz hat die Bevölkerung kürzlich die Stammzellforschung durchgewunken. In Großbritannien entscheidet nicht das Parlament, sondern eine Kommission - die HFEA - ganz pragmatisch über bioethische Fragen. Sollten in Deutschland derlei Entscheidungen auch delegiert werden, sei es auf die Stimmbürger oder ein Expertengremium?
Ich glaube, dass solche Entscheidungen beim Bundestag gut aufgehoben sind. Ich fürchte, dass - wenn zukünftige Heilungsversprechen zur Abstimmung stünden - das Ergebnis programmiert wäre. Das ließ sich auch bei der Abstimmung in der Schweiz beobachten. Zwar lesen sicher nicht alle Abgeordneten unsere Enquete-Berichte, aber die Diskussionen waren intensiv und finden auf einer anderen Ebene statt, als das in der Bevölkerung möglich ist. Großbritannien geht einen anderen Weg, aber ich finde, dass sich die parlamentarische Entscheidungsfindung in den zurückliegenden Jahren bewährt hat.

Derzeit gibt es Streit um das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU, weil darin die verbrauchende Embryonenforschung nicht mehr explizit ausgeschlossen wird. Noch gibt es eine Mehrheit im Europäischen Parlament gegen diesen problematischen Forschungsbereich. Rechnen Sie damit, dass diese Front, die schon immer wacklig war, bald zerbricht?
Es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass mit EU-Geldern Stammzellforschung betrieben wird, die hier zu Lande verboten ist. Man muss aber sehen, dass es sich nur um den Bruchteil des milliardenschweren Gesamtprogramms geht. Deshalb ist es auch nicht verständlich, weshalb die EU-Kommission nicht sagt, wir fördern bestimmte Bereiche gar nicht, das sollen die Nationalstaaten selbst finanzieren. Jedenfalls wird es für die Bundesregierung nicht einfacher, das Moratorium in Sachen verbrauchender Embryonenforschung zu verlängern.

Man hatte in der laufenden Legislaturperiode zunehmend den Eindruck, dass nicht nur Kanzler Schröder, sondern auch die Fachminister anderes wollen als die Enquete-Kommission. Ist dieser Eindruck richtig?
Schon der Bundestag hat in Sachen Stammzellen 2001 anders entschieden als die Enquete votiert hatte. Und auch der Kanzler hat schon 2002 deutlich gemacht, dass er sich eine forschungsliberalere Politik wünscht. Die CDU ist hier allerdings tiefer gespalten als Rot-Grün. Bei vielen scheint indessen die Vorstellung vorzuherrschen, dass - wer sich für die embryonale Stammzellen einsetzt - innovativ sei und die Wirtschaft voranbrächte. Nach dem Ernst Young-Report arbeiteten vergangenes Jahr in Deutschland aber gerade einmal 14.000 Menschen in der Biotechnologie, die meisten davon auch noch abhängig vom öffentlichen Sektor. In der Debatte wird dagegen kolportiert, dass der wissenschaftliche Rückstand künftige Arbeitsplätze kostet.

Um auf meine Frage zum Verhältnis Regierung und Enquete zurückzukommen: Ministerin Zypries hat beispielsweise mit ihrem Entwurf zu Patientenverfügungen die Empfehlungen der Enquete vom September 2004, in der strenge Maßstäbe angelegt werden, schlicht übergangen.
Sie ist den Empfehlungen der von ihr eingesetzten Kommission gefolgt, das ist ihr gutes Recht. Es war der Entwurf eines Ministeriums, nicht der des Parlaments. Ich hätte mir gewünscht, sie hätte das nicht gemacht. Und sie hat den Entwurf ja auch nicht ins Kabinett eingebracht.

Aber auch der Nationale Ethikrat hat sich kürzlich in seiner Stellungnahme eng an den Zypries-Entwurf angelehnt und sich von der Enquete abgesetzt.
Im Unterschied zur Enquete-Kommission will der Nationale Ethikrat Patientenverfügungen unabhängig vom Krankheitsverlauf verbindlich anerkennen. Die Enquete schlägt in ihrem Zwischenbericht dagegen vor, die Reichweite von Patientenverfügungen einzuschränken und geht damit einen Mittelweg bei der Entscheidung zwischen Wille und Wohl des Patienten. Danach wären Patientenverfügungen, die den Abbruch oder die Nichtvornahme lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen zum Inhalt haben, nur dann verbindlich, wenn das Grundleiden des Betroffenen irreversibel ist und die jeweilige Erkrankung zum Tode führen wird. Dies ist insbesondere bei Wachkomapatienten und Demenzerkrankten nicht der Fall. Der zweite wesentliche Unterschied betrifft die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts. Während der Ethikrat die Gerichte nur bei einem Dissens zwischen dem behandelnden Arzt und dem zur Entscheidung berufenen Betreuer einschalten will, soll nach Willen der Enquete-Kommission der Betreuer immer dann der Genehmigungspflicht des Vormundschaftsgerichts unterliegen, wenn er den Abbruch oder die Nichtvornahme lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen anordnen möchte.

Auch soll 2007 das Stammzellimportgesetz neu geprüft werden. Der Kompromiss vom Januar 2001 wurde schon damals als inkonsequent kritisiert. Erwarten Sie Änderungen?
Ich sehe keinen Veränderungsbedarf. Seit drei Jahren gibt es das Gesetz, vor zweieinhalb gab es die ersten Importanträge, und die wissenschaftlichen Möglichkeiten mit den zur Verfügung stehenden Stammzelllinien sind noch lange nicht ausgereizt. Für therapeutische Zwecke werden diese Zellen ohnehin niemals anwendbar sein, weil aufgrund ihrer Herkunft nicht auszuschließen ist, dass sie kontaminiert sind. Aber für die grundlegende Forschung, in der es um Erkenntnisse über die Zellprogrammierung und ähnliches geht, reichen sie noch Jahre. Ich kann also nicht nachvollziehen, warum das Gesetz geändert werden sollte. Ob sich mit der Zusammensetzung des neuen Bundestages die Mehrheiten so ändern werden, dass das Gesetz modifiziert wird, kann ich nicht sagen. Ich stelle aber fest, dass sich die Kollegen aus dem Osten und aus der jüngeren Generation mit solchen Fragen leichter tun.

Ihre Kommission wurde vom vorzeitigen Ende der Legislaturperiode ebenso überrascht wie die gesamte Republik. Was habe Sie sich bis zur Sommerpause noch vorgenommen?
Wir werden den Bericht "Palliativmedizin und Hospizarbeit" voraussichtlich noch Ende Juni oder Anfang Juli abschließen und ansonsten einen Sachstandsbericht anfertigen, in dem wir offene Fragen und Desiderate als Empfehlungen an den nächsten Bundestag übergeben. Mehr wird nicht möglich sein.

Das Gespräch führte Ulrike Baureithel

René Röspel ist Diplom-Biologe und vertritt seit 1998 den Wahlkreis Hagen im Deutschen Bundestag. Seit 2002 ist er Vorsitzender der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin".


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