Den Parteien klare Grenzen setzen

Im Gespräch Der sächsische Landtagsabgeordnete Heiko Hilker (PDS) über den Gebührenstreit und die Gefährdung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Scheitert er oder kommt er durch? Alle 16 Bundesländer müssen der Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages zustimmen, wenn er zum 1. April in Kraft treten soll. Lange wurde vor allem über die Rundfunkgebühr debattiert, die aktuell 16,15 Euro monatlich beträgt. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten eine Erhöhung um 2,01 Euro gefordert. Nicht gerechtfertigt, meinte die Kommission zur Ermittlung der Finanzen (KEF) und nannte 1,09 Euro als begründeten Mehrbedarf. Die Ministerpräsidenten reduzierten diesen Betrag nochmals auf 81 Cent. Da die neue und dann vier Jahre geltende Gebührenerhöhung erst am 1. April und nicht, wie ursprünglich geplant, am 1. Januar 2005 in Kraft tritt, wird der Ausfall der ersten drei Monate ausgeglichen, so dass sich eine Erhöhung von 88 Cent ergibt. Am 9. März wird in Sachsen über die Novellierung des Staatsvertrages entschieden, in jenem Landtag also, in dem es immer wieder merkwürdige Abstimmungen gibt.

Freitag: In den vergangenen Monaten ist das sächsische Landesparlament als Forum der NPD mehrfach unangenehm aufgefallen. Mehrere Abgeordnete, vermutlich aus CDU und FDP, haben den Rechtsradikalen ihre Stimmen gegeben. Halten Sie es für denkbar, dass bei der jetzt anstehenden Abstimmung über den Rundfunkstaatsvertrag wiederum CDU-interne Rechnungen beglichen werden und dass die regierende große Koalition womöglich keine eigene Mehrheit haben wird? Heiko Hilker: Im Jahre 2000 erweiterte die Landesregierung den Rundfunkstaatsvertrag um eine Präambel, die eine Willensbekundung der sächsischen CDU enthält. Neue Programme nur bei Einstellung alter, Aufgabe der Werbung bei ARD und ZDF, eine aus den Landtagen besetzte Rundfunkkommission und ein völlig neuer Rundfunkstaatsvertrag - das sind die in der Präambel genannten Ziele, die später allerdings kaum vorangetrieben wurden. Auf diese Passivität sowie verfassungsrechtliche Probleme könnten sich CDU- und vielleicht auch SPD-Abgeordnete berufen, wenn sie die Zustimmung verweigern. In Milbradts eigener Fraktion geht es jedoch weniger um medienpolitische Inhalte als um Profilierung gegen den Ministerpräsidenten. Die wichtige Entscheidung über den Rundfunkstaatsvertrag könnte Milbradts Gegnern ein willkommener Anlass sein, ihn weiter zu schwächen.

Welche Folgen hätte ein negatives Votum?
Fällt der Rundfunkstaatsvertrag in einem einzigen Landtag durch, gilt die alte Gebühr weiter. Dann müssten die ARD-Anstalten auf 840 Millionen Euro und das ZDF auf fast 500 Millionen in den nächsten vier Jahren verzichten. Dies hätte fatale Auswirkungen, vor allem für das Programm. Die Existenz der kleinen ARD-Sender wäre gefährdet, die großen wie WDR und Bayrischer Rundfunk hätten dagegen kaum Probleme, mit den Mindereinnahmen fertig zu werden. Stoiber und Steinbrück, die eine Reform von ARD und ZDF angemahnt hatten, könnten sich die Hände reiben.

Und was macht die PDS in diesem bizarren Streit?
Es gibt gute Gründe, den vorliegenden Rundfunkstaatsvertrag abzulehnen. Problematisch ist vor allem, dass man die Rundfunkgebühr in die Nähe einer Beihilfe rückt und damit die Europäische Kommission auf den Plan ruft. Das könnte den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefährden. Zu fragen ist auch, weshalb die Ministerpräsidenten nicht die Empfehlung der KEF übernommen haben? Eine nachvollziehbare, verfassungskonforme Begründung ist nicht zu finden. Monatelang stritten Politiker und Aufsichtsgremien um wenige Cent, während vor kurzem die Grundgebühr der Deutschen Telekom ohne jede Diskussion um 1,94 Euro erhöht wurde. Für kein öffentliches Unternehmen im Verkehrs- oder Energiebereich würde man beispielsweise die Höhe der Onlineausgaben beziehungsweise des Marketingaufwandes festschreiben. Selbstverständlich könnten ARD und ZDF sparsamer wirtschaften. Doch die damit verbundenen Strukturentscheidungen müssen von den Sendern selbst oder - nach einer offenenen Debatte - in den Parlamenten getroffen werden. Da allerdings haben sich CDU und SPD mehr als zurückgehalten.

Sie stimmen also gegen die Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags?
Nein. Wenn Sachsen den Vertrag ablehnt, hätte dies fatale Auswirkungen vor allem auf die beiden ostdeutschen Anstalten MDR und RBB. Das wäre ein Erdbeben für die ostdeutsche Medienlandschaft. Die freien Mitarbeiter sowie die in Leipzig, Berlin und Potsdam ansässigen Produktionsunternehmen wären die ersten Opfer, während die Medienstandorte in Bayern und Nordrhein-Westfalen profitieren würden, weil sie zusätzliche Aufträge bekämen. Stärkung der großen, Schwächung der kleinen Sender - diesem Szenario muss sich die PDS widersetzen und deshalb, allen Einwänden zum Trotz, dem Staatsvertrag zustimmen. So könnte sich die merkwürdige Situation ergeben, dass die PDS dem CDU-Ministerpräsidenten zu einer Mehrheit verhilft.

Was müsste jenseits der Gebührenentscheidung getan werden, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren?
Für uns ist wichtig, dass gegen den Rundfunkstaatsvertrag geklagt wird. Vorrangig kann es bei einer Klage nicht um die Höhe der Gebühren gehen. Ziel muss es stattdessen sein, die ständige Intervention der Politik auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Außerdem sollte eine Reformkommission einberufen werden, die Vorschläge zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angesichts von Digitalisierung, Globalisierung, neuer Verbreitungswege und sich ausdifferenzierender Nutzergewohnheiten entwickelt. Nach 15 Jahren ist die Zeit der Änderungsstaatsverträge vorbei. Es bedarf eines neuen großen Wurfs. Daneben wünschen wir uns ein öffentlich-rechtliches Kinderradio, eine größere Zahl an Filmen, Dokumentationen und Reportagen aus und über den Osten sowie mehr Angebote für die hier lebenden Ausländer. Nicht zuletzt sollten die absurd hohen Gagen einzelner Moderatoren deutlich reduziert werden.

Hat die sächsische Landesregierung signalisiert, dass sie solche Forderungen eventuell unterstützt, um der PDS eine Zustimmung zum Staatsvertrag zu erleichtern?
Nein, aber in vier Jahren wird der Rundfunkstaatsvertrag wieder zur Debatte stehen. Bis dahin muss es erste Schritte einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geben. Sonst wird er nicht überleben. Ich hoffe, dass die notwendigen Initiativen aus den Sendern selbst kommen. Das würde beweisen, dass man dort - obwohl Politiker immer wieder das Gegenteil behaupten - reformfähig ist.

Das Gespräch führte Hans Thie


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