Die Toten mahnen nicht

Chile Der Preis für die Demokratisierung des Landes war ein Kniefall vor der "Kultur der Straflosigkeit" - erst der "Fall Pinochet" schien das zu ändern

Augusto Pinochet wird ein Strafprozess wegen der Caravana de la Muerta von 1973, bei der 75 Menschen ermordet wurden, erspart bleiben. Die Entscheidung der 6. Berufungskammer in Santiago, das Verfahren wegen Altersdemenz auszusetzen, kommt einer Einstellung gleich. Für die Kläger eine prekäre Lage. Ihre Einspruchsmöglichkeiten sind begrenzt, denn rechtlich gesehen bedeutet das Votum der Berufungsinstanz, dass die gegen Pinochet erhobenen Vorwürfe - und damit das Verfahren selbst - aufrechterhalten werden, sein Gesundheitszustand es nur verbietet, einen Prozess zu eröffnen. Damit stellt sich die Frage, ob nach dem zitierten Richterspruch die seit einigen Monaten erkennbare Dynamik zur juristischen Aufarbeitung der Diktatur erhalten bleibt oder wieder jene Schutzmechanismen greifen, die noch zu Zeiten der Junta etabliert wurden.

Die Diktatur des chilenischen Militärs unter General Pinochet entschloss sich 1980 zu einem, wie sie glaubte, eleganten Schachzug, der ihr das Charisma legitimer Herrschaft verschaffen sollte. Sie dekretierte eine neue Verfassung, die - von marginalen Korrekturen abgesehen - bis heute Gültigkeit besitzt. Bereits 1978 hatte man ein Amnestiegesetz erlassen, das für alle nach dem Putsch vom September 1973 begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit Straffreiheit gewähren sollte. Auch dieses Gesetz blieb bisher in Kraft und fand in etlichen Prozessen Anwendung, die nach dem Abgang des Regimes 1990 gegen dessen Paladine angestrengt wurden.

Man muss bei alldem in Betracht ziehen, dass - anders als im Nachbarland Argentinien, wo die Tage des Obristen Jorge Videla gezählt waren, als er 1982 den Falklandkrieg schmählich verlor - Pinochet in Chile die demokratische Transformation zu dominieren suchte, indem er dafür ein ausgesprochen autoritäres Schnittmuster entwarf. 1988 hatte es ein Plebiszit gegeben, mit dem zur unangenehmen Überraschung der Militärs eine Mehrheit von 54,7 Prozent gegen das Regime und für freie Wahlen votierte. Pinochet unternahm daraufhin alles, seine Konditionen für die nun unvermeidliche Demission durchzusetzen. Dazu gehörten eine Bestandsgarantie für die Verfassung von 1980 ebenso wie ein Mindestquorum für Armeeangehörige im Senat oder Schutzmechanismen gegen eine mögliche Strafverfolgung. Der demokratischen Opposition gelang es lediglich, einzelne Verfassungsartikel zu ändern - am undemokratischen Charakter der Konstitution änderte das wenig.

Die Justiz erwacht allmählich

Als Ende 1989 Patricio Aylwin, Kandidat der Mehr-Parteien-Allianz Concertación de Partidos Políticos por la Democracía (CPPD), die Präsidentschaftswahl gewann, sicherten sich Pinochet und seine Entourage unmittelbar vor der Amtsübergabe ein weiteres Mal ab: In einem Akt präventiven Selbstschutzes wurden für das Verfassungsgericht und den Obersten Gerichtshof in Santiago Richter eingesetzt, die als ergebene Anhänger galten. Die erstrebte Demokratisierung fand sich damit derart unter Kuratel gestellt, dass an eine juristische Aufarbeitung der Diktatur kaum zu denken war, geschweige denn an eine Bestrafung von Tätern, denen schwere Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt wurden.

So blieb es in der Ära Aylwin bei äußerst zaghaften Schritten, sich des Erbes der Diktatur zu nähern: 1990 wurde eine Wahrheits- und Versöhnungskommission unter dem Regierungsmitglied Raul Rettig gebildet, die zunächst Zeugenaussagen von Diktaturopfern dokumentieren und in einem Report zusammenfassen sollte. Mehr als 3.400 Personen nahmen dieses Angebot wahr. Zusätzlich konnte das Gremium für seine Recherchen auf Archive sozialer und kirchlicher Organisationen zurückgreifen, während jede Kooperation mit den Streitkräften am Veto der Generalität scheiterte.

Ohnehin waren der "Wahrheitsfindung" durch die Wahrheitskommission strenge Grenzen gesetzt: Sie sollte zwar Vorschläge zur Wiedergutmachung und Entschädigung entwickeln, doch keinerlei Anklageerhebung vorbereiten. Dies blieb Gerichten vorbehalten, die in den ersten Jahren nach der Diktatur tatsächlich zahlreiche Prozesse eröffneten, doch in der Regel Freisprüche verhängten, sobald sich ein Angeklagter auf das Amnestiegesetz berief. Teilweise wurden Verfahren von vornherein mit der Begründung verweigert, der Verbleib verschwundener Personen sei nicht eindeutig geklärt und damit nicht erwiesen, ob überhaupt eine Straftat vorliege.

Zu einer partiellen Revision dieser Rechtsprechung kam es erst 1994, als demokratisch gesinnte Richter eine Lücke im Amnestiegesetz entdeckten: Unter den dort für einen Straferlass aufgeführten Tatbeständen war "Entführung" nicht vermerkt. Das ermöglichte es, in den Jahren der Diktatur verschwundene Personen als "permanent Entführte" zu definieren und so einen Teil der Täter anzuklagen. Mitte der neunziger Jahre gab es auch Richter, die sich nun vermehrt bei Straftaten auf das Völkerrecht beriefen - es gilt nach der chilenischer Rechtsordnung dann als übergeordnetes Recht, wenn Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden - und eine Amnestie in solchen Fällen als rechtswidrig einstuften. Sie verwiesen außerdem auf die Anti-Folter-Konvention der UNO von 1984, zu deren Vertragsstaaten auch Chile gehört.

Dieses Erwachen der Justiz kulminierte im Prozess gegen Ex-Geheimdienstchef Manuel Contreras, eine der verhasstesten Figuren des einstigen Regimes, und dessen Stellvertreter Pedro Espinoza, die sich beide allerdings nicht für Folter und Mord an Tausenden von Oppositionellen durch die Geheimpolizei DINA (später CNI) verantworten mussten, sondern ausschließlich wegen des Attentats auf Allendes ehemaligen Außenminister Orlando Letelier 1976 in Washington. (Auf massiven Druck der USA hatte die Militärregierung den tödlichen Anschlag 1978 von einer Amnestierung ausdrücklich suspendieren müssen.) Nach einem monatelangen Tauziehen mit den Oberkommandierenden der Streitkräfte verurteilte der Oberste Gerichtshof schließlich Contreras und Espinoza am 30. Mai 1995 zu sechs beziehungsweise sieben Jahren Haft. Das unverhältnismäßig niedrige Strafmaß wurde damit begründet, dass die Tat 19 Jahre zurückliege. Nicht zuletzt daraus war zu ersehen, wie inkonsequent und zwiespältig der Umgang chilenischer Gerichte mit der Schuld der Militärs in den zehn Jahren der post-diktatorischen Regierungen Aylwin und Frei blieb. Es konnte daher nicht verwundern, wenn im Parlament immer wieder Gesetzentwürfe zur Abstimmung standen, die einen Schlusspunkt setzen wollten.

Fiasko am "Runden Tisch"

Eine wirkliche Zäsur brachte erst die Festnahme Pinochets am 16. Oktober 1998 in London. Auch wenn auf die 503 Tage Hausarrest aus humanitären Gründen eine Rückkehr nach Chile folgte - das Urteil des britischen House of Lords vom November 1998, wonach der Ex-Diktator als ehemaliges Staatsoberhaupt keine Immunität vor Strafverfolgung im Ausland genieße, ließ Politik und Justiz in Chile nicht unbeeindruckt. Erstmals sprach man jetzt offen über Gräuel der Junta, lösten Staatsanwälte Ermittlungen aus, nahmen Richter ruhende Prozesse gegen Militärs und Geheimdienstagenten wieder auf. Dabei griffen die Gerichte nicht zuletzt auf Interpretationen des anrüchigen Amnestiegesetzes von 1978 zurück, die eine Strafverfolgung ermöglichten.

Um unter diesen Umständen die sich abzeichnende Verurteilung etlicher Generäle zu verhindern, regte Luftwaffenchef Patricio Rios Mitte 1999 einen "Runden Tisch zum Thema Menschenrechte" an. Offiziell sollte es darum gehen, den Verbleib Verschwundener zu klären und einen Dialog zwischen Militär und Zivilgesellschaft zu eröffnen. Die Vertreter der Armee stellten jedoch die Bedingung, nur Auskünfte zu geben, wenn die Identität der Informanten anonym bleibe, was im Juni 2000 auch gesetzlich verankert wurde.

Was am "Runden Tisch" zur Sprache kam, war mehr als enttäuschend. Bei den meisten Vermissten wurde die Version kolportiert, sie seien aus Hubschraubern ins Meer geworfen worden - also jede weitere Spurensuche vergeblich. Damit bestätigte sich die Befürchtung von Angehörigen der Betroffenen, dass der "Runde Tisch" nur eingerichtet wurde, um ein Junktim zu bedienen: Informationen gegen Anonymität und Straflosigkeit der Täter. Christdemokratische Politiker wie Gabriel Ascencio bezeichneten denn auch diesen Ansatz von Vergangenheitsbewältigung als "totales Fiasko".

Das Vorgehen der Justiz im "Fall Pinochet" blieb davon unberührt. Dem Untersuchungsrichter Juan Guzmán Tapia gelang es nicht nur, die Immunität des Ex-Diktators nach dessen Heimkehr aufheben zu lassen, sondern im Dezember 2000 beziehungsweise Januar 2001 auch ein Verfahren einzuleiten und den einst Mächtigen einem ersten Verhör zu unterziehen. Wie mächtig das Militär dabei immer blieb, zeigte der Kampf um jeden einzelnen der juristischen Schritte. Bis zu einem psychiatrischen Gutachten, das für Angeklagte über 75 Jahren in Chile obligatorisch ist, vergingen mehrere Monate. Pinochet erkennungsdienstlich zu behandeln, war gänzlich unmöglich. Und der ersten Entscheidung Guzmáns, den Prozess zu eröffnen, folgten eindeutige Drohgebärden der Armeeführung gegenüber der Justiz und Staatschef Ricardo Lagos persönlich. Bei ihrem Gutachten im Januar ließen die Psychiater dann erwartungsgemäß genügend Interpretationsspielraum für eine Einstellung des Verfahrens. Der Befund lautete auf "leichte bis mittelschwere Demenz" - eine auslegbare Diagnose. Seit seiner Rückkehr nach Chile hatten die Verteidiger des 85-jährigen Ex-Generals stets von Neuem versucht, die Gerichte zu überzeugen, dass ihr Mandant nicht mehr verhandlungsfähig sei.

Chiles Präsidenten nach Pinochet

1990 - 1994 Patricio Aylwin (Christdemokratische Partei) 1994 - 2000 Eduardo Frei Ruiz-Tagle (Christdemokratische Partei)

Seit 2000 Ricardo Lagos (Sozialistische Partei)


Eine Besserung des Zustands von Pinochet ist genauso wenig zu erwarten wie eine Veränderung der realen Machtverhältnisse in Chile. Ungewiss ist derzeit vor allem, wie groß die Signalwirkung des Spruchs der Berufungsrichter auf die noch laufenden, aber auch die anstehenden Verfahren sein wird. Die Sühne für die Menschenrechtsverletzungen aus 17 Jahren Diktatur steht noch immer aus und damit eine Anwendung jenes "humanitären Völkerrechts", auf das sich die UN-Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda berufen.

Von der Autorin erscheint im August das Buch Der Fall Pinochet, die Aufarbeitung der chilenischen Militärdiktatur. Neuer ISP-Verlag.

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