„Mehr Staat, weniger privat“ muss die Lehre aus den vom Neoliberalismus geprägten politischen Weichenstellungen der letzten Jahrzehnte sein. Wir wissen: Nur ein starker Staat, der für seine Bürgerinnen und Bürger da ist, ist wichtiger Garant für unsere Demokratie und den sozialen Frieden.
Mit diesem Wissen um die Verantwortung des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern wollen wir Bereiche der Daseinsvorsorge stärken, damit das Vertrauen in die Versorgungssicherheit des Staates wieder stärker wird.
Dabei umfasst die Verantwortung des Staates für die Daseinsvorsorge die Sicherung des allgemeinen und diskriminierungsfreien Zugangs zu existentiellen Gütern und Leistungen sowie die Bereitstellung der nötigen I
2;tern und Leistungen sowie die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur für alle Bürger*innen. Die Leistungen der Daseinsvorsorge unterliegen nicht dem Diktat der Wirtschaftlichkeit. Das heißt, die Leistungen sind in jedem Fall zu erbringen, unabhängig davon, ob damit Erträge im betriebswirtschaftlichen Sinne generiert werden können. Aus dieser Verantwortung des Staates für die Daseinsvorsorge leiten wir die Verpflichtung ab, der Daseinsvorsorge Verfassungsrang zu geben.Zwar zählen Leistungen der Daseinsvorsorge zum Kernbestand des deutschen Rechts- und Gesellschaftssystems, sie sind aber in den letzten Jahrzehnten einem starken Sparzwang und letztlich einem Privatisierungsdruck ausgesetzt gewesen. Dafür war maßgeblich auch der Druck von europäischer Ebene durch den Binnenmarkt verantwortlich. Daseinsvorsorge wurde stärker der wettbewerbsorientierten Privatwirtschaft überlassen, hoheitliche Aufgaben wurden an private Erbringer delegiert.Die Daseinsvorsorge darf nicht der Privatwirtschaft überlassen werdenDie Europäische Kommission hat im Grünbuch zur Daseinsvorsorge drei Gruppen von Leistungen der Daseinsvorsorge unterschieden, wobei auch zwischen diesen die Abgrenzung nicht immer eindeutig ist und auch die nachfolgend vorgenommene Zuordnung der als Beispiele aufgeführten Sektoren keine abgeschlossene Auflistung ist:1. Netzgebundene Wirtschaftszweige, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen: Post, Telekommunikation, Strom, Gas, Verkehr (Öffentlicher Nah- und Fernverkehr)2. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, bei denen umfassende Gemeinschaftsregelungen der EU fehlen oder bestehende als unzureichend angesehen werden: Abfall, Wasserversorgung, öffentlicher Rundfunk, Sozialwirtschaft, gemeinwohlorientierte Finanzdienstleistungen.3. Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten und Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die der Erfüllung wesentlicher Staatsaufgaben dienen und in der Regel nicht dem europäischen Binnenmarktwettbewerbs- und Beihilferecht unterliegen. Das sind hoheitliche Aufgaben wie die Justiz, Öffentliche Sicherheit und Militär, Steuer- und Finanzwesen, Raumordnung und Verkehrsinfrastruktur (zum Beispiel Wasserstraßen), das nationale Bildungssystem (Bildung, Schulen, Hochschulen, Kindergärten, Bibliotheken) Soziales (Wohnungswesen, Sozialschutz), Gesundheitswesen, Kultur (Kulturelle Einrichtungen wie Theater und Opernhäuser), Freizeitgestaltung.Aber auch auf diesen Bereich der sogenannten nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten und Dienstleistungen gibt es mittlerweile Angriffe von Wirtschaftsunternehmen und Investmentgesellschaften. Der Pflegebereich und das Wohnungswesen sind Beispiele dafür.Das Vertrauen in den Staat ist geschwächtAuch die Abgrenzungen zwischen den Kompetenzen der unterschiedlichen nationalen politischen Ebenen (Kommunen, Land, Bund) sind nicht immer eindeutig. Seit der Föderalismusreform 2006 ist die Rahmenkompetenz des Bundes entfallen und teils in konkurrierende, teils in ausschließliche Kompetenz von Bund und Ländern gefallen. So können z.B. Kommunen per Gesetz vom Bund keine Aufgaben übertragen werden und neu geregelt sind auch die Bundesfinanzhilfen der Mischfinanzierung. Diese Entwicklung auf europäischer und nationaler Ebene hat für Bürgerinnen und Bürger den Glauben und die Zuversicht in die Handlungsstärke des Staates massiv geschwächt. Die Leistungen der Daseinsvorsorge werden nicht mehr lückenlos so wahrgenommen, dass sie den flächendeckenden, gleichberechtigten Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu wichtigen Dienstleistungen und Einrichtungenmit hoher Qualität zu erschwinglichen Preisen gewährleisten und sich durch Versorgungssicherheit und Kontinuität der Dienstleistung auszeichnen.Wir brauchen wieder eine starke Gemeinwohlverpflichtung der Bereiche der Daseinsvorsorge.Deshalb bedarf es einer klaren gesetzlichen Regelung, wie sie im europäischen Verfassungsvertrag grundsätzlich vorgegeben wird. Die Aussagen des Artikels III-122 im europäischen Verfassungsvertrag zu den Diensten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse bedeutet insofern eine Klarstellung, da dort die europäische Regelungskompetenz bei „Grundsätzen und Bedingungen“ hinsichtlich der gemeinwohlorientierten Leistungen festgeschrieben wurde.Ein dynamisches KonzeptWir brauchen eine klare Definition im Grundgesetz, welche Bereiche der Daseinsvorsorge wir schützen. Die hoheitliche Trägerschaft muss die demokratische Entscheidung, Transparenz und Kontrolle beinhalten und darf sich nicht etwa durch Beteiligung privater Unternehmen diesen Anforderungen entziehen.Die Daseinsvorsorge muss für künftige technologische und gesellschaftliche Entwicklungen offen sein. Sie muss als ein dynamisches Konzept regelmäßig evaluiert werden und an die politischen Vorgaben und den Stand der sozialen und kollektiven Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst werden.Bei ihrer Regulierung ist die Information, Konsultation und Beteiligung von Arbeitnehmer*innenvertretungen wichtig, um insbesondere bei ihrer Organisation, ihrer Überwachung und bei der Durchsetzung von Standards Arbeitnehmer*inneninteressen einzubringen.Eine Evaluierung muss eine Bewertung für die Nutzer*innen der erbrachten Dienstleistung im Sinne des Verbraucherschutzes vornehmen, um eine qualitativ hohe Grundversorgung, die durch feste Grundpreise nicht zu ständigen Preisvergleichen zwingt, zu garantieren.