Gewissen als Berufsrisiko

Juristische Lohnschreiber Wie die Advokaten des Verteidigungsministers Jung (CDU) einen höchst unerwünschten Richterspruch umdeuten
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Das Grundgesetz normiert ... eine Bindung der Streitkräfte an die Grundrechte, nicht jedoch eine Bindung der Grundrechte an die Entscheidungen und Bedarfslagen der Streitkräfte." So lakonisch diese Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, so überwältigend ihre Wirkung auf der Bonner Hardthöhe und im Berliner Bendlerblock. Bis auf den heutigen Tag nämlich hat das höchstrichterliche Urteil vom Sommer 2005 den Offiziellen im Bundesverteidigungsministerium schlicht die Sprache verschlagen. Offenbar hatte niemand dort damit gerechnet, dass die Richter einen Stabsoffizier vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung - immerhin einer mit Gefängnis bedrohten Wehrstraftat - freisprechen. In seinem auf rund 130 Seiten sorgfältig begründeten Ur