Im Zweifelsfall forschungsfreundlich

Im Gespräch Kristiane Weber-Hassemer, Juristin und Vorsitzende des Nationalen Ethikrats, über Konkurrenz im Beratungsgeschäft, Unabhängigkeit und die Aufgaben der Bioethik
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FREITAG: Zuletzt wurde die Zukunft der beiden Ethik-Institutionen wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Momentan ist unwahrscheinlich, dass eine dritte Enquete aufgelegt wird. Sehen Sie darin eine Abwertung der bioethischen Beratung insgesamt oder glauben Sie, dass damit der Nationale Ethikrat aufgewertet wird?
KRISTIANE WEBER-HASSEMER: Ich sehe darin weder eine Auf- noch eine Abwertung. Vielleicht hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass es sinnvoll ist, anstelle einer Ad-hoc-Einrichtung die bioethische Beratung in einem Gremium zu verstetigen.

Dieses nun entstehende Vakuum könnte der Nationale Ethikrat füllen. Ist die von Parlamentariern geäußerte Furcht, der Ethikrat könnte nun einen Alleinvertretungsanspruch anmelden, berechtigt?
Ich bedaure sehr, dass dieser