Propheten vor Gericht

Störungen auf Grund der Nächstenliebe ...

Störungen auf Grund der Nächstenliebe

Andreas R. (44) hat Sendungsbewusstsein. Bekehren möchte der Angeklagte die Menschen, zur Umkehr ermahnen. Er will warnen vor Abtreibung, Homosexualität, Ehebruch und Vielweiberei. Und auch vor Krieg, Heuchelei und Machtmissbrauch. "Mein Schwert ist das Wort", verkündet er vor Gericht. Die Worte der Bibel so kundgeben, wie sie geschrieben stehen, sei seine Absicht. Er wolle die Gesellschaft mit den "wahren Fundamenten" ihres christlich geprägten Wertesystems konfrontieren.

"Störung der Religionsausübung in drei Fällen" lautet nun die Anklage des Staatsanwaltes. Gottesdienste habe der Angeklagte durch laute Zwischenrufe "erheblich gestört", desgleichen die Regierungserklärung von Bundeskanzler Schröder im Reichstag, sowie die Buchvorstellung eines Fußball-Stars. Bei allen Begebenheiten waren Kameras dabei. Denn das Sendungsbewusstsein des Andreas R. darf im doppelten Sinne verstanden werden. An Journalisten verteilt er eine Video-CD mit dem Titel Sodom und Gomorrha, auf der die angeklagten und weitere TV-Auftritte des "Mahners" verewigt sind. Sequenzen mit Reden christlicher Würdenträger sind vorzugsweise mit Bildern abgetriebener Föten hinterlegt. "Die offiziellen Kirchen sind Sekten, die von niemandem überprüft werden" lässt er die Welt wissen. Andreas R. hat einen sicheren Instinkt für Publicity, er nutzte unter anderem drei live im Fernsehen übertragene Gottesdienste, um seine "Mahnungen" an den Mann und die Frau (in dieser Reihenfolge) zu bringen. Deshalb steht er vor Gericht. Der Kontrast zwischen einem forschen und selbstbewussten Angeklagten und einem eher leisen und nachdenklichen Richter L. verstärkt den Eindruck, dass auch der mit Presseleuten überfüllte Gerichtssaal nur ein Podium für die Predigten des Andreas R. ist. Der Mitangeklagte Christian A., der Richter, der Staatsanwalt, die Presse - alles nur Beiwerk.

Die "Taten" räumt Herr R. unumwunden ein, allerdings sehe die "Gemeindeordnung" der Bibel vor, dass "in einem Gottesdienst jeder sprechen" dürfe. Deshalb seien die gestörten "Veranstaltungen" auch keine wahren Gottesdienste gewesen. Er bringt das Gericht in Verlegenheit: "Wenn jetzt hier jemand reinkommen würde und laut ›Feuer‹ rufen würde, weil es brennt, würden sie den auch verurteilen?"

Die Beweiserhebung mit verschiedenen Zeugenvernehmungen und einer Videoaufzeichnung offenbart dann, dass die Störungen teils nur sehr kurzfristig waren und teils noch nicht einmal zur Unterbrechung des Gottesdienstes geführt haben.

Ein psychiatrisches Gutachten attestiert dem Angeklagten eine "Überwertidee", keinesfalls jedoch psychische Störungen oder Wahnvorstellungen. In einfachen Verhältnissen aufgewachsen, sei der Angeklagte schon früh mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Verurteilungen wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung seien von einer Verurteilung 1984 wegen schweren Raubes gekrönt worden. Während der Verbüßung der sechsjährigen Haftstrafe habe Herr R. "zu Gott gefunden". Seitdem sei er nur noch durch die gewaltfreie Störung öffentlicher Veranstaltungen aufgefallen.

Gegenüber dem Staatsanwalt macht sich R. selbst zum Ankläger: "Auch Sie werden eines Tages vor ihren Schöpfer treten müssen". Der Anklagevertreter spricht in seinem Plädoyer von "einer erheblichen Störung" der Gottesdienste und fordert für Andreas R. eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro, für den mitangeklagten Christian A. 800 Euro.

Dem mag der Vorsitzende so nicht folgen. Zwar werden beide Angeklagten "wegen Störung der Religionsausübung" zu Geldstrafen von 400 und 600 Euro verurteilt, doch wertet Richter L. in seiner Begründung strafmildernd, dass diese Störungen aus "Gründen der Nächstenliebe erfolgten". Auch zeigt er ein gewisses Verständnis für eine Abtreibungsgegnerschaft. Er nennt R. "einen Überzeugungstäter". Strafverschärfend sei allerdings die Intoleranz gegenüber Andersdenkenden zu bewerten. "Sie tun ihrer Sache damit nichts Gutes", gibt er den Angeklagten mit auf den Weg.

Der Angeklagte ist mit diesem Urteil einverstanden und würdigt, dass "endlich mal ein Gericht unsere Motivation berücksichtigt hat und nicht nur nach nüchternen Paragraphen verfahren ist". Etwa zehn weitere Verhandlungen ähnlicher Couleur stehen nach eigenen Angaben gegen den selbsternannten Prediger noch aus. R. will seinem "göttlichen Auftrag" auch in Zukunft folgen. "Wenn es sein muss, auch bis ans Kreuz". Selbstzweifel hat er keine.

Hund Adolf, der die Pfote hebt

Schweinfurt in Oberfranken ist die Geburtsstadt des Roland Otto T., Jahrgang 1949. Sein Vater war einst Kompaniechef in der Wehrmacht. Roland T. wird Oberministrant in der Gemeinde seiner Heimatstadt und lernt Bank- und Bürokaufmann. Mit 25 Jahren heiratet er, aus der Ehe gehen zwei Kinder hervor. Nach der Wende wechselt er nach Berlin und arbeitet dort in einer gut bezahlten Position "als kleiner Vorgesetzter" bei der Berliner Bank. "Dort hat man mich rausgeekelt, weil ich die Judenbetrügereien decken musste", sagt er vor Gericht. Danach habe er für Mercedes-Benz LKWs in die neuen Bundesländer verkauft. "Ich habe denen die Sachen zu überhöhten Preisen angedreht. Die haben ja alles gekauft." Roland T. verdient gut und leistet sich mehrere Immobilien "im Osten". Bei der Besichtigung eines der Häuser stürzt er in den Keller, fällt auf den Kopf und liegt drei Wochen im Koma. Nach diesem Unfall wird er "zwangsverrentet". 1999 lässt sich seine Frau von ihm scheiden und prozessiert des Geldes wegen gegen ihn. Seitdem läuft er durch Berlin und gerät mit der Justiz in Konflikt.

"Die Berliner Bevölkerung ist besonders krank", gibt er als Erklärung für seine öffentlichen Auftritte ab. In Nürnberg habe er einmal im Fond eines Kabriolets stehend dem Fahrer den Weg gezeigt, wobei er den rechten Arm ausstreckte. Da hätten mindestens 100 Leute "Sieg Heil" gerufen. Für ähnliche "Hinweise" steht er nun vor Gericht. So soll er 2002 an verschiedenen öffentlichen Orten den Hitlergruß gezeigt und "Sieg Heil" gerufen, den Regierenden Bürgermeister als "Arschficker" bezeichnet sowie Polizeibeamte beleidigt haben. Insgesamt ist er wegen sechs Taten angeklagt.

Das sind nach Auffassung des Angeklagten nun aber alles nur Missverständnisse. "Ich habe mich nie wie ein deutscher Depp hingestellt und ›Sieg Heil‹ gerufen", verteidigt er sich. Man habe die einzelnen Worte aus dem Zusammenhang gerissen. Er liest bei seiner Einlassung in seinen minutiös notierten Aufzeichnungen nach und erklärt: "Ich bin ein Fanatiker der Registrierung". Er misst Zeiträume in "ZdH", was soviel wie "Zeiten des Heils" bedeutet. In den "ZdH 6305" sei er beispielsweise "von Polizeibeamten misshandelt worden". Und die Meldungen in der Presse, dass sein Schäferhund Adolf auf Geheiß die rechte Pfote zum "deutschen Gruß" hebe, sei eine Erfindung. Adolf habe seit einem Unfall eine steife Pfote, deshalb sehe das "nun mal so aus, wenn er Pfötchen gibt".

Zum Thema "Ausländer, Schwule und Sozialisten" weiß sich Herr T. eins mit "einem Großteil der Bevölkerung". Richter B. ist sichtlich genervt von den ständigen Unterbrechungen durch den Angeklagten, verhängt schließlich ein Ordnungsgeld.

Ein psychiatrisches Gutachten diagnostiziert einen "vielgestaltigen Komplex von Störungen" bei dem Angeklagten. Es sei "eine emotionale Enthemmung" sowie "eine erschreckende Einstellung gegenüber Schwächeren" festzustellen. Insgesamt sei Herr T. von "überwertigen Ideen geleitet" und nur "bedingt steuerungsfähig". "Ich bin nicht verrückt", wirft der Angeklagte dazwischen, wofür er die nächste Rüge kassiert.

Bereits im Jahr 2000 war Roland T. wegen zehn ähnlicher Taten verurteilt worden, nun plädiert der Staatsanwalt auf elf Monate Haft, die "zum letzten Mal" zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Die Verteidigung argumentiert, dass sich der Angeklagte aus Einsamkeit so verhalte. Er habe nach der Trennung von der Familie nur ein Podium gesucht, ein Publikum, das ihm zuhöre. Dem widerspricht Roland T. mit seinem Schlusswort. "Ich habe viele Bekannte und Freunde. Die sind alle der Meinung, dass da endlich mal einer den Mut hat, das auszusprechen, was alle denken. Unter anderen politischen Verhältnissen wäre ich mindestens Staatssekretär. Ich bin unschuldig, basta!"

Richter B. folgt mit seinem Urteil weitgehend dem Antrag des Staatsanwaltes und setzt die dreizehnmonatige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. In seiner Begründung führt er aus, dass "der Kontext beim Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen entscheidend" sei. Und dieser Kontext sei in den hier verhandelten Fällen eindeutig. "Privat können Sie machen, was Sie wollen, aber hier ist eine Grenze überschritten".

Der Angeklagte wähnt sich als Opfer und will in die Berufung gehen.

Im Anschluss an die Verhandlung spricht er mich in der Kantine an: "Für wen schreiben Sie?" "Ich bin freier Journalist." "Und wie ist Ihre Gesinnung?" will er wissen. "Schwul, schwerbehindert, anarchistisch und jüdisch!" sage ich. Ungerührt lupft Herr T. seinen Hut: "Habe die Ehre" und geht weg.


Der digitale Freitag

Mit Lust am guten Argument

Verändern Sie mit guten Argumenten die Welt. Testen Sie den Freitag in Ihrem bevorzugten Format — kostenlos.

Print

Die wichtigsten Seiten zum Weltgeschehen auf Papier: Holen Sie sich den Freitag jede Woche nach Hause.

Jetzt kostenlos testen

Digital

Ohne Limits auf dem Gerät Ihrer Wahl: Entdecken Sie Freitag+ auf unserer Website und lesen Sie jede Ausgabe als E-Paper.

Jetzt kostenlos testen

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden