Vielleicht nimmt jetzt doch alles ein halbwegs gutes Ende. Vielleicht setzt sich Andreas Vogt in Düsseldorf doch noch durch mit seinem Bürgerantrag, die beiden letzten in Deutschland als „Hexen“ verbrannten Frauen zu rehabilitieren – nach 273 Jahren. Wenn es so kommt, dann wohl vor allem wegen Vogts Hartnäckigkeit. Denn der Versicherungsangestellte und Hobbyforscher rannte in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt lange gegen eine schwarze Wand.
Es geht um die beiden „Düsselhexen“ Helena Curtens und Agnes Olmans, die 1738 in Gerresheim – heute ein Stadtteil von Düsseldorf – hingerichtet wurden. Helena Curtens war da gerade 16 Jahre alt. „Das war der letzte Hexenprozess auf deutschem Boden, nachdem bereits Ja
bereits Jahrzehnte lang keine Scheiterhaufen mehr gebrannt hatten“, sagt Vogt, der sich seit vielen Jahren mit „Hexen“ beschäftigt. Gewiss kein Ruhmesblatt für Düssedorf. Vogt drängt den Stadtrat, sein Bedauern über die damaligen Todesurteile aussprechen.Damit allerdings traf er auf unerwartet heftigen Widerstand. Kulturdezernent Hans-Georg Lohe (CDU) ließ Düsseldorfs Stadtarchivare nach Argumenten suchen – und riet dann von einer Rehabilitierung ab. Schließlich müsse dafür ein Urteil aufgehoben werden, das „nach langer Beweisaufnahme vom damaligen landesherrlichen bergischen Schöffengericht” gefällt worden sei. Lang war die Beweisaufnahme in der Tat: 30 Dämonenkundler und Juristen führte das maßgebliche Rechtsgutachten seinerzeit an. Beide Frauen wurden gefoltert. Bei Curtens wurde schließlich eine schmerzunempfindliche Stelle entdeckt, die nicht zu bluten begann, als man sie mit Nadeln traktierte. Die Folterer glaubten, damit ein „Teufelsmal“ entdeckt zu haben. Das kam einem Todesurteil gleich.Neben dem Kulturdezernenten stellte sich auch die CDU-Ratsfraktion quer, mit dem Argument, die beiden Frauen seien „in abergläubische Praktiken verstrickt gewesen”. Im Anregungs- und Beschwerdeausschuss, wo Vogt Anfang November sein Anliegen vorbrachte, hielt zudem der katholische Theologe Bernhard Meisen dagegen.Skurrile StreitigkeitenDie Frauen seien wegen Gotteslästerung, Hostienschändung und sexueller Unzucht angeklagt gewesen, betonte Meisen: „Dass beide Frauen in abergläubische Praktiken involviert waren, ist nach Stand der Akten unbezweifelt.” Folter hin, Folter her: Die Hexenverbrennung sei „nach damaliger Weltsicht” in Ordnung gewesen. Für den Fall einer Rehabilitierungserklärung werde er den Klageweg beschreiten, drohte der Theologe.Im Stadtrat schlug der Fall hohe Wellen, und auch die regionalen Medien zeigten wenig Verständnis. Die „Rheinische Post“, regional bedeutsame Tageszeitung „für Politik und christliche Kultur“, konnte ihr Entsetzen kaum zwischen den Zeilen verbergen. Die „Welt“ begleitete die Provinzposse mit Spott und Häme. Auch das WDR-Fernsehen und RTL berichteten in ihren Lokalprogrammen. Vor laufender Kamera einer durchaus peinlichen Befragung unterworfen, kam Kulturdezernent Lohe dann doch das Wort „Unrecht“ über die Lippen.Auch die FDP, Koalitionspartner seit 1999, versuchte intensiv, die CDU auf eine dem 21. Jahrhundert adäquate Linie zu bringen. Schließlich war es wohl vor allem Meisens Auftritt im Ausschuss, der einige Christdemokraten nachdenklich machte. Der Rest der CDU-Fraktion blieb weiter stur. Zunächst.In Düsseldorf häufen sich seit einigen Jahren skurril anmutende Konflikte mit religiösem Kontext. 2006 wurde der dortige Auftritt der Popsängerin Madonna von einem lokalen Staatsanwalt überwacht– wegen des Verdachts auf der Gotteslästerung. Schließlich pflegte die Diva während ihrer „Confessions“-Tour mit einer Dornenkrone auf dem Haupt und an einem Kreuz hängend auf die Bühne herab zu schweben. 2010 ließ der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, Andreas Heusch, ein stählernes Kreuz auf dem Gerichtsflur anbringen – trotz des Kruzifix-Urteils, nach dem solche Symbole andernorts aus den Gerichten entfernt wurden. Das „Siegeszeichen über Sünde und Tod“ sei gar kein christliches Symbol, beteuerte Heusch. Vielmehr verweise es „auf die kulturellen Grundlagen unserer Verfassung”.Nun also die Düsselhexen. Und da scheint sich eine Wende anzudeuten. Wenn der Stadtrat am 15. Dezember zusammentritt, steht auch ein schwarz-gelber Antrag für ein Gedenken an die beiden Frauen zur Abstimmung. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Aufarbeitung der Verfolgung und Hinrichtung unschuldiger Frauen als Hexen in Düsseldorf weiter aktiv zu unterstützen. Und schließlich: „Die Erinnerung an dieses Unrecht soll zugleich ein mahnendes Zeichen gegen die Ausgrenzung Andersdenkender, Andersgläubiger oder von Minderheiten sein.“ Initiator Vogt zeigt sich damit ganz zufrieden.