Patente: Mehr als Handelsmarken
Die im vergangene Jahr getroffenen "Vereinbarungen zum Schutz Geistigen Eigentums" (Trade Related Intellectual Property Rights - TRIPS) gelten neben den Abkommen über Handel mit Gütern und Dienstleistungen als "Dritte Säule" der WTO. Erfasst sind Patente, der Urheberschutz, der Gebrauch von Handelsmarken, Herkunftsangaben, gewerbliche Muster und Modelle sowie Geschäftsgeheimnisse. Die TRIPS-Mindeststandards sind hoch und orientieren sich klar an den Normen der Industrieländer. Sie erlauben es einerseits, Erfindungen für eine begrenzte Zeit exklusiv zu vermarkten, und können andererseits dazu führen, eine sozial wünschenswerte, zügige Verbreitung von Wissen zu behindern. Die Entwicklungsländer befürchten, durch den Informationsvorsprung der Industrieländer weiter abgehängt zu werden. Folgen für den Gesundheits- und Agrarmarkt sind bereits erkennbar.
Pharma-Branche ausmanövriert
Die Einführung von Produktpatenten lässt seit zwei Jahren in vielen Entwicklungsländern die Preise für Medikamente teilweise bis zu 90 Prozent steigen, worunter nicht nur die medizinische Hilfe für die ärmere Bevölkerung leidet. In Staaten wie Südafrika, Uganda, Kongo oder Namibia wurde dadurch beispielsweise die Vergabe von AIDS-Präparaten erheblich behindert. In etlichen Ländern Asiens und Afrikas (Indien, Bangladesh, Pakistan, Simbabwe) war außerdem bisher der Aufbau einer nationalen Pharma-Industrie durch die Imitation von Medikamenten möglich - das heißt, man erwarb die Patente auf pharmazeutische Prozesse und suchte nach einer eigenen Produktentwicklung. Viele Unternehmen, die heute an der Schwelle internationaler Wettbewerbsfähigkeit stehen, haben davon profitiert. Eine solche nationale Strategie wird durch das TRIPS-Abkommen in Zukunft ausgeschlossen.
Pflanzen und Gene
Der Artikel 27.3 schreibt vor, welche biotechnologischen Erfindungen patentiert werden müssen: Mikroorganismen sowie nicht-biologische und mikrobiologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren - Pflanzen und Tiere sowie (klassische) biologische Züchtungsverfahren hingegen nicht. Für Pflanzensorten muss ein effektiver Schutz eigener Art vorgesehen sein, wenn ein Land sich gegen Patentierung entscheidet.
Für viele Entwicklungsländer entsteht das Problem, sich genetisches Material von Pflanzen oder Tieren zwar als Entdeckungen patentieren lassen zu können, aber dennoch damit konfrontiert zu sein, dass gentechnisch verändertes Saatgut eingeführt wird und damit die TRIPS-Regeln greifen. Es können dann Züchtungen auftreten, für die Düngemittel gebraucht werden, deren Produktion allein in den Händen der Saatguthersteller liegt. Kritiker weisen auch darauf hin, dass die Abgrenzung zwischen den o.g. biologischen Kategorien schwierig ist und Rechtsunsicherheit provoziert.
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