Vermögen korrekt bewerten

Urteil des Verfassungsgerichts Die große Koalition muss die Erbschaftssteuer gerechter regeln
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"Was Du ererbt hast von Deinen Vätern, erwirb es, um es zu besitzen", dichtete Goethe im Faust. Eine hehre Vorgabe, von der im deutschen Erb- und Eigentumsrecht nur übrig geblieben ist, dass man grundsätzlich zu versteuern hat, was man von irgendjemandem erbt. Mit welchem Anteil - darüber schwelt seit Jahren Streit, den das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vergangene Woche in die nächste Runde befördert hat.

Das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht sieht vor, zunächst den Wert der Erbschaft zu ermitteln, von diesem dann nach Verwandtschaftsgraden abhängige Freibeträge abzuziehen und den Restwert nach einem progressiven, das heißt prozentual ansteigenden Tarif zu versteuern. Die letzten beiden Schritte ließ das BVerfG unangetastet. Es