Verzockt

A–Z Ein Auto für einen Euro auf Ebay ersteigern? Das ist rechtens, befand nun ein Urteil – Pech für den Verkäufer. Doch selbst Profis verspekulieren sich oft (siehe Titanic)
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 47/2014
Verzockt

Illustration: der Freitag

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Autoauktion Man kann bei Ebay wahre Glücksgriffe tun. Auf einen solchen hoffte auch ein Mann, der sich für einen VW Passat interessierte. Sein Startgebot: ein Euro. Zum Schnäppchen kam es allerdings nicht. Denn der Verkäufer erhielt, während die Auktion lief, von außerhalb ein lukratives Angebot für den Wagen und brach die Onlineversteigerung daraufhin ab. Das passte dem Bieter nicht, er zog vor Gericht und forderte Schadenersatz. Sein Argument: Mit dem Beginn der Auktion sei ein Kaufvertrag entstanden. Schon das Thüringer Oberlandesgericht hatte dem Kläger Recht gegeben, mit der Begründung: Die Möglichkeit eines Ein-Euro-Schnäppchens gehöre bei Ebay dazu. Wenn ein Verkäufer das vermeiden wolle, könne er ja ein Min